Maßnahme: Aufgrabung für Medien
Termin: 10.05. - 31.05.2023
Auswirkung: halbseitige Sperrung und Einrichtung einer Einbahnstraße
Bemerkungen: In Richtung Biesnitz wird der Verkehr über Kopernikusstraße und A.-Ullrich-Straße umgeleitet.
Maßnahme: Abbau Turmdrehkran
Termin: 10.05.2023, 07.00 - 16.00 Uhr
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Die Zufahrt ist aus beiden Richtung bis an die Baustelle heran möglich.
Maßnahme: Trennung Gas und Trinkwasser
Termin: 09.05. - 20.05.2023
Auswirkung: halbseitige Sperrung
Bemerkungen: Der stadteinwärtige Verkehr wird über Dr.-Kahlbaum-Allee, Joliot-Curie-Straße und Elisabethstraße umgeleitet.
Maßnahme: Aufgrabung Trinkwasser
Termin: 08.05. - 12.05.2023
Auswirkung: halbseitige Sperrung
Bemerkungen: Der stadteinwärtige Verkehr wird über Reichertstraße, Biesnitzer Straße und Lutherstraße umgeleitet.
Maßnahme: Medien-Hausanschluss
Termin: 08.05. - 08.06.2023
Auswirkung: Vollsperrung und Aufhebung der Einbahnstraßenregelung auf dem Steinweg.
Bemerkungen: Eine Umleitung über die Lunitz ist ausgewiesen.
Maßnahme: Trennung Trinkwasser
Termin: 08.05. - 12.05.2023
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Die Zufahrt ist aus beiden Richtung bis an die Baustelle heran möglich.
Maßnahme: Aufgrabung Schmutzwasserkanal
Termin: 08.05. - 26.05.2023
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Die Zufahrt ist aus beiden Richtung bis an die Baustelle heran möglich.
Maßnahme: Auswechslung Hauptleitung Trinkwasser
Termin: 08.05. - 03.06.2023
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Eine Umleitung ist über den Landgutweg ausgewiesen.
Maßnahme: Anschluss Schmutz- und Regenwasser, Trennung Trinkwasser
Termin: 08.05. - 17.05.2023
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Die Zufahrt ist aus beiden Richtung bis an die Baustelle heran möglich.
Maßnahme: Reparaturarbeiten Regenwasser
Termin: 02.05. - 13.05.2023
Auswirkung: Vollperrung
Bemerkungen: Eine Umleitung ist über Leschwitzer Straße, Zittauer Straße und Fritz-Heckert-Straße ausgewiesen.
Maßnahme: Aufgrabung für Medienanbindungen
Termin: 20.04. - 30.10.2023
Auswirkung: Vollsperrung
Maßnahme: Reparaturarbeiten
Termin: 24.04. - 26.05.2023
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Die Zufahrt in den Bereich Holteistraße ist nur über An der Landskronbrauerei möglich.
Maßnahme: Aufstellung Fassadengerüst
Termin: 12.04. - 08.05.2023
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Die Zu- und Abfahrt ist über den Karpfengrund und die Kirchgasse möglich.
Maßnahme: Aufgrabung für Wasser und Gasversorgung
Termin: 11.04. - 17.05.2023
Auswirkung: Vollperrung
Bemerkungen: Eine Umleitung ist auf der James-von-Moltke-Straße in beiden Richtungen ausgewiesen.
Maßnahme: Markierungsarbeiten
Termin: 11.04. - 02.06.2023
Auswirkung: Verkehrsbehinderungen
Maßnahme: Auswechselung Trinkwasserhauptleitung
Termin: 20.03. - 13.05.2022
Auswirkung: halbseitige Sperrung und Einbahnstraßenregelung in Richtung H.-Nathan-Straße
Maßnahme: Gebäudesanierung
Termin: bis voraussichtlich 31.06.2023
Auswirkung: Vollsperrung
Maßnahme: Neubau der Brücke
Termin: 04.05.2021 bis voraussichtlich Ende Juni 2023 --Updates unter "MEHR LESEN"
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: In beide Richtungen sind weiträumige Umleitungen eingerichtet. Fußgänger und schiebende Radfahrer können den Baustellenabschnitt operativ angepasst begehen.
Mehr lesenMaßnahme: Aufstellung von 2 Turmdrehkränen
Termin: 02.12.2021 - 31.12.2023
Auswirkung: halbseitige Sperrung
Bemerkungen: Der Verkehr in Richtung Dresdener Straße wird über Leipziger Straße und Krölstraße umgeleitet.
Maßnahme: Sicherungsmaßnahme
Termin: bis voraussichtlich 31.12.2023
Auswirkung: Vollsperrung
Link zum Sperrinformationssystem des Freistaates Sachsen
(Baustellen in ganz Sachsen)
Baustellen der Stadtwerke Görlitz AG:
Entschädigungen bei Straßenbaumaßnahmen
Unter bestimmten Umständen können Anlieger Entschädigungen beanspruchen, wenn ihr Gewerbebetrieb durch Straßenbauarbeiten in existenzielle Nöte gerät. Genaueres ist dem Merkblatt Entschädigungsansprüche zu entnehmen.
Möglichkeit zur Minderung der Straßenreinigungsgebühr
Kann die Reinigung einer öffentlich zu reinigenden Straße wegen einer längeren Baumaßnahme nicht entsprechend der im Reinigungsklassenverzeichnis festgelegten Reinigungsklasse durchgeführt werden, wird auf Antrag des Gebührenpflichtigen eine Gebührenminderung überprüft. Der entsprechende Antrag ist bis 31.01. des Folgejahres rückwirkend zu stellen. Danach gilt der Antrag als verfristet. Anträge, die zu keiner Minderung der Straßenreinigungsgebühren führen, sind für den Antragsteller kostenpflichtig. Falls die Straßenreinigung vorübergehend eingeschränkt oder eingestellt werden muss, besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung. Das Gleiche gilt auch für die Behinderung der Straßenreinigung durch ruhenden Verkehr.