Wahlen

Ortschaftsratswahl - Wahlgebiet und Grundsätze

Wahlgebiet

Wahlgebiet ist jeweils das Gebiet der Ortschaft, in Schlauroth ist Wahlgebiet das Gebiet des Ortsteiles. Jede Ortschaft bildet einen Wahlkreis. Der Ortsteil Schlauroth bildet einen Wahlkreis.


Grundsätze

Der Ortschaftsrat ist Teilorgan der Stadt Görlitz. Die Ortschaftsräte werden von den Bürgern der Ortschaft in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für 5 Jahre gewählt.

Gemäß § 22 Absatz 3 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Görlitz sind

in der Ortschaft Hagenwerder/Tauchritz 7 Ortschaftsräte,
in der Ortschaft Ludwigsdorf/Ober-Neundorf 7 Ortschaftsräte,
in der Ortschaft Kunnerwitz/Klein Neundorf 6 Ortschaftsräte und
im Ortsteil Schlauroth 5 Ortschaftsräte
zu wählen.

Wahlberechtigt ist jeder Deutsche sowie jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der EU, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, der seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltermin in der Ortschaft bzw. dem Ortsteil seinen Hauptwohnsitz hat und der nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Jeder Wahlberechtigte hat drei Stimmen, die auf einen oder mehrere Bewerber auch aus unterschiedlichen Wahlvorschlägen verteilt werden können.   

Wählbar in den Ortschaftsrat ist jeder Deutsche sowie jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der EU, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, der seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltermin in der Ortschaft bzw. dem Ortsteil seinen Hauptwohnsitz hat und der nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.