Busparkplatz Chr.-Lüders- Straße

Maßnahme: Restflächen nach Fräsarbeiten für Bau REWE-Markt XXL
Termin: ab 03.11.2025
Auswirkung: provisorischer Parkplatz für ca. 6 Reisebusse 

Bemerkungen: Die Parkplätze für Busse wurden provisorisch auf der Restfläche des ehemaligen Busbahnhofes Innenstadt eingerichtet. Es befinden sich auf der Friedhofstraße weitere 3 reguläre Busparkplätze.

Baustellenkarte für das Stadtgebiet Görlitz

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Weberstraße Nr. 15

Maßnahme: Umzug
Termin: 06.01.2026, 7.00 bis 14.00 Uhr
Auswirkung: Vollsperrung

An der Landskronbrauerei in Höhe Goethestraße

Maßnahme: Kraneinsatz
Termin: 05.01.2026, 7.00 bis ca. 13.00 Uhr (Terminänderung)
Auswirkung: Vollsperrung

Bemerkungen: Die Zufahrt ist in dieser Zeit unter Beachtung der Tonnagebeschränkung von 16 t nur über die Eichendorffstraße möglich.

Am Stadtpark Nr. 1 (Unterführung Stadthalle)

Maßnahme: Sanierung Stadthalle
Termin: 03.02.2025 - 31.01.2028
Auswirkung: Vollsperrung auch für Fußgänger- und Radverkehr

Bemerkungen: Die bereits seit Jahren für den Fahrzeugverkehr gesperrte Unterführung muss in dieser Zeit auch für den
Fußgänger- und Radverkehr gesperrt werden. Fußgänger- und Radfahrer können alternativ die Route des Oder-Neiße-Radweges unterhalb der Stadtbrücke nutzen (Verbindung zwischen Bolko-von-Hochberg-Straße und Furtstraße).

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(Baustellen in ganz Sachsen)

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Baustellen der Stadtwerke Görlitz AG:

Baustellen der Stadtwerke Görlitz AG


Hinweise zum Verlauf der Sanierung des Tunnels Königshainer Berge

Entschädigungen bei Straßenbaumaßnahmen

Unter bestimmten Umständen können Anlieger Entschädigungen beanspruchen, wenn ihr Gewerbebetrieb durch Straßenbauarbeiten in existenzielle Nöte gerät. Genaueres ist dem Merkblatt Entschädigungsansprüche zu entnehmen.

Möglichkeit zur Minderung der Straßenreinigungsgebühr

Kann die Reinigung einer öffentlich zu reinigenden Straße wegen einer längeren Baumaßnahme nicht entsprechend der im Reinigungsklassenverzeichnis festgelegten Reinigungsklasse durchgeführt werden, wird auf Antrag des Gebührenpflichtigen eine Gebührenminderung überprüft. Der entsprechende Antrag ist bis 31.01. des Folgejahres rückwirkend zu stellen. Danach gilt der Antrag als verfristet. Anträge, die zu keiner Minderung der Straßenreinigungsgebühren führen, sind für den Antragsteller kostenpflichtig. Falls die Straßenreinigung vorübergehend eingeschränkt oder eingestellt werden muss, besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung. Das Gleiche gilt auch für die Behinderung der Straßenreinigung durch ruhenden Verkehr.

Formular - Antrag auf Minderung der Straßenreinigungsgebühr

Hinweise zum Verfahren