Bürgerschaftliche Beteiligung

Vorhabenbezogene Bürgerbeteiligung

Laut der Satzung zur bürgerschaftlichen Beteiligung in der Stadt Görlitz wird im Rahmen der vorhabenbezogenen Bürgerbeteiligung eine Vorhabenliste erstellt und regelmäßig aktualisiert. In dieser können sich die Einwohnerinnen und Einwohner frühzeitig darüber informieren, welche Projekte durch die Stadt geplant und umgesetzt werden. Außerdem wird in der Vorhabenliste dargelegt, ob und in welcher Form die Beteiligung der Bürger geplant ist. 

Die Vorhabenliste stellt eine Auswahl an aktuellen Projekten der Stadt Görlitz dar und wird laufend aktualisiert und ergänzt. Wenn Sie sich für ein Projekt genauer interessieren, finden Sie im Steckbrief detaillierte Informationen. 

 

Vorhabenliste

Nr Projekt Aktualisiert am Beteiligungsraum Thema Kategorie Status
1 Neubau Kindertageseinrichtung Fichtestraße
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01.03.2023
Südstadt
Neubau einer Kindertageseinrichtung für 80 Kindergarten- und 40 Krippenkinder als Ersatzneubau für die Kita Arndtstraße auf dem Gelände des ehemaligen und bereits abgerissenen Hallenschwimmbades auf der Fichtestraße in Görlitz.

Aufgrund des bedenklichen Zustands der Bausubstanz endet die Betriebserlaubnis der Kita auf der Arndtstraße zum 31.12.2022. Dafür entstehen zwei Ersatzstandorte. Der Hort auf der Melanchthonstraße ist bereits in Betrieb und bietet Platz für bis zu 200 Hortkinder. Die nun neu entstehende Kita auf der Fichtestraße bietet Platz für insgesamt 120 Kindergarten- und Krippenkinder.
Bau
Kinder/Jugend/Senioren/Familie
Projekt beendet nicht vorgesehen
10 EFRE-Förderung gründerzeitliche Kernstadt
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16.02.2023
Innenstadt Ost
Innenstadt West
Südstadt
Mit der Ausschreibung der neuen EFRE-Förderrichtlinie für die Nachhaltige Stadtentwicklung 2021 bis 2027 besteht die Chance, die bisherige Erfolgsgeschichte der EFRE-Förderung in Görlitz fortzuschreiben. Bezuschusst werden auch in dieser Runde stadtentwicklungsrelevante Vorhaben in einem abgegrenzten Stadtgebiet, welches in seiner Entwicklung erheblich vom Gemeinde- oder Landesdurchschnitt abweicht, also eine Benachteiligung aufweist.

In dem vom Stadtrat beschlossenen Fördergebiet "Gründerzeitlichen Kernstadt" treffen verschiedene Problemlagen aufeinander: soziale Entmischung, Brachen, ein historisch wie aktuell schlechtes Image, Wohnstraßen mit hoher Verkehrsbelastung und fehlenden Grünflächen, Sanierungsstau und fehlende Investitionsbereitschaft. Ein Indikator dieser Entwicklung ist der Wohnungsleerstand, der im Gebiet 11% über dem gesamtstädtischen Durchschnitt liegt und eine zunehmende Welle an Notsicherungen und Sperrungen im öffentlichen Raum bedingen wird.

Um diese Defizite auszugleichen und das Wohn- und Lebensumfeld attraktiver zu gestalten, plant die Stadtverwaltung Görlitz die Aufnahme in das EFRE-Programm zur nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung 2022 zu beantragen.
Stadtentwicklung
Bau
Verkehr/Mobilität
Umwelt/Energie
Soziales
Sport
Wohnen
Kinder/Jugend/Senioren/Familie
Ordnung/Sicherheit
Projekt in Planung vorgesehen
11 neues Spielplatzelement für den Stadtpark
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13.01.2023
Innenstadt Ost
Gesamtes Stadtgebiet
Im Stadtpark fehlt seit einiger Zeit der Kletterwald für Kinder. Nun werden Ideen und Wünsche als Ersatz gesucht. Sport
Kinder/Jugend/Senioren/Familie
Projekt in Planung vorgesehen
12 VBP 38 - Einkaufsmarkt im ehemaligen Waggonbau Werk I
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13.01.2023
Innenstadt West
Stadtentwicklung
Bau
Projekt in Planung vorgesehen
13 VBP 40 - Umbau Kaufhaus Görlitz
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13.01.2023
Innenstadt Ost
Stadtentwicklung
Bau
Projekt in Planung vorgesehen
14 VBP 44 Campingplatz am Kalkwerksee Ludwigsdorf
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02.05.2023
Gesamtes Stadtgebiet
Stadtentwicklung
Bau
Projekt in Planung vorgesehen
15 Infrastrukturelle Aufwertung des Oder-Neiße-Radweges
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15.02.2023
Klingewalde, Altstadt, Nikolaivorstadt
Gesamtes Stadtgebiet
Bauabschnitt 1 - Rastplatz:
Der Oder-Neiße-Radweg stellt einen Fernradweg mit überregionaler Bedeutung dar, welcher durch das gesamte Stadtgebiet der Stadt Görlitz von Süden nach Norden führt. Der Fernradweg weist innerhalb des Stadtgebietes ein Defizit von adäquaten Rastmöglichkeiten für Radtouristen auf. Aus diesem Grund wird an der alten Ziegelei in Klingewalde, auf einer Teilfläche einer Industriebrache - an welcher der Fernradweg vorbeiführt- ein solcher Rastplatz errichtet. Auf verschiedenen Bank- und Tischkombinationen, anderen Sitzmöglichkeiten (z.B. Baumstämme) und Relaxmöbeln können die Radtouristen, Skater, Wanderer oder Jogger neue Kraft für weitere Streckenabschnitte schöpfen. Eine Rast- und Schutzhütte sorgt für eine weitgehend wetterunabhängige Pause und bietet einen Unterschlupf bei Unwettern. Mehrere Fahrradbügel garantieren das sichere Abstellen der Fahrräder.

Eine Ladestation für E-Bikes ermöglicht das Aufladen während der Rast. Verschiedene Bewegungsangebote bieten allen großen und kleinen Fahrradfahrern eine aktive Erholung während der Fahrradpause. Die Nutzung des Radweges wird nun noch attraktiver für alle Altersstufen – für eine entspannte Rast auf einem einladenden Rastplatz wird derzeit mit der baulichen Umsetzung gesorgt.

Bauabschnitt 2 - Radweg:
Der Oder-Neiße-Radweg ist im Abschnitt zwischen Klingewalde und Ludwigsdorf unbefestigt. Auf einer Länge von ca. 700 m ist er uneben, weist Löcher auf und mittig hat sich eine Grasnarbe entwickelt. Nun werden diese 700 m Radwegabschnitt auf einer Breite von ca. 3 m grundhaft ausgebaut und mit einer Asphaltdecke befestigt. In diesem Rahmen soll für die Radfahrerinnen und Radfahrer ein besserer Fahrkomfort sowie eine höhere Attraktivität des Radweges erreicht werden.

Bau Projekt in Umsetzung vorgesehen
16 5. Oberschule
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15.02.2023
Innenstadt West
Gesamtes Stadtgebiet
Im Jahr 2019 wurde durch den Stadtrat der Grundsatzbeschluss zur Einrichtung einer 5. Oberschule gefasst. Am 18.03.2020 erhielt die Stadt Görlitz vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus (SMK) den zustimmenden Bescheid für die Einrichtung einer Oberschule unter dem Arbeitstitel „5. Oberschule Görlitz“ mit dem Schuljahresbeginn 2023/2024. Mit Beschluss vom 15.04.2021 wurde an den Plänen zum Bau einer neuen Oberschule auf dem Gelände des ehemaligen Schlachthofes festgehalten und der Oberbürgermeister beauftragt, die formelle Grundlage für die Fördermittelbeantragung zu schaffen. Der Bauablaufplan sieht nach derzeitiger Planung den Abschluss des Schulhausbaus für das Schuljahr 2026/2027 vor. Stadtentwicklung
Bau
Bildung/Wissenschaft
Kinder/Jugend/Senioren/Familie
Projekt in Umsetzung nicht vorgesehen
17 Neugestaltung des Elisabethplatzes
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15.02.2023
Innenstadt Ost
Klingewalde, Altstadt, Nikolaivorstadt
Die Mittelfläche des westlichen Elisabethplatzes (Bereich zwischen Dickem Turm und Bismarckstraße) wird grundlegend saniert. Dabei werden im Untergrund Leitungen erneuert, ein Bewässerungssystem mit Regenwasserspeicherung angelegt und die Versorgung von Marktständen modernisiert. Der Baumbestand wird durch komplette Neupflanzung wiederhergestellt, die Deckflächen neu angelegt und Sitzmöglichkeiten geschaffen. Stadtentwicklung
Bau
Verkehr/Mobilität
Umwelt/Energie
Projekt in Planung nicht vorgesehen
18 Wilhelms Wasserkraft
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23.03.2023
Innenstadt Ost
Im Rahmen des Bundesförderprogramms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ soll der Görlitzer Wilhelmsplatz erneuert werden. Das Konzept zu dem unter Denkmalschutz stehenden Platz folgt im Wesentlichen der heutigen Gestaltung, die nach den Entwürfen von Gartendirektor Brandes mit Veränderungen durch Henry Kraft (Gartendirektor ab 1939) umgesetzt wurde. Während der funktionslose Bunker im Nordost-Eck entfernt wird, ist für die Westseite (nahe der Jakobstraße) ein größeres Wasserspiel vorgesehen. Wichtige Elemente der Gestaltung ist eine Doppelreihe Bäume entlang des Randes sowie die großzügige Rasenfläche in der Platzmitte. Gegebenenfalls werden im Laufe der Zeit weitere Angebote für verschiedene Altersgruppen ergänzt.

Stadtentwicklung
Bau
Projekt in Planung nicht vorgesehen
19 ÖPNV-Modellstadt
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24.05.2023
Gesamtes Stadtgebiet
Das Projekt „ÖPNV-Modellstadt Görlitz“ der Stadt Görlitz steht für innovative Lösungen und eine moderne Infrastruktur. Im Zusammenhang mit der Entwicklung einer neuen Generation Straßenbahnen wird der gesamte Nahverkehr der Neißestadt zukunftstauglich gemacht. Im Sinne eines Reallabors bietet die Straßenbahn die Basis für Forschungen mit Wasserstoffantrieb, Digitalisierung, Speicherung von Energie und autonomes Fahren.
Dabei geht es auch um regionale Wertschöpfung und die aktive Vernetzung mit dem Umland. Durch das Projekt ergeben sich auch verschiedene Vorteile und Synergieeffekte für die gesamte Region. Neben Ausbildungs- und Arbeitsplätzen im Bereich des ÖPNV sind das im wirtschaftlichen Bereich vor allem der Ausbau der Forschungslandschaft in der Region und Aufträge im Bau- und Dienstleistungsgewerbe. So entstehen weitere Arbeitsplätze.
Ein moderner, umweltfreundlicher und nachhaltiger Nahverkehr ist attraktiv für den Zuzug junger Menschen. Außerdem bietet das moderne ÖPNV-Netz die Chance, in diesem Zusammenhang die dringend notwendige Modernisierung des Eisenbahnnetzes für die Region voranzutreiben und einen entscheidenden Schritt in Richtung Klimaneutralität zu machen. Dem Projekt „ÖPNV-Modellstadt“ kommt bei der Zielstellung „Klimaneutralität Görlitz 2030“ eine Schlüsselrolle zu.


Das Gesamtprojekt "ÖPNV-Modellstadt Görlitz“ besteht aus 7 Teilprojekten:


TP 1 ÖPNV Modellstadt Görlitz - Teilprojekt 1
(000069-01) - Beschaffung von innovativen Fahrzeugen
Beginn Planung 12/2021; Abschluss bis 12/2025

TP 2 ÖPNV Modellstadt Görlitz - Teilprojekt 2 –
(000069-02) Gestaltung klimapositiver Betriebshof; Einsatz alternativer Antriebsenergien (Ladeinfrastruktur/Tankstelle Wasserstoff)
Beginn Planung 1/2023; Abschluss bis 12/2026

TP 3 ÖPNV Modellstadt Görlitz - Teilprojekt 3
(000069-03) - Innovierung des Energieversorgungssystems
Beginn Planung 9/2022; Abschluss bis 10/2026

TP 4 ÖPNV Modellstadt Görlitz - Teilprojekt 4
(000069-04) - Innovationspakete Tram
Beginn Planung 7/2022; Aufnahme Probebetrieb in 2027

TP 5 ÖPNV Modellstadt Görlitz - Teilprojekt 5
(000069-05) - Infrastrukturprojekt Fahrgastlenkung
Beginn Planung 10/2022; Beginn Umbau 8-11/2025

TP 6 ÖPNV Modellstadt Görlitz - Teilprojekt 6
(000069-06) - Infrastrukturprojekt Fahrwege
Beginn Planung 2/2023; Abschluss bis 12/2025

TP 7 ÖPNV Modellstadt Görlitz - Teilprojekt 7
(000069-07) - Beschaffung autonome Fahreinheit für Quartierverkehr
Beginn Planung 10/2023; Beginn Probebetrieb 7/2026
Verkehr/Mobilität Projekt in Umsetzung nicht vorgesehen
2 Sanierung der Stadthalle
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15.02.2023
Gesamtes Stadtgebiet
Die Stadthalle Görlitz diente bis 2004 als Veranstaltungshalle für die Görlitzer und die regionale Bevölkerung. Nachdem sie aus baulichen und betriebswirtschaftlichen Gründen geschlossen werden musste, wurden nun von Bund und Land Sachsen je 18 Millionen Euro für eine Sanierung und Modernisierung der Halle in Aussicht gestellt. Die Stadt Görlitz als Eigentümerin wird sich mit mindestens 4 Millionen Euro Eigenmitteln an dem Vorhaben beteiligen. Im Jahr 2026 soll die sanierte und um einen modernen Anbau ergänzte Halle als multifunktionales Veranstaltungszentrum der Görlitzer Stadtgesellschaft und regionalem sowie überregionalem Publikum zur Verfügung stehen.

Bau
Kultur
Projekt in Umsetzung nicht vorgesehen
3 Neubau Feuerwehrgerätehaus Innenstadt
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18.01.2023
Innenstadt West
Neubau Feuerwehrgerätehaus Innenstadt als gemeinsamer Ersatzstandort für FFW Stadt-Mitte und FFW Klingewalde auf der Cottbuser Straße 14

Am 25.02.2021 wurde der Baubeschluss zur Errichtung eines Neubaus für die Freiwillige Feuerwehr Innenstadt auf der Cottbuser Straße 14 gefasst. Seit dieser Beschlussfassung wurde die Genehmigungsplanung erstellt und auf dieser Grundlage eine Baugenehmigung mit Datum vom 19.07.2021 erteilt. Zwischenzeitlich wurde ebenfalls die Ausführungsplanung erarbeitet und das ehemalige Trafogebäude abgebrochen.

Seit 23.08.2021 erfolgte die Baustelleneinrichtung. Die Baumaßnahme wurde im Oktober 2021 planmäßig begonnen und liegt auch derzeit weiterhin im Zeitplan. Bis Ende des vergangenen Jahres wurde die notwendige Baugrundverbesserung durchgeführt und die Grundleitungen unterhalb der Bodenplatte verlegt. In der 5. KW 2022 wurde die Bodenplatte eingebaut. Am 08.02.2022 fand die feierliche Grundsteinlegung statt. Der Rohbau soll im Sommer 2023 fertiggestellt werden.

Bis Anfang Juni 2022 wurden die Wände, die Decke des Obergeschosses betoniert und danach die Holzbinder über der Fahrzeughalle aufgebracht. Das Dichtfest wurde im September 2022 gefeiert.


Die Ortsfeuerwehr Innenstadt wird voraussichtlich ab Sommer 2023, gemeinsam mit der Berufsfeuerwehr Görlitz, den abwehrenden Brandschutz sowie die technische Hilfeleistung im Bereich der Innenstadt, der Altstadt und der Nikolaivorstadt sowie der Stadtteile Südstadt, Biesnitz, Rauschwalde, Königshufen und Klingewalde sicherstellen.
Bau Projekt in Umsetzung vorgesehen
4 Gesamtverkehrskonzept
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26.01.2023
Gesamtes Stadtgebiet
Der Görlitzer Stadtrat hat im Juni 2011 ein Gesamtverkehrskonzept als Leitlinie für künftige verkehrsplanerische Entscheidungen und als Vorgabe der Handlungsprioritäten im Bereich Verkehrsplanung bis zum Jahr 2020 beschlossen.

Das bestehende Gesamtverkehrskonzept soll nun fortgeschrieben werden.

In diesem Kontext werden auch Bürgerbeteiligungsverfahren u.a. in Form von Informationsveranstaltungen und Workshops durchgeführt.
Verkehr/Mobilität Projekt in Umsetzung vorgesehen
5 Flächennutzungsplan
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15.02.2023
Gesamtes Stadtgebiet
Ein Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan für das gesamte Gebiet einer Kommune. Er ist das Planungsinstrument der öffentlichen Verwaltung, mit dem städtebauliche Planungs- und Entwicklungsziele von Kommunen festgelegt und gesteuert werden. Der Flächennutzungsplan entspricht einer Landkarte, in der die langfristigen Entwicklungsvorhaben der Kommune kartografisch für einen Zeitraum von etwa 15 Jahren dargestellt werden. In diesem Zeitraum kann sich aus der Änderung eines Teilgebietes oder der Änderung der Nutzungserfordernisse in der städtebaulichen Entwicklung die Notwendigkeit der Anpassung des Flächennutzungsplanes ergeben.
Nach § 5 Abs. 1 BauGB ist im Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den vorausseh-baren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Der Inhalt des Flächennutzungs-planes orientiert sich am Baugesetzbuch (BauGB), hier § 5. Mit dem Flächennutzungsplan beschließt die Stadt Görlitz, wie sich die Bodennutzung auf dem gesamten Gebiet der Stadt entwickeln soll. Die verschiedenen Nutzungsarten sind unterschiedlich eingefärbt und mit verschiedenen Planzeichen gekennzeichnet.
Derzeit existiert nur für das ehemalige Stadtgebiet von Görlitz ein gemäß Einigungsvertrag überge-leiteter Generalbebauungsplan vom 23.08.1990, der die Funktion eines Flächennutzungsplanes innehat. Für die zwischenzeitlich eingegliederten heutigen Ortsteile der Stadt Görlitz gibt es keine rechtskräftigen Flächennutzungspläne.
Um im gesamten Gebiet der Stadt die geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern und mit Bebauungsplänen Baurecht schaffen zu können, ist ein neuer Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet erforderlich.
Am 30.08.2018 hat der Stadtrat einen Aufstellungsbeschluss für einen neuen Flächennutzungsplan. gefasst und anschließend ortsüblich bekannt gemacht. Damit ist es planungsrechtlich möglich, Bebauungspläne im Parallelverfahren bis zur Genehmigungsreife zu bearbeiten und für sie eine Genehmigung zu erlangen.
Stadtentwicklung
Bau
Projekt in Umsetzung vorgesehen
6 Landschaftsplan
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13.01.2023
Gesamtes Stadtgebiet
Der Landschaftsplan ist die ökologische Grundlage für Flächennutzungsplan und weitere Bauleit- wie Objektplanungen und „hat die Aufgabe, die Ziele und die für ihre Verwirklichung erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Planungsraum zu erarbeiten, zu begründen und in Text und Karten darzustellen“ (SächsNatSchG § 4 Abs.1).
Aufgabe der Landschaftsplanung ist es, unsere Existenzgrundlagen, die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen vor Beeinträchtigung und Zerstörung zu schützen. Diese Lebensgrundlagen, als „Schutzgüter“ im Gesetz verankert, sind:

o Boden,
o Wasser,
o Luft,
o Klima,
o Tier- und Pflanzenwelt
o Landschaftsbild

Gesunde Nahrungsmittel können nur auf unbelasteten Böden wachsen und unbedenkliches Trinkwasser nur sauberen Gewässern / sauberem Grundwasser entnommen werden. Auch die Tier- und Pflanzenwelt vollbringt viele – oft unerkannte – Gratisleistungen für uns Menschen und verdient daher unseren Schutz.
Innerhalb der Landschaftsplanung werden diese natürlichen Lebensgrundlagen untersucht hinsichtlich ihres aktuellen Zustandes, vorhandener oder potentieller Gefährdungen sowie ihrer komplexen Wechselwirkungen untereinander. Aus diesen Kenntnissen lassen sich Planungsaussagen für verträgliche Flächennutzungen ableiten.
Görlitz besitzt seit 1992 einen Landschaftsplan für das damals deutliche kleinere Stadtgebiet, seit 2001 nach den Eingemeindungen für ihr auch jetzt noch aktuelles Stadtgebiet.
Paragraph 11 BNatSchG legt fest, dass Landschaftspläne aufzustellen sind … sobald wesentliche Veränderungen von Natur und Landschaft im Planungsraum eingetreten, vorgesehen oder zu erwarten sind. Mindestens alle 10 Jahre ist zu prüfen, ob eine Fortschreibung erforderlich ist.

Obwohl bisherige Aktualisierungen für einzelne Schutzgüter jeweils Eingang in weitere Planungen fanden, wie das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK), ist jetzt im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes eine völlige Überarbeitung erforderlich.
Bislang wurde über dieses Erfordernis sowie Inhalt und Aufbau des Landschaftsplanes im Technischen Ausschuss am 07.09.2022 berichtet und ebenso im Umweltausschuss am 12.09.2022.
Weitere Vorstellungen werden in den Ortschafts- und Bürgerräten erfolgen.
Stadtentwicklung
Umwelt/Energie
Gesundheit
Projekt in Umsetzung vorgesehen
7 Bewerbung um Aufnahme in die UNESCO- Weltkulturerbeliste
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15.02.2023
Gesamtes Stadtgebiet
Görlitz bewirbt sich um Aufnahme auf die Weltkulturerbe-Liste. Stadtentwicklung
Kultur
Projekt in Umsetzung vorgesehen
8 Maßnahmen EFRE-Stadtentwicklung Projekt Brautwiesenpark
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13.01.2023
Innenstadt West
Ausgangssituation: Die Freizeit im Grünen, auf Spielplätzen oder in Parkanlagen verbringen zu können, ist für die Bewohner der westlichen Innenstadt nicht selbstverständlich und mit einigen Kilometern Weg verbunden. Im Fördergebiet Brautwiesenbogen finden die mehr als 3.000 Einwohner keine Fläche, die ansprechend gestaltet und ausgestattet ist und zu Spiel, Sport und Aufenthalt einlädt. Höchste Zeit also für einen Stadtteilpark, in dem Kinder spielen, Rentner sich treffen, Erwachsene diskutieren oder alle zusammen ein Stadtteilfest feiern können. Ein dafür bestens geeignetes Grundstück befindet sich südlich der Bahnhofstraße. Früher wurden hier mit der Bahn transportierte Güter umgeschlagen und gelagert. Nachdem die Deutsche Bahn die Nutzung aufgegeben hat, eroberten sich Bäume und Strauchwerk die ehemaligen Ladestraßen und Gleisanlagen. 2018 erwarb die Stadt Görlitz eine ca.1,7 Hektar große Teilfläche des seit den 1990er Jahren brach liegenden Geländes.

Das war der Startschuss für die planerische Vorbereitung des Vorhabens. Aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) bereit gestellte Mittel ermöglichten einen umfassenden Prozess zur Ermittlung der Bedarfe und Nutzungsprioritäten verschiedener Ziel- und Altersgruppen. Es fanden Gesprächsrunden statt, Aktionen und Veranstaltungen vor Ort. Die gesammelten Ideen und Hinweise aus der Bürgerschaft flossen dann im Rahmen des Machbaren in die Planung ein. Im neuen Stadtteilpark entstehen Bereiche für aktive und ruhige Spiel- und Sportbetätigung, Verweilzonen, Treffpunkte und eine angenehme Verbindung für Fußgänger und Radfahrer. Pflanzungen von Bäumen und Sträuchern sorgen für den Parkcharakter und gliedern die Fläche in verschiedene Funktionsbereiche.

Ziel ist es, einen Ort für alle Altersgruppen zum Wohlfühlen und Aufenthalt zu schaffen. Einzelne Elemente aus der alten Zeit sollen jedoch auch in Zukunft an die Geschichte des Güterbahnhofes erinnern
Stadtentwicklung
Bau
Sport
Kinder/Jugend/Senioren/Familie
Projekt beendet vorgesehen
9 Neufassung der Baumschutzsatzung
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15.02.2023
Gesamtes Stadtgebiet
In Anpassung an das 2021 geänderte Sächsische Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) soll die Neufassung der seit 2011 geltenden Baumschutzsatzung beschlossen werden.

Bislang werden beispielsweise

• Bäume mit einem Stammumfang von bis zu einem Meter sowie Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln, Birken Baumweiden und abgestorbene Bäume auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken
• Bäume auf öffentlichen Verkehrsgrundstücken (Straßen, Wege, Plätze), betriebenen Bahnanlagen, Luftverkehrsanlagen sowie an Wasserstraßen.
• Bäume, Sträucher und Hecken auf eigengenutzten Grundstücken.

NICHT geschützt.

Im Zuge der Satzungsneufassung sollen u.a.

• Bäume in Alleen und Baumreihen ab einem Stammumfang von 20 cm
• Laubgehölze ab einem Stammumfang von 80 cm
• Nadelgehölze ab einem Stammumfang von 125 cm
• Obst und Nussbäume ab einem Stammumfang von 100 cm

geschützt werden.

Als weitere weitreichende Änderung soll in der neuen Fassung der Görlitzer Baumschutzsatzung die seit 2008 bestehende Regelung der Satzung, Bäume auf eigengenutzten Grundstücken vom Schutzgebot der Satzung auszunehmen, aufgehoben werden.
Stadtentwicklung
Umwelt/Energie
Projekt beendet vorgesehen

Informationen zu den Beteiligungsprozessen zu Bauleitplänen und Städtebaulichen Satzungen werden sukzessive in der Liste ergänzt, sobald eine öffentliche Auslegung und Beteiligung vorgesehen ist.

 

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