Busparkplatz Chr.-Lüders- Straße

Maßnahme: Restflächen nach Fräsarbeiten für Bau REWE-Markt XXL
Termin: ab 03.11.2025
Auswirkung: provisorischer Parkplatz für ca. 6 Reisebusse 

Bemerkungen: Die Parkplätze für Busse wurde provisorisch auf der Restfläche des ehemaligen Busbahnhofes Innenstadt  eingerichtet. Es befinden sich auf der Friedhofstraße weitere 3 reguläre Busparkplätze.

Baustellenkarte für das Stadtgebiet Görlitz

zur Karte bitte  hier klicken

Paul-Mühsam-Straße/ Kreuzung Zittauer Straße

Maßnahme: Wechsel Schieberkappen
Termin: 10.11.- 14.11.2025
Auswirkung: halbseitige Sperrung

Bemerkungen: Der Verkehr wird durch eine mobile Lichtsignalanlage geregelt.

Rothenburger Straße in Höhe An der Autobahn (Brücke)

Maßnahme: Baugrunduntersuchung
Termin: 10.11.- 11.11.2025
Auswirkung: halbseitige Sperrung

Bemerkungen: Der Verkehr wird durch eine mobile Lichtsignalanlage geregelt.

Rothenburger Landstraße Nr. 237

Maßnahme: Fahrbahnreparatur
Termin: 10.11.- 14.11.2025
Auswirkung: halbseitige Sperrung

Bemerkungen: Der Verkehr wird durch eine mobile Lichtsignalanlage geregelt.

B 99 zwischen Weinhübel und Hagenwerder

Maßnahme: Filterbrunnen sichern
Termin: 06.11 - 07.11.2025, jeweils von 7.00 - 17.00 Uhr
Auswirkung: halbseitige Sperrung

Bemerkungen: Der Verkehr wird durch eine mobile Lichtsignalanlage geregelt.

Rothenburger Landstraße Nr. 309 bis 357

Maßnahme: Aufgrabung Strom
Termin: 04.11.- 19.12.2025
Auswirkung: halbseitige Sperrung

Bemerkungen: Der Verkehr wird durch eine mobile Lichtsignalanlage geregelt.

Lunitz Nr. 2 (Einmündung Bogstraße)

Maßnahme: Kraneinsatz
Termin: 04.11.2025, 7.00 - 16.00 Uhr
Auswirkung: Vollsperrung

Bemerkungen: Die Einbahnstraßenregelung wird in dieser Zeit aufgehoben. Die Umleitung erfolgt über Obersteinweg, Steinweg und Bogstraße.

Grenzübergang Stadtbrücke (Johannes- Paul-II.-Brücke)

Maßnahme: Reparaturarbeiten an der Brücke
Termin: 27.10.2025 ab 10.00 Uhr bis voraussichtlich 14.11.2025 (Terminänderung)-->kurzfristige Öffnung am 07.11.2025 ab 14:00 Uhr nach vorzeitiger Fertigstellung
Auswirkung: Vollsperrung durch die Republik Polen

Bemerkungen: Während dieses Zeitraums ist die Befahrung der Brücke nicht möglich. Es wird die Nutzung der alternativen Grenzübergänge in Hagenwerder/Radomierzyce oder A4/ Ludwigsdorf/Jędrzychowice empfohlen. Der Fußgängerverkehr ist ohne Einschränkungen möglich. 

Friedensstraße/ Einmündung B 99

Maßnahme: Aufgrabung Stromversorgung
Termin: 20.10. - 07.11.2025 (Verlängerung)
Auswirkung: temporäre Vollsperrungen

Walther-Rathenau-Straße Nr. 15 bis Kreuzung Grundstraße

Maßnahme: Aufgrabung Medienanschlüsse
Termin: 13.10. - 19.12.2025
Auswirkung: Vollsperrung

Sattigstraße/ Einmündung Melanchthonstraße

Maßnahme: Aufgrabung Gas und Strom/Medien
Termin: 06.10. - 14.11.2025 (Verlängerung)
Auswirkung: halbseitige Sperrung

Bemerkungen: Der Verkehr wird durch eine mobile Lichtsignalanlage geregelt.

Leipziger Straße 19 - 21 (Leipziger Platz)

Maßnahme: Aufgrabung Fernwärme (II. Bauabschnitt)
Termin: 13.10. - 07.11.2025 (Terminänderung)
Auswirkung: Vollsperrung

Bemerkungen: Der Verkehr wird über Landeskronstraße und Bautzener Straße umgeleitet.

Kreuzung B 99/ Zeppelinstraße Christoph-Lüders-Straße

Maßnahme: Aufgrabung Abwasser und tiefe Kanalanbindung  

Termin: 22.09. - 03.11.2025 -Verlängerung bis 12.11.2025
Auswirkung: Sperrung von Fahrspuren am Knotenpunkt, Achtung! angepasste Verkehrsführung im Einmündungsbereich; Der Verkehr wird durch eine mobile Lichtsignalanlage geregelt.

Elisabethstraße 1-12 zwischen Klosterstraße und Marienplatz (nördliche Fahrbahn in Richtung Frauenturm)

Maßnahme: Aufgrabung Trinkwasser
Termin: 08.09. bis voraussichtlich 28.11.2025 (Verlängerung)
Auswirkung: Vollsperrung

Bemerkungen: In dem Bereich Marienplatz und Struvestraße kann nur von der Bismarckstraße aus über die südliche
Fahrbahn eingefahren werden. Die dort vorhandene Einbahnstraße wird in dieser Zeit umgedreht.

Krölstraße zwischen Lutherplatz und Leipziger Straße

Maßnahme: Medienarbeiten und Kanalsanierung
Termin: 08.09.2025 bis 06.12.2025
Auswirkung: Der Verkehr wird im Zweirichtungsverkehr an der Baustelle vorbeigeleitet.

Conrad-Schiedt-Straße in Höhe Nr. 15

Maßnahme: Neubau Einkaufsmarkt Rewe, Umgestaltung Busparkplatz und Verkehrsflächen
Termin: 16.06.2025 - 31.10.2026
Auswirkung: Achtung! Vollsperrung auch für Fußgänger- und Radverkehr

Else-Puschmann-Weg

Maßnahme: Aufgrabung Abwasser
Termin: 15.09. - 03.11.2025 -Verlängerung 12.11.2025
Auswirkung: Vollsperrung für Fußgänger und Radfahrer

Am Stadtpark Nr. 1 (Unterführung Stadthalle)

Maßnahme: Sanierung Stadthalle
Termin: 03.02.2025 - 31.01.2028
Auswirkung: Vollsperrung auch für Fußgänger- und Radverkehr

Bemerkungen: Die bereits seit Jahren für den Fahrzeugverkehr gesperrte Unterführung muss in dieser Zeit auch für den
Fußgänger- und Radverkehr gesperrt werden. Fußgänger- und Radfahrer können alternativ die Route des Oder-Neiße-Radweges unterhalb der Stadtbrücke nutzen (Verbindung zwischen Bolko-von-Hochberg-Straße und Furtstraße).

Johannes-R.-Becher-Straße Nr. 15 in Höhe Zittauer Straße

Maßnahme: Aufgrabung Gasversorgung
Termin: 13.10. - 30.11.2025
Auswirkung: Vollsperrung

Link zum Sperrinformationssystem des Freistaates Sachsen 

(Baustellen in ganz Sachsen)

zum Sperrinformationssystem

Link zur mobilen Version des Sperrinformationssystems des Freistaates Sachsen

zur mobilen Version   

Baustellen der Stadtwerke Görlitz AG:

Baustellen der Stadtwerke Görlitz AG


Hinweise zum Verlauf der Sanierung des Tunnels Königshainer Berge

Entschädigungen bei Straßenbaumaßnahmen

Unter bestimmten Umständen können Anlieger Entschädigungen beanspruchen, wenn ihr Gewerbebetrieb durch Straßenbauarbeiten in existenzielle Nöte gerät. Genaueres ist dem Merkblatt Entschädigungsansprüche zu entnehmen.

Möglichkeit zur Minderung der Straßenreinigungsgebühr

Kann die Reinigung einer öffentlich zu reinigenden Straße wegen einer längeren Baumaßnahme nicht entsprechend der im Reinigungsklassenverzeichnis festgelegten Reinigungsklasse durchgeführt werden, wird auf Antrag des Gebührenpflichtigen eine Gebührenminderung überprüft. Der entsprechende Antrag ist bis 31.01. des Folgejahres rückwirkend zu stellen. Danach gilt der Antrag als verfristet. Anträge, die zu keiner Minderung der Straßenreinigungsgebühren führen, sind für den Antragsteller kostenpflichtig. Falls die Straßenreinigung vorübergehend eingeschränkt oder eingestellt werden muss, besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung. Das Gleiche gilt auch für die Behinderung der Straßenreinigung durch ruhenden Verkehr.

Formular - Antrag auf Minderung der Straßenreinigungsgebühr

Hinweise zum Verfahren