Ausfall der LSA B 6/ Wiesbadener Straße
Wegen wiederholter Störungen im Signalablauf musste die Lichtsignalanlage am Knotenpunkt B 6/ Wiesbadener Straße vom Betreiber, dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr/ Niederlassung Bautzen (LASuV), am 20.08.2025 außer Betrieb genommen werden. Die technische Überprüfung ergab, dass das gesamte Steuergerät wegen eines technischen Defektes ausgetauscht werden muss. Da die Beschaffung des neuen Steuergerätes etwas Zeit in Anspruch nehmen wird, bleibt die Lichtsignalanlage vorübergehend abgeschaltet. Das LASuV arbeitet intensiv daran, die Ausfallzeit der Anlage so kurz wie möglich zu halten.
Es ist mit Rückstauerscheinungen zu rechnen, weshalb alle Verkehrsteilnehmer um besondere Vorsicht und Rücksichtnahme gebeten werden.
Baustellenkarte für das Stadtgebiet Görlitz
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James-von-Moltke-Straße/ Kreuzung Blumenstraße
Maßnahme: Filmdreharbeiten
Termine:
09.09.2025, 18.00 bis 22.00 Uhr
10.09.2025, 16.00 bis 22.00 Uhr
11.09.2025, 11.00 bis 13.00 Uhr
12.09.2025, 14.00 bis 18.00 Uhr
und
15.09.2025, 09.00 bis 12.00 Uhr
Auswirkung: kurzzeitige Intervallsperrungen in den Zufahrtsbereichen und großräumige Haltverbote auf der unteren
Blumenstraße sowie im Umfeld
Nikolaigraben
Maßnahme: Kanalsanierung
Termin: 08.09. - 26.09.2025
Auswirkung: halbseitige Sperrung
Bemerkungen: Der Verkehr wird durch eine mobile Lichtzeichenanlage geregelt. Aus diesem Grund muss die Ausfahrt der
Rothenburger Straße in Richtung Nikolaigraben gesperrt werden. Die Zufahrt von Nikolaigraben in die Rothenburger Straße ist jedoch möglich.
Große Wallstraße in Höhe Am Hirschwinkel/ Nikolaigraben
Maßnahme: Kanalsanierung
Termin: 04.09. - 26.09.2025
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Die Einbahnstraßenregelung wird während der Arbeiten aufgehoben.
Elisabethstraße 1-12 zwischen Klosterstraße und Marienplatz (nördliche Fahrbahn in Richtung Frauenturm)
Maßnahme: Aufgrabung Trinkwasser
Termin: 08.09. - 30.10.2025
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: In dem Bereich Marienplatz und Struvestraße kann nur von der Bismarckstraße aus über die südliche
Fahrbahn eingefahren werden. Die dort vorhandene Einbahnstraße wird in dieser Zeit umgedreht.
Steinweg Nr. 1
Maßnahme: Kraneinsatz
Termin: 08.09.2025, 09.00 bis 13.00 Uhr
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Die vorhandene Einbahnstraßenregelung wird während der Arbeiten aufgehoben.
Königshainer Straße 19 Höhe Goldregenweg
Maßnahme: Havariebeseitigung Trinkwasser
Termin: 05.09. bis 19.09.2025
Auswirkung: Vollsperrung
Sattigstraße Nr. 27
Maßnahme: Kraneinsatz
Termin: 30.09.2025, 07.00 bis 17.00 Uhr (Terminänderung)
Auswirkung: Vollsperrung
Berzdorfer Straße zwischen Kreisverkehr B 99 und Kreisverkehr Hafenstraße
Maßnahme: Aufgrabung Abwasser und Fernmeldeleitung
Termin: 18.08. - 19.09.2025
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Die Umleitung erfolgt über die Alte Kraftwerksstraße und Berzdorfer Straße.
Landeskronstraße zwischen Leipziger Straße und Lutherplatz
Maßnahme: Aufgrabung Fernwärme (II. Bauabschnitt)
Termin: 28.07. - 30.09.2025 (Verlängerung)
Auswirkung: halbseitige Sperrung
Bemerkungen: Verlängerung der Einbahnstraßenregelung bis zum Lutherplatz. Der stadtauswärtige Verkehr wird über die Bautzener Straße umgeleitet.
Leipziger Straße in Höhe Landeskronstraße
Maßnahme: Aufgrabung Fernwärme
Termin: 21.07. - 30.09.2025 (2. Verlängerung)
Auswirkung: Vollsperrung
Conrad-Schiedt-Straße in Höhe Nr. 15
Maßnahme: Neubau Einkaufsmarkt Rewe, Umgestaltung Busparkplatz und Verkehrsflächen
Termin: 16.06.2025 - 31.10.2026
Auswirkung: Achtung! Vollsperrung auch für Fußgänger- und Radverkehr
Rosa-Luxemburg-Straße von Kopernikusstraße bis Paul-Taubadel-Straße
Maßnahme: Medienverlegung
Termin: 10.06. - 31.10.2025
Auswirkung: abschnitssweise Vollsperrung
B 99/ Biesnitzer Straße/ Kreuzung Lutherstraße
Maßnahme: Aufgrabung Trinkwasser
Termin: 28.04. - 19.09.2025 (Verlängerung)
Auswirkung: Der Verkehr wird durch eine mobile Lichtzeichenanlage geregelt.
Bemerkungen: Es ist mit Stauerscheinungen zu rechnen. Der Anschlussbereich muss bis zum Abschluss der Sanierung einer Trinkwasserhauptleitung geöffnet belieben. Die Gesamtsanierung findet im Abschnitt Pomologische Gartenstraße bis zum Brauwiesenplatz statt.
Girbigsdorfer Straße Brücke über die B6
Maßnahme: Reparaturarbeiten an der Brücke
Termin: 14.04. - 17.10.2025 (Verlängerung)
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Die Umleitung wird in beiden Richtungen über B 6, Laubaner Straße und Nieskyer Straße ausgewiesen.
Für Fußgänger und Radfahrer wird zur sicheren Überquerung der B 6 eine Lichtzeichenanlage im Bereich der Abfahrt aufgestellt.
Am Stadtpark Nr. 1 (Unterführung Stadthalle)
Maßnahme: Sanierung Stadthalle
Termin: 03.02.2025 - 31.01.2028
Auswirkung: Vollsperrung auch für Fußgänger- und Radverkehr
Bemerkungen: Die bereits seit Jahren für den Fahrzeugverkehr gesperrte Unterführung muss in dieser Zeit auch für den
Fußgänger- und Radverkehr gesperrt werden. Fußgänger- und Radfahrer können alternativ die Route des Oder-Neiße-Radweges unterhalb der Stadtbrücke nutzen (Verbindung zwischen Bolko-von-Hochberg-Straße und Furtstraße).
Link zum Sperrinformationssystem des Freistaates Sachsen
(Baustellen in ganz Sachsen)
Link zur mobilen Version des Sperrinformationssystems des Freistaates Sachsen
Baustellen der Stadtwerke Görlitz AG:
Baustellen der Stadtwerke Görlitz AG
Hinweise zum Verlauf der Sanierung des Tunnels Königshainer Berge
Entschädigungen bei Straßenbaumaßnahmen
Unter bestimmten Umständen können Anlieger Entschädigungen beanspruchen, wenn ihr Gewerbebetrieb durch Straßenbauarbeiten in existenzielle Nöte gerät. Genaueres ist dem Merkblatt Entschädigungsansprüche zu entnehmen.
Möglichkeit zur Minderung der Straßenreinigungsgebühr
Kann die Reinigung einer öffentlich zu reinigenden Straße wegen einer längeren Baumaßnahme nicht entsprechend der im Reinigungsklassenverzeichnis festgelegten Reinigungsklasse durchgeführt werden, wird auf Antrag des Gebührenpflichtigen eine Gebührenminderung überprüft. Der entsprechende Antrag ist bis 31.01. des Folgejahres rückwirkend zu stellen. Danach gilt der Antrag als verfristet. Anträge, die zu keiner Minderung der Straßenreinigungsgebühren führen, sind für den Antragsteller kostenpflichtig. Falls die Straßenreinigung vorübergehend eingeschränkt oder eingestellt werden muss, besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung. Das Gleiche gilt auch für die Behinderung der Straßenreinigung durch ruhenden Verkehr.