Baustellenkarte für das Stadtgebiet Görlitz

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Schützenstraße zwischen Bismarckstraße und Postplatz

Maßnahme: Medienanbindung
Termin: 09.12. - 20.12.2024
Auswirkung: halbseitige Sperrung

Bemerkungen: Der Verkehr aus Richtung Postplatz wird über Konsulstraße, Gartenstraße und J.- v.-Moltke-Straße umgeleitet. In diesem Zusammenhang wird die Konsulstraße im Abschnitt zwischen Postplatz und Gartenstraße als Einbahnstraße in Richtung Wilhelmsplatz ausgewiesen.

Max-Planck-Straße in Höhe Einsteinstraße

Maßnahme: Havarie Beseitigung Trinkwasser
Termin: 03.12. - 13.12.2024
Auswirkung: Vollsperrung

Emmerichstraße zwischen Theodor-Körner-Straße und James-v.-Moltke-Straße

Maßnahme: Aufgrabung Gas und Trinkwasser
Termin: 18.11. - 20.12.2024
Auswirkung: halbseitige Sperrung

Bemerkungen: Der Verkehr in Richtung James-v.-Moltke-Straße wird über die Theodor-Körner-Straße und Schillerstraße umgeleitet.

Elisabethstraße zwischen Marienplatz und Bismarckstraße

Maßnahme: Neugestaltung Platz
Termin: 18.11. - 13.12.2024
Auswirkung: Vollsperrung

Bemerkungen: Die Zufahrt in Richtung Marienplatz und Struvestraße ist über die reguläre Zufahrt an der Einmündung Klosterstraße möglich.

Weinhübler Straße zwischen An der Landeskrone und Neundorfer Straße

Maßnahme: Breitbandausbau
Termin: 18.11. - 20.12.2024
Auswirkung: halbseitige Sperrung

Bemerkungen: Der Verkehr wird durch eine mobile Lichtzeichenanlage geregelt.

Goethestraße in Höhe Nr.15 a zwischen Eichendorfstraße und Alex- Horstmann-Straße

Maßnahme: Aufgrabung Trinkwasser und Entwässerung
Termin: 04.11. - 20.12.2024
Auswirkung: Vollsperrung der stadteinwärtigen (südlichen) Richtungsfahrbahn

Bemerkungen: Der Verkehr wird ab der Kreuzung Eichendorfstraße/ Goethestraße über die nördliche Fahrbahn umgeleitet. Diese wird dafür in die stadteinwärtige Richtung als Einbahnstraße bis zur Alex-Horstmann-Straße ausgewiesen. Der stadtauswärtige Verkehr auf der Goethestraße wird über die Alex-Horstmann-Straße umgeleitet.

Hohe Straße Höhe Haus Nr. 31

Maßnahme: Anschluss Fernwärme
Termin: 25.11. - 20.12.2024
Auswirkung: Vollsperrung

Bemerkungen: Sackgasse, die Einbahnstraßenregelung wird aufgehoben.

Diesterwegstraße zwischen Heinrich-Heine-Straße und Johanna-Dreyer-Straße

Maßnahme: Neuverlegung Gas und Wasser
Termin: 04.11. - 19.12.2024
Auswirkung: Vollsperrung

Posottendorfer Straße Nr. 20 bis Seidenberger Straße

Maßnahme: Aufgrabung Trinkwasser
Termin: 11.11. - 11.12.2024 (Terminänderung)
Auswirkung: halbseitige Sperrung

Bemerkungen: Der Bereich wird für diese Zeit als Einbahnstraße in Richtung Seidenberger Straße befahrbar sein.

Robert-Koch-Straße Nr. 1 - 9

Maßnahme: Neuverlegung Strom und Fernmeldekabel
Termin: 28.10. - 20.12.2024
Auswirkung: Vollsperrung

An der Landeskrone zwischen Ober-Auenweg und Weinhübler Straße

Maßnahme: Breitbandausbau
Termin: 23.10. - 20.12.2024
Auswirkung: Vollsperrung

Bemerkungen: Die Umleitung erfolgt über Promenadenstraße, Biesnitzer Straße, Zittauer Straße, Paul-Mühsam-Straße und Weinhübler Straße.

Spremberger Straße in Höhe Brautwiesenplatz

Maßnahme: Aufgrabung Medien
Termin: 16.10. - 20.12.2024
Auswirkung: Vollsperrung

Bemerkungen: Die Einbahnstraßenregelung wird für diese Zeit aufgehoben.

Antonstraße Höhe Haus Nr. 8 - 14

Maßnahme: Aufgrabung Abwasser
Termin: 21.11. - 18.12.2024
Auswirkung:  Sackgasse, die Einbahnstraßenregelung wird aufgehoben.

Erich-Oppenheimer-Straße zwischen Zittauer Straße und Am Sande

Maßnahme: Aufgrabung Trinkwasser
Termin: 09.09. - 13.12.2024 (Verlängerung)
Auswirkung: Vollsperrung

Bemerkungen: Die betroffenen Straßen sind während dieser Zeit jeweils nur als Sackgasse befahrbar.

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Baustellen der Stadtwerke Görlitz AG:

Baustellen der Stadtwerke Görlitz AG


Hinweise zum Verlauf der Sanierung des Tunnels Königshainer Berge

Entschädigungen bei Straßenbaumaßnahmen

Unter bestimmten Umständen können Anlieger Entschädigungen beanspruchen, wenn ihr Gewerbebetrieb durch Straßenbauarbeiten in existenzielle Nöte gerät. Genaueres ist dem Merkblatt Entschädigungsansprüche zu entnehmen.

Möglichkeit zur Minderung der Straßenreinigungsgebühr

Kann die Reinigung einer öffentlich zu reinigenden Straße wegen einer längeren Baumaßnahme nicht entsprechend der im Reinigungsklassenverzeichnis festgelegten Reinigungsklasse durchgeführt werden, wird auf Antrag des Gebührenpflichtigen eine Gebührenminderung überprüft. Der entsprechende Antrag ist bis 31.01. des Folgejahres rückwirkend zu stellen. Danach gilt der Antrag als verfristet. Anträge, die zu keiner Minderung der Straßenreinigungsgebühren führen, sind für den Antragsteller kostenpflichtig. Falls die Straßenreinigung vorübergehend eingeschränkt oder eingestellt werden muss, besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung. Das Gleiche gilt auch für die Behinderung der Straßenreinigung durch ruhenden Verkehr.

Formular - Antrag auf Minderung der Straßenreinigungsgebühr

Hinweise zum Verfahren