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Baustellen

Baustellenkarte für das Stadtgebiet Görlitz

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Obermarkt (Dreieck in Höhe Dreifaltigkeitskirche), Brüderstraße, Untermarkt

Maßnahme: Christkindelmarkt
Termin: 27.11. bis 19.12.2023
Auswirkung: Vollsperrung

Bemerkungen: Die Flächen für den Christkindelmarkt werden vom 27.11. bis 19.12.2023 gesperrt. Während der gesamten Zeit sind die betroffenen Straßenabschnitte nur außenhalb der Öffnungszeiten des Marktes für den Anlieger- und Lieferverkehr befahrbar. Bewohner mit Parkausweis „UM“ können in dieser Zeit auch die Parkzonen „AS“ sowie "EP" mit nutzen.

Obermarkt (Dreieck in Höhe Dreifaltigkeitskirche)

Maßnahme: Eislaufbahn
Termin: 20.11.2023 bis 04.01.2024
Auswirkung: Vollsperrung der Zufahrt Brüderstraße, die Brüderstraße ist über den Obermarkt am Napoelonhaus erreichbar; bitte dringend die Haltverbote am Ende des Mittelplatzes Obermarkt beachten

Jakobstraße in Höhe Wilhelmsplatz und Jakobstraße in Höhe Postplatz

Maßnahme: Leitungssanierung Trinkwasser
Termin: 13.11. - 22.12.2023
Auswirkung: punktuelle Vollsperrung der Jakobstraße an den beiden Einmündungen  

Bemerkungen: Die Zufahrt in den dazwischenliegenden Teil der Jakobstraße kann nur von der Konsulstraße aus über den Wilhelmsplatz (Seite am Gymnasium) erfolgen. Dazu wird die Einbahnstraße vor dem Gymnasium aufgehoben. Der gesamte Bereich kann dann als Sackgasse befahren werden. Die Geschäfte der Jakostraße sind weiterhin erreichbar. Die Ausfahrt erfolgt ebenfalls auf die Konsulstraße.

Wiesbadener Straße zwischen B 6 und Kreisverkehr

Maßnahme: Fahrbahnerneuerung
Termin: 06.11. - 12.12.2023 (2. Verlängerung der halbseitigen Sperrung)

Auswirkung: halbseitige Sperrung

Bemerkungen: Der Verkehr wird über B 6, Görlitzer Straße und Reichenbacher Straße umgeleitet.

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Jakob-Böhme-Straße Nr. 1

Maßnahme: Aufgrabung für Entwässerung
Termin: 06.11. - 24.12.2023 (Verlängerung)
Auswirkung: Vollsperrung

Bemerkungen: Die Zufahrt ist bis an die Baustelle heran aus beiden Richtungen möglich.

Emmerichstraße Nr. 53 - 62

Maßnahme: Neuverlegung Gas und Wasser
Termin: 03.11. - 15.12.2023
Auswirkung: Vollsperrung

Bemerkungen: Die Zufahrt ist bis an die Baustelle heran aus beiden Richtungen möglich.

Kreuzung Elisabethstraße/ Klosterstraße

Maßnahme: Medienverlegung
Termin: 01.11.2023 bis voraussichtlich 15.12.2023
Auswirkung: Vollsperrung

Bemerkungen: Die nördliche Fahrbahn der Elisabethstraße (Seite an der Schule) ist aus Richtung J.-Curie-Straße als Sackgasse befahrbar. Die südliche Fahrbahn der Elisabethstraße (Seite an der Bismarckstraße) wird durchgehend als Einbahnstraße von der Joliot-Curie-Straße bis zum Marienplatz ausgewiesen. Die Umleitung in Richtung Obermarkt erfolgt großräumig über Schützenstraße, James-von-Moltke-Straße, Blumenstraße, Wilhelmsplatz, Hospitalstraße, Krölstraße, Luisenstraße und Demianiplatz. In dieser Zeit wird die Hospitalstraße zwischen Jakobstraße und Krölstraße als Einbahnstraße in Richtung Krölstraße ausgewiesen. Die Umleitung aus Richtung Obermarkt erfolgt über Demianiplatz, Luisenstraße, Krölstraße und Bahnhofstraße. Die derzeitigen Haltverbote auf der Struvestraße bleiben bestehen, da die Strecke weiterhin vom öffentlichen Nahverkehr genutzt werden muss.

Hohe Straße zwischen Nr. 12 und Nr. 14

Maßnahme: Medienverlegung Strom
Termin: 01.11. bis voraussichtlich 15.12.2023

Auswirkung: Vollsperrung

Bemerkungen: Vollsperrung
Eine Umleitung ist über Jahnstraße und Kummerau ausgewiesen. Die Zufahrt bis an die Baustelle heran ist aus beiden Richtungen möglich.

Drosselstraße 2-12

Maßnahme: Aufgrabung für Strom und Trinkwasser
Termin: 19.10.2023 bis voraussichtlich 30.12.2023
Auswirkung: Vollsperrung

Bemerkungen: Die Zufahrt ist aus beiden Richtungen bis an die Baustelle heran möglich.

Hans-Beimler-Straße Nr. 26 bis Rosa-Luxemburg-Straße

Maßnahme: Straßensanierung und Medienverlegung
Termin: 16.10.2023 - 31.03.2024
Auswirkung: Vollsperrung

Sonnenland 14 bis 15

Maßnahme: Aufgrabung Medien
Termin: 25.09. - 15.12.2023
Auswirkung: Vollsperrung- Die Zufahrt ist bis an die Sperrung heran von allen Seiten möglich. 

Landeskronstraße Nr. 33

Maßnahme: Erneuerung Medien
Termin: 29.08. bis voraussichtlich 22.12.2023
Auswirkung: Vollsperrung im Baustellenbereich

Bemerkungen: Die Zufahrt bis an die Baustelle heran ist aus allen Richtungen möglich. Einbahnstraßen werden aufgehoben. Umleitungen sind ausgewiesen.

Löbauer Straße/ Einmündung Landeskronstraße

Maßnahme: Erneuerung Medien
Termin: 29.08. bis voraussichtlich 22.12.2023
Auswirkung: Vollsperrung

Bemerkungen: Die Zufahrt bis an die Baustelle heran ist möglich. Die Einbahnstraße wird aufgehoben.

Salomonstraße Nr. 31/32

Maßnahme: Baustelleneinrichtung
Termin: 23.06.2023 bis voraussichtlich 31.12.2023
Auswirkung: Vollsperrung

Bemerkungen: Die Zufahrt ist aus beiden Richtung bis an die Baustelle heran möglich.

Thomas-Müntzer-Ring Nr. 1 - 16

Maßnahme: Aufgrabung für Medienanbindungen
Termin: 20.04. bis voraussichtlich 15.12.2023 (Verlängerung)
Auswirkung: Vollsperrung

Die Bauarbeiten dauern an. 

Breite Straße Nr. 13 a

Maßnahme: Gebäudesanierung
Termin: bis voraussichtlich 31.12.2023
Auswirkung: Vollsperrung

Kleine Konsulstraße in Höhe Emmerichstraße

Maßnahme: Sicherungsmaßnahme
Termin: bis voraussichtlich 31.12.2023
Auswirkung: Vollsperrung

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Baustellen der Stadtwerke Görlitz AG:

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Entschädigungen bei Straßenbaumaßnahmen

Unter bestimmten Umständen können Anlieger Entschädigungen beanspruchen, wenn ihr Gewerbebetrieb durch Straßenbauarbeiten in existenzielle Nöte gerät. Genaueres ist dem Merkblatt Entschädigungsansprüche zu entnehmen.

Möglichkeit zur Minderung der Straßenreinigungsgebühr

Kann die Reinigung einer öffentlich zu reinigenden Straße wegen einer längeren Baumaßnahme nicht entsprechend der im Reinigungsklassenverzeichnis festgelegten Reinigungsklasse durchgeführt werden, wird auf Antrag des Gebührenpflichtigen eine Gebührenminderung überprüft. Der entsprechende Antrag ist bis 31.01. des Folgejahres rückwirkend zu stellen. Danach gilt der Antrag als verfristet. Anträge, die zu keiner Minderung der Straßenreinigungsgebühren führen, sind für den Antragsteller kostenpflichtig. Falls die Straßenreinigung vorübergehend eingeschränkt oder eingestellt werden muss, besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung. Das Gleiche gilt auch für die Behinderung der Straßenreinigung durch ruhenden Verkehr.

Formular - Antrag auf Minderung der Straßenreinigungsgebühr

Hinweise zum Verfahren

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