Wohnen & Bauen

Städtebauförderung

Städtebauförderung

Die Stadt Görlitz kann auf Antrag Eigentümern Zuschüsse zur Sicherung oder Instandsetzung/Modernisierung ihrer Gebäude gewähren. Über die Förderung und deren Höhe wird im Einzelfall nach Prüfung der entsprechenden Unterlagen entschieden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 

Voraussetzungen

  • Gebäude muss in einem Fördergebiet liegen
  • formloser Antrages einschließlich Maßnahmebeschreibung und Kostenschätzung nach DIN 276
  • Mit den Maßnahmen darf noch nicht begonnen worden sein
  • Finanzmittel müssen zur Verfügung stehen

 

Sicherungsmaßnahmen

Gefördert werden dringende und unerlässliche Sicherungsmaßnahmen an vor 1949 errichteten Gebäuden um eine spätere Modernisierung/Instandsetzung zu ermöglichen.

Zuwendungsfähig sind:

  • statisch - konstruktive Ertüchtigungen - Nachweis durch Statiker erforderlich
  • Erneuerung Dachtragwerk und Dachdeckung
  • Schwammsanierung
  • zugehörige Planungs- und Baunebenkosten

Zuwendungshöhe:

Bis zu 100% der zuwendungfähigen Kosten, maximal 200,- EUR/m² Nettoraumfläche nach DIN 277

Bedingungen:

Vertragliche Verpflichtung zur Modernisierung/Instandsetzung innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss der Sicherungsvereinbarung (Eintragung im Grundbuch erforderlich).

Eine weitere Städtebauförderung ist ausgeschlossen.

 

Instandsetzungs-Modernisierungsmaßnahmen

Gefördert werden Instandsetzungsmaßnahmen an der äußeren Hülle bei unsanierten, leerstehenden Gebäuden.

Zuwendungsfähig sind:

  • Instandsetzung Dach insbesondere Dachtragwerk, Dachdeckung und Dachentwässerung
  • Instandsetzung/Erneuerung von Fenstern und Außentüren/-toren
  • Instandsetzung Fassade einschließlich Klempnerarbeiten
  • Maßnahmen an Gründung sowie Trockenlegung und Schwammsanierung
  • zugehörige Planungs- und Baunebenkosten

Zuwendungshöhe:

pauschal 25% der zuwendungsfähigen Kosten

Bedingung:

Nachweis der Gesamtfinanzierung der geförderten Maßnahmen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

 

Abbruchmaßnahmen

Der Rückbau von baulichen Anlagen kann im Ausnahmefall gefördert werden wenn:

  • der Rückbau den planungsrechtlichen Zielen der Gemeinde entspricht 
  • die bauliche Anlage kein Denkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes ist

Zuwendungshöhe:

bis zu 100% der zuwendungsfähigen Kosten

Antragstellung/Information/Beratung

Die Antragstellung kann formlos unter folgender Adresse erfolgen:

Stadtverwaltung Görlitz
Amt für Stadtentwicklung
SG Stadtsanierung
Hugo-Keller-Straße 14
02826 Görlitz

Frau Müller                           
Tel.: +49 (0)3581 672116
u.mueller@goerlitz.de          

Frau Werner
Tel.: +49 (0)3581 672118
an.werner@goerlitz.de

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