Die Führung des ruhenden Verkehrs ist insbesondere für eine Stadt wie Görlitz mit großem Versorgungs- und Tourismuspotential von hoher Bedeutung. Um trotz guter Erreichbarkeit mit dem Pkw die negativen Wirkungen durch Parksuchverkehre zu mindern, wurde im Zuge der 3. Sächsischen Landesausstellung im April 2011 ein neues statisches Parkleitsystem, der „Görlitzer Parkring“, errichtet. Dieser verläuft über folgende Straßen:Christoph-Lüders-Straße – Pontestraße – Grüner Graben – Obermarkt – Klosterplatz/-straße – Elisabethstraße – Joliot-Curie-Straße – Dr.-Kahlbaum-Allee – Schillerstraße – Bahnhofstraße und Cottbuser Straße. Der Parkring ist von allen Stadtzufahrten ausgewiesen. Auf dem Parkring selbst erfolgt die Wegweisung zum jeweils nächstgelegenen Parkhaus bzw. Parkplatz sowie zu entsprechenden Alternativen. Er ist in beiden Richtungen nutzbar und beschildert.
Ausgewiesene Standorte sind:
Insgesamt haben diese Parkplätze eine Kapazität von etwa 1.200 Fahrzeugen.
In das Parkleitsystem sind ferner auch zwei Park+Ride-Plätze an Umsteigestellen zum ÖPNV einbezogen. Diese befinden sich in Weinhübel (innerhalb der Wendeschleife der Straßenbahn) sowie im Norden der Stadt in Königshufen an der Straßenbahnendstelle Am Wiesengrund.
An den Parkscheinautomaten können 24-Stunden-Parkscheine (Tagestickets) gelöst werden. Die Parkgebühr beträgt 10 Euro und kann nur mit Münzgeld entrichtet werden.
Die Parkscheine gelten mit der Entrichtung der Parkgebühr bis zur gleichen Zeit des darauffolgenden gebührenpflichtigen Tages. Sie berechtigen nur zum Parken in den gebührenpflichtigen Bereichen, nicht jedoch in Bewohnerparkzonen und auf gebührenfreien Kurzzeitparkplätzen. Die Regelungen der StVO sind zu beachten.
Görlitz ist unterteilt in 2 Tarifzonen. Die Höhe der Gebühr ergibt sich aus der jeweiligen Tarifzone (siehe Tabelle). Grundsätzlich bietet aber jeder Parkscheinautomat eine "Brötchen-Hol-Funktion", d.h. dass das Lösen eines Parkscheins für 15 Minuten kostenfrei ist.
Sonntags und Feiertags ist das Parken grundsätzlich kostenfrei.
Ab der Badesaison 2023 erfolgt die gebührenpflichtige Parkraumbewirtschaftung an der Strandpromenade mittels Parkscheinautomaten.
Hierfür wird der Stadtrat eine Parkgebührenordnung beschließen.
Über deren Tarife werden wir Sie hier informieren.
In Zgorzelec gelten gebührenpflichtige Parkzonen.
Die gebührenpflichtige Parkzone umfasst folgende öffentliche Straßen in Zgorzelec: Dąbrowskiego, Emilii Plater, Langiewicza, Sienkiewicza, Kościuszki, Piłsudskiego, Wolności, Partyzantów, Staszica, Konarskiego, Warszawska, Szkolna, Daszyńskiego und Wrocławska.
Die Parkgebühren gelten von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr und betragen:
1,50 zł bis 30 Minuten
3,50 zł 1. Stunde
3,90 zł 2. Stunde
4,30 zł 3. Stunde
3,50 zł 4. und jede weitere Stunde
15,50 zł Tageskarte
Die Tickets sind am Parkautomaten zu ziehen.
Wer ohne Parkticket parkt, muss mit einer Gebühr bis zusätzlich 100 zł rechnen.
Kontakt Kundenbüro:
Biuro Obsługi Klienta
Strefy Płatnego Parkowania
ul. Daszyńskiego 70/1b
59-900 Zgorzelec
Tel. 0048 75 7715914
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr