Petitionsrecht - § 12 Sächsische Gemeindeordnung

(1) Jede Person hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Gemeindeangelegenheiten mit Vorschlägen, Bitten und Beschwerden (Petitionen) an die Gemeinde zu wenden. Dem Petenten ist innerhalb angemessener Frist, spätestens aber nach sechs Wochen, ein begründeter Bescheid zu erteilen. Ist innerhalb von sechs Wochen ein begründeter Bescheid nicht möglich, ist ein Zwischenbescheid zu erteilen.

(2) Der Gemeinderat kann für die Behandlung von Petitionen, die in seine Zuständigkeit fallen, einen Petitionsausschuss bilden.

 

Petitionen sind zu richten an das Büro des Oberbürgermeisters unter folgender Adresse:

Große Kreisstadt Görlitz
Büro des Oberbürgermeisters
Untermarkt 6 – 8
02826 Görlitz

oder per E-Mail an buero-ob@goerlitz.de

 

Was müssen Sie beachten, wenn Sie eine Petition einreichen möchten?

Einer bestimmten Form bedarf es nicht. Die Petition ist schriftlich oder zur Niederschrift (z. B. im Bürgerservice in der Jägerkaserne) mit Anschrift und Unterschrift des Petenten einzureichen. Es ist zu unterscheiden zwischen Petitionen an den Stadtrat (Zuständigkeit des Petitonsausschusses) und Petitionen an die Verwaltung.

Der Petitionsausschuss ist für alle Petitionen zuständig, die Sachverhalte betreffen, die in der Zuständigkeit des Stadtrates liegen. Demnach fallen alle Sachverhalte, die vom Stadtrat beschlossen werden können, in die Zuständigkeit des Petitionsausschusses.

Die Verwaltung ist für die „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ zuständig. Das bedeutet, dass zwar dennoch eine Petition vorliegen kann, der Petitionsausschuss diese aber wegen fehlender gesetzlicher Legitimation nicht behandeln darf. Diese Behandlung obliegt der Verwaltung.

Da die Abgrenzung nicht immer ganz einfach ist, ist es möglich, dass nach einer entsprechenden Prüfung dem Einreicher mitgeteilt werden muss, dass eine andere als die von ihm angesprochene Stelle zuständig ist. Keine Petitionen sind unter anderem Widersprüche, bloße Meinungsäußerungen, Mitteilungen, Auskunftsersuchen sowie Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden.

 

Als Mitglieder des Petitionsausschusses der Großen Kreisstadt Görlitz stehen Ihnen folgende Stadträtinnen und Stadträte zur Verfügung:

Herr Matthias Urban (Vorsitzender)
Herr Mike Thomas (Stellvertreter)
Frau Dr. Jana Krauß
Herr Wolfgang Duschek
Herr Mirko Schultze

Stellvertreter – je nach Fraktionszugehörigkeit sind:
Herr Mike Altmann, Herr Stefan Bley, Herr Lutz Jankus, Herr Maik Gloge und Frau Jana Lübeck.

Die Mitglieder des Petitionsausschusses erreichen Sie über Petitionsausschuss@goerlitz.de

 

Zum Verfahren

Nach der
Geschäftsordnung des Petitionsausschusses der Stadt Görlitz
werden alle Petitionen im Büro des Oberbürgermeisters registriert. Der Petent erhält unverzüglich durch das Büro des Oberbürgermeisters eine Eingangsbestätigung.

Petitionen, die nicht in die Zuständigkeit der Stadt (etwa des Landkreises, des Landes oder des Bundes) fallen, werden an die zuständige Stelle weitergeleitet.

Eine Antwort erhalten Sie gemäß § 12 SächsGemO spätestens nach sechs Wochen. Wenn die Bearbeitung längere Zeit in Anspruch nimmt, wird dem Petenten ein Zwischenbescheid durch den Petitionsausschuss erteilt.