Stadtumbau
Rückbau von Wohngebäuden
Voraussetzungen, Prioritäten für betreffendes Gebäude:
- Befindet sich in einem Stadtumbaugebiet
- muss überwiegend Wohnzwecken dienen und bewohnbar sein
- Vorrangig flächenhafter Rückbau an Schwerpunktstandorten
- Im Ausnahmefall vor 1914 errichtete Gebäude (Hinterhäuser) mit Vorlage der Denkmalschutzrechtlichen Genehmigung
- Mit den Maßnahmen darf noch nicht begonnen worden sein
Förderung: 50 - 60 €/qm Wohnfläche als pauschaler Zuschuss
Aufwertungsmaßnahmen
Voraussetzungen, Prioritäten:
- Gebäude befindet sich in einem Stadtumbau-Aufwertungsgebiet
- Mit den Maßnahmen darf noch nicht begonnen worden sein
- Förderschwerpunkt: Wohnumfeldmaßnahmen zur Verbesserung der Wohnqualität in den Innenstadtquartieren
- Rückbau von Nichtwohngebäuden
- Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen in Verbindung mit Quartiersumgestaltungen
Förderung: Zuschuss individuell nach der Verwaltungsvorschrift