Datum letzte Aktualisierung: 02.11.2020
die deutsche Bundesregierung hat am 28.10.2020 neue Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Die Bürgerinnen und Bürger sind vom 2. bis 30. November 2020 u.a. aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge.
Weitere Informationen zu den Beschlüssen der Bundesregierung finden Sie hier:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/bund-laender-beschluss-1804936
Weitere Informationen zu den aktuell geltenden Corona-Regelungen für Görlitz finden Sie auch auf www.goerlitz.de/corona.html
Unsere Gastgeber*innen, Museen, Stadtführer*innen und alle Leistungsträger hoffen sehr, dass wir Sie jedoch bald wieder in Görlitz begrüßen können. Bleiben Sie uns wohl gewogen und am wichtigsten: bleiben Sie gesund!
Die Corona-Warn-App hilft uns festzustellen, ob wir in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können wir Infektionsketten schneller unterbrechen. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig. Sie ist kostenlos im App-Store und bei Google Play zum Download erhältlich.
Foto: Rainer Weisflog
Das Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz veröffentlicht jeden Tag die Zahl der Neuinfektionen für den Landkreis und die einzelnen Gemeinden auf seiner Webseite. Aktuell liegt die 7-Tage-Inzidenz deutlich über 50 Fälle je 100.000 Einwohner.
Gemäß der aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (Fassung vom 30.10.2020) gelten ab 2.11.2020 u.a. folgende Bestimmungen:
Einreisende aus ausländischen Risikogebieten sind zu einem Corona-Test verpflichtet
Personen, die aus dem Ausland in den Freistaat Sachsen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind zur Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Gesundheitsamt, zur Einhaltung häuslicher Quarantäne und zu einem Corona-Test verpflichtet. Ausgenommen sind Personen, die einen negativen Corona-Test vorweisen können. Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Weitere Ausnahmen für bestimmte Anlässe und Personengruppen regelt die Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.coronavirus.sachsen.de
Für Tagesausflüge in unsere Nachbarländer Polen und Tschechien beachten Sie bitte die jeweils geltenden Bestimmungen.
Aktuelle Hinweise zum Infektionsgeschehen hält das Auswärtige Amt bereit. Aktuell gilt ganz Tschechien als Risikogebiet. Ab dem 22. Oktober bis 3. November 2020 ist die Einreise aus Deutschland und allen anderen Ländern für touristische Aufenthalte in Tschechien nicht mehr gestattet.
Tschechien hat den Notstand verhängt und es gelten umfassende Beschränkungen im Land, u.a.
Für Einreisende nach Sachsen geltende Regeln hat das Sächsische Sozialministerium veröffentlicht.
Ab 17.11.2020 gilt zum kleinen Grenzverkehr:
Personen dürfen nur noch für maximal 12 Stunden ohne Quarantänepflicht aus einem ausländischen Risikogebiet nach Sachsen einreisen oder sich für weniger als 12 Stunden im ausländischen Risikogebiet aufhalten, wenn sie einen triftigen Grund haben. Dazu zählen berufliche, soziale oder medizinische Gründe.
Gleichzeitig darf der Aufenthalt nicht dem Einkauf, der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung dienen oder gedient haben.
Aktuelle Hinweise zum Infektionsgeschehen hält das Auswärtige Amt bereit.Aktuell gilt ganz Polen als Risikogebiet. Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Polen wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Es besteht eine grundsätzliche Maskenpflicht auch im Freien. In Restaurants, Bars und Cafés darf die Maske erst am Tisch entfernt werden. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter 4 Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen. Befreit von der Pflicht sind nur diejenigen, die ein ärztliches Attest bzw. einen Behinderungsnachweis mitführen. Weitere Regeln:
Für Einreisende nach Sachsen geltende Regeln hat das Sächsische Sozialministerium veröffentlicht.
Ab 17.11.2020 gilt zum kleinen Grenzverkehr:
Personen dürfen nur noch für maximal 12 Stunden ohne Quarantänepflicht aus einem ausländischen Risikogebiet nach Sachsen einreisen oder sich für weniger als 12 Stunden im ausländischen Risikogebiet aufhalten, wenn sie einen triftigen Grund haben. Dazu zählen berufliche, soziale oder medizinische Gründe.
Gleichzeitig darf der Aufenthalt nicht dem Einkauf, der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung dienen oder gedient haben.
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