Verkehrsplanung

Anwohnerparken

Parken für Bewohner

Parkausweise für Bewohner

Beschreibung:

Bewohner städtischer Quartiere, deren Parkraum wegen erheblichem Parkraummangel bewirtschaftet wird (erkennbar an besonderen Verkehrszeichen) können sich bei den Gemeinden sog. Bewohnerparkausweise ausstellen lassen. Bedingt durch erheblichen Parkdruck in den städtischen Bereichen durch Besuchs-, Liefer- und Bewohnerverkehr war es in den vergangenen Jahren verstärkt erforderlich, die sog. "Parkraumbewirtschaftung" vorzunehmen. Dies bedeutet, dass in besonders belasteten Teilen von Gemeinden, Städten etc. im Interesse derjenigen, die in diesen Gebieten leben, das Dauerparken auf die Bewohner des betroffenen Viertels beschränkt wird und für den restlichen Personenkreis nur so genannte "Kurzzeitparken" möglich bleibt. Die Parkraumbewirtschaftung soll auch dazu dienen, das Wohnen in städtischen Gebieten wieder attraktiver zu machen und damit den Siedlungsdruck auf ländliche Gebiete und die "Stadtflucht" zu mindern. Um seine Berechtigung zum dauernden Parken im bewirtschafteten Bereich gegenüber Kontrollorganen, wie Kräften der Polizei oder der kommunalen Verkehrsüberwachung nachweisen zu können, muss der Bürger, der tatsächlich in diesem Bereich wohnt und gemeldet ist, einen Bewohnerparkausweis besitzen und im Fahrzeug gut sichtbar auslegen.

Beantragung:

Der Antrag ist persönlich bei der Straßenverkehrsbehörde zu stellen. 

Einen Bewohnerparkausweis kann beantragen, wer: 

  • tatsächlich in einer der Parkzonen wohnt
  • dort mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und
  • selbst Halter eines Kraftfahrzeuges oder
    das Fahrzeug eines anderen Halters ständig und ausschließlich nutzt
  • keine anderweitige Parkmöglichkeit nutzt (Garage, Stellplatz o.ä.)
  • und nicht bereits eine Sonderparkberechtigung für ein anderes Fahrzeug besitzt.

Folgende Nachweise sind vorzuweisen:

  • Personalausweis oder Meldebestätigung (nicht älter als 6 Wochen)
  • Kraftfahrzeugschein
  • ggf. Bescheinigung des Arbeitgebers über die dauernde Nutzung
  • ggf. Bescheinigung des Halters über die dauernde Nutzung
  • eine von der/von dem Berechtigten unterzeichnete Vollmacht, wenn eine andere Person den Parkausweis beantragt


Bearbeitungsgebühren:

Die Verwaltungsgebühr beträgt 30 Euro.
Geltungsdauer: Der Bewohnerparkausweis gilt für 12 Monate.

Wichtige Informationen: 

Das Bewohnerparken mit gültigem Parkausweis UM in der Parkverbotszone Altstadt ist nur innerhalb der vorhanden Pfeilmarkierungen am Bordstein zulässig (siehe Übersicht zum Bewohnerparken UM).  

Ansprechpartner:

Frau Schuch, Tel.: +49 (0)3581 67-2131

Formularservice:

Parkausweise für Bewohner

weitere Informationen unter www.goerlitz.de/svb