Maßnahme: Herstellung Medienanschlüsse
Termin: 13.02. - 24.02.2023
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Die Umleitung erfolgt in beiden Richtungen über Kastanienallee, Leschwitzer Straße, B 99, Paul-Mühsam-Straße und Weinhübler Straße. Für LKW mit Anhängern und Lastzüge erfolgt die Umleitung in beiden Richtungen über Promenadenstraße, B 99, Paul-Mühsam-Straße und Weinhübler Straße
Maßnahme: Herstellung Trinkwasserhausanschluss
Termin: 13.02. - 24.02.2023
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Die Erreichbarkeit der Anliegergrundstücke wird in Absprache während der Arbeitszeit ermöglicht.
Außerhalb der Arbeitszeiten ist die Baustelle befahrbar.
Maßnahme: Havarie-Beseitigung Kanal
Termin: 09.01.2023 - 30.03.2023
Auswirkung: Vollsperrung der Käthe-Kollwitz-Straße von Reichenbacher Straße bis Haus-Nr. 28
Bemerkungen: Erreichbarkeit der Käthe-Kollwitz-Straße über eine provisorische Baustraße über die Friedrich-List-Straße
Maßnahme: Gebäudesanierung
Termin: bis voraussichtlich 31.03.2023
Auswirkung: Vollsperrung
Maßnahme: Aufgrabung Trinkwasser
Termin: 01.08. - 07.04.2023
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Das Neiße Bad ist über die Pomologische Gartenstraße erreichbar.
Maßnahme: Neubau der Brücke
Termin: 04.05.2021 bis voraussichtlich Ende des II. Quartal 2023 --Updates unter "MEHR LESEN"
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: In beide Richtungen sind weiträumige Umleitungen eingerichtet. Fußgänger und schiebende Radfahrer können den Baustellenabschnitt operativ angepasst begehen.
Mehr lesenMaßnahme: Aufstellung von 2 Turmdrehkränen
Termin: 02.12.2021 - 31.12.2023
Auswirkung: halbseitige Sperrung
Bemerkungen: Der Verkehr in Richtung Dresdener Straße wird über Leipziger Straße und Krölstraße umgeleitet.
Maßnahme: Sicherungsmaßnahme
Termin: bis voraussichtlich 31.12.2023
Auswirkung: Vollsperrung
Link zum Sperrinformationssystem des Freistaates Sachsen
(Baustellen in ganz Sachsen)
Baustellen der Stadtwerke Görlitz AG:
Entschädigungen bei Straßenbaumaßnahmen
Unter bestimmten Umständen können Anlieger Entschädigungen beanspruchen, wenn ihr Gewerbebetrieb durch Straßenbauarbeiten in existenzielle Nöte gerät. Genaueres ist dem Merkblatt Entschädigungsansprüche zu entnehmen.
Möglichkeit zur Minderung der Straßenreinigungsgebühr
Kann die Reinigung einer öffentlich zu reinigenden Straße wegen einer längeren Baumaßnahme nicht entsprechend der im Reinigungsklassenverzeichnis festgelegten Reinigungsklasse durchgeführt werden, wird auf Antrag des Gebührenpflichtigen eine Gebührenminderung überprüft. Der entsprechende Antrag ist bis 31.01. des Folgejahres rückwirkend zu stellen. Danach gilt der Antrag als verfristet. Anträge, die zu keiner Minderung der Straßenreinigungsgebühren führen, sind für den Antragsteller kostenpflichtig. Falls die Straßenreinigung vorübergehend eingeschränkt oder eingestellt werden muss, besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung. Das Gleiche gilt auch für die Behinderung der Straßenreinigung durch ruhenden Verkehr.