Baustellenkarte für das Stadtgebiet Görlitz
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Busparkplatz Chr.-Lüders- Straße
Maßnahme: Fräsarbeiten für Bau REWE-Markt
Termin: 10.10. - 24.10.2025
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Parkplätze für Busse befinden sich auf der Friedhofstraße.
Girbigsdorfer Straße (Bahnbrücke)
Maßnahme: Brückenprüfung
Termin: 07.10.2025, 12.00 bis 16.00 Uhr
Auswirkung: Fahrbahneinengung
Rothenburger Straße zwischen Finstertorstraße und Am Stockborn
Maßnahme: Abbau Baustellenkran
Termin: 07.10.2025
Auswirkung: Vollsperrung
Sattigstraße/ Einmündung Melanchthonstraße
Maßnahme: Aufgrabung Gas und Strom
Termin: 06.10. - 31.10.2025
Auswirkung: halbseitige Sperrung
Bemerkungen: Der Verkehr wird durch eine mobile Lichtsignalanlage geregelt.
Konsulstraße Nr. 23 zwischen Blumenstraße und Emmerichstraße
Maßnahme: Kraneinsatz
Termin: 06.10., 6.00 Uhr bis 10.10.2025, 18.00 Uhr
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Der Verkehr wird über Wilhelmsplatz und Augustastraße umgeleitet.
Leipziger Straße 19 - 21 (Leipziger Platz)
Maßnahme: Aufgrabung Fernwärme (II. Bauabschnitt)
Termin: 13.10. - 07.11.2025 (Terminänderung)
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Der Verkehr wird über Landeskronstraße und Bautzener Straße umgeleitet.
Kunnerwitzer Straße/ Einmündung Sattigstraße
Maßnahme: Gleisarbeiten
Termin: 06.10. - 10.10.2025
Auswirkung: halbseitige Sperrung
Bemerkungen: Der Verkehr in Richtung Sechsstädteplatz wird umgeleitet.
Kreuzung B 99/ Zeppelinstraße Christoph-Lüders-Straße
Maßnahme: Aufgrabung Abwasser und tiefe Kanalanbindung
Termin: 22.09. - 03.11.2025
Auswirkung: Sperrung von Fahrspuren am Knotenpunkt, Achtung! angepasste Verkehrsführung im Einmündungsbereich; Der Verkehr wird durch eine mobile Lichtsignalanlage geregelt.
Elisabethstraße 1-12 zwischen Klosterstraße und Marienplatz (nördliche Fahrbahn in Richtung Frauenturm)
Maßnahme: Aufgrabung Trinkwasser
Termin: 08.09. - 30.10.2025
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: In dem Bereich Marienplatz und Struvestraße kann nur von der Bismarckstraße aus über die südliche
Fahrbahn eingefahren werden. Die dort vorhandene Einbahnstraße wird in dieser Zeit umgedreht.
Untermarkt (Brunnenseite)
Maßnahme: Fugenpflege im Altstadtpflasterbereich
Termin: 15.09.2025 bis 17.10.2025
Auswirkung: abschnittsweise Vollsperrung der Verkehrsflächen
Krölstraße zwischen Lutherplatz und Leipziger Straße
Maßnahme: Medienarbeiten und Kanalsanierung
Termin: 08.09.2025 bis 06.12.2025
Auswirkung: Der Verkehr wird im Zweirichtungsverkehr an der Baustelle vorbeigeleitet.
Conrad-Schiedt-Straße in Höhe Nr. 15
Maßnahme: Neubau Einkaufsmarkt Rewe, Umgestaltung Busparkplatz und Verkehrsflächen
Termin: 16.06.2025 - 31.10.2026
Auswirkung: Achtung! Vollsperrung auch für Fußgänger- und Radverkehr
Else-Puschmann-Weg
Maßnahme: Aufgrabung Abwasser
Termin: 15.09. - 03.11.2025
Auswirkung: Vollsperrung für Fußgänger und Radfahrer
Rosa-Luxemburg-Straße von Kopernikusstraße bis Paul-Taubadel-Straße
Maßnahme: Medienverlegung
Termin: 10.06. - 31.10.2025
Auswirkung: abschnitssweise Vollsperrung
Am Stadtpark Nr. 1 (Unterführung Stadthalle)
Maßnahme: Sanierung Stadthalle
Termin: 03.02.2025 - 31.01.2028
Auswirkung: Vollsperrung auch für Fußgänger- und Radverkehr
Bemerkungen: Die bereits seit Jahren für den Fahrzeugverkehr gesperrte Unterführung muss in dieser Zeit auch für den
Fußgänger- und Radverkehr gesperrt werden. Fußgänger- und Radfahrer können alternativ die Route des Oder-Neiße-Radweges unterhalb der Stadtbrücke nutzen (Verbindung zwischen Bolko-von-Hochberg-Straße und Furtstraße).
Link zum Sperrinformationssystem des Freistaates Sachsen
(Baustellen in ganz Sachsen)
Link zur mobilen Version des Sperrinformationssystems des Freistaates Sachsen
Baustellen der Stadtwerke Görlitz AG:
Baustellen der Stadtwerke Görlitz AG
Hinweise zum Verlauf der Sanierung des Tunnels Königshainer Berge
Entschädigungen bei Straßenbaumaßnahmen
Unter bestimmten Umständen können Anlieger Entschädigungen beanspruchen, wenn ihr Gewerbebetrieb durch Straßenbauarbeiten in existenzielle Nöte gerät. Genaueres ist dem Merkblatt Entschädigungsansprüche zu entnehmen.
Möglichkeit zur Minderung der Straßenreinigungsgebühr
Kann die Reinigung einer öffentlich zu reinigenden Straße wegen einer längeren Baumaßnahme nicht entsprechend der im Reinigungsklassenverzeichnis festgelegten Reinigungsklasse durchgeführt werden, wird auf Antrag des Gebührenpflichtigen eine Gebührenminderung überprüft. Der entsprechende Antrag ist bis 31.01. des Folgejahres rückwirkend zu stellen. Danach gilt der Antrag als verfristet. Anträge, die zu keiner Minderung der Straßenreinigungsgebühren führen, sind für den Antragsteller kostenpflichtig. Falls die Straßenreinigung vorübergehend eingeschränkt oder eingestellt werden muss, besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung. Das Gleiche gilt auch für die Behinderung der Straßenreinigung durch ruhenden Verkehr.