Baustellenkarte für das Stadtgebiet Görlitz

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Jakobstunnel in Richtung Sattigstraße.

Maßnahme: Reparaturarbeiten im Gleisbereich
Termin: 29.07. - 30.07.2024
Auswirkung: Sperrung Jakobstunnel in Richtung Sattigstraße

Bemerkungen: Sperrung des Jakobstunnels in Richtung Sattigstraße. Der stadtauswärtige Verkehr wird über die Bahnhofstraße und Blockhausstraße umgeleitet.

Sattigstraße zwischen Jakobstunnel und An der Jakobuskirche

Maßnahme: Reparaturarbeiten im Gleisbereich
Termin: 29.07. - 30.07.2024
Auswirkung: halbseitige Sperrung

halbseitige Sperrung der Sattigstraße zwischen Jakobstunnel und An der Jakobuskirche. Der Verkehr in Richtung Kunnerwitzer Straße/Südausgang wird über die Zittauer Straße, Biesnitzer Straße und Kunnerwitzer Straße umgeleitet.

Elisabethstraße zwischen Klosterstraße und Marienplatz (nördliche Fahrbahn)

Maßnahme: Geh- und Fahrbahnausbau
Termin: 15.07. - 09.08.2024
Auswirkung: Vollsperrung

Bemerkungen: Um die Zufahrt in den Bereich Struvestraße zu ermöglichen, wird die Einbahnstraßenregelung auf der
südlichen Fahrbahn der Elisabethstraße zwischen Bismarckstraße und Marienplatz umgekehrt. Aus Richtung
Bismarckstraße kann somit in Richtung Marienplatz und Struvestraße gefahren werden.

Posottendorfer Straße in Höhe Nr. 5 - 7

Maßnahme: Reparatur Schmutzwasser
Termin: 15.07. - 31.07.2024
Auswirkung: Vollsperrung

Sperrung Zufahrt Goethestraße zwischen Zittauer Straße und Eichendorffstraße

Maßnahme: Gleisbauarbeiten
Termin: 10.07.2024 bis voraussichtlich 16.08.2024
Auswirkung: Vollsperrung

Sperrung der Goethestraße in Richtung Blockhausstraße. Die Umleitung erfolgt direkt über die Eichendorffstraße.

Postplatz zwischen An der Frauenkirche und Schützenstraße

Maßnahme: Reparaturarbeiten im Gleisbereich
Termin: 29.07. - 09.08.2024
Auswirkung: Vollsperrung

Clara-Zetkin-Straße zwischen Hans-Nathan-Straße und Kopernikusstraße

Maßnahme: Aufgrabung Trinkwasser
Termin: 15.06. - 31.08.2024
Auswirkung: Vollsperrung

Gobbinstraße in Höhe Nummer 4

Maßnahme: Aufgrabung für Trinkwasser und Fernwärme
Termin: 09.07.2024 bis voraussichtlich 03.08.2024 

Auswirkung: Vollsperrung, die Einbahnstraßenregelung wird in dieser Zeit aufgehoben

Bemerkungen: Die Zufahrt ist aus beiden Richtung bis an die Baustelle heran möglich.

Weinhübler Straße Höhe Neundorfer Straße

Maßnahme: Aufgrabung Kabel
Termin: 03.06. - 30.07.2024
Auswirkung: halbseitige Sperrung

Der Verkehr an der Einmündung Neundorfer Straße wird durch eine mobile Lichtzeichenanlage geregelt.

Radmeritzer Straße -Grenzübergang Hagenwerder

Maßnahme: Brückenreparatur
Termin: 03.06. - 30.08.2024
Auswirkung: halbseitige Sperrung

Bemerkungen: Der Fahrzeugverkehr wird durch eine mobile Lichtsignalanlage geregelt.

Fischerstraße in Höhe Zittauer Straße

Maßnahme: Aufgrabung Trinkwasser und Kabelverlegung
Termin: 24.04. - 30.09.2024
Auswirkung: Vollsperrung

Bemerkungen: Während dieser Zeit wird auch die westliche Gehbahn entlang der Zittauer Straße zwischen Fischerstraße und Jeschkenstraße voll gesperrt.

Sonnenland 8 - 14

Maßnahme: Medienverlegung
Termin: 21.05. - 30.11.2024 
Auswirkung: Vollsperrung

Salomonstraße Nr. 31/32

Maßnahme: Baustelleneinrichtung
Termin: 23.06.2023 bis voraussichtlich 31.07.2024 (Verlängerung)
Auswirkung: Vollsperrung

Bemerkungen: Die Zufahrt ist aus beiden Richtung bis an die Baustelle heran möglich.

Kleine Konsulstraße in Höhe Emmerichstraße

Maßnahme: Sicherungsmaßnahme
Termin: bis voraussichtlich 12.08.2024
Auswirkung: Vollsperrung

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(Baustellen in ganz Sachsen)

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Baustellen der Stadtwerke Görlitz AG:

Baustellen der Stadtwerke Görlitz AG


Hinweise zum Verlauf der Sanierung des Tunnels Königshainer Berge

Entschädigungen bei Straßenbaumaßnahmen

Unter bestimmten Umständen können Anlieger Entschädigungen beanspruchen, wenn ihr Gewerbebetrieb durch Straßenbauarbeiten in existenzielle Nöte gerät. Genaueres ist dem Merkblatt Entschädigungsansprüche zu entnehmen.

Möglichkeit zur Minderung der Straßenreinigungsgebühr

Kann die Reinigung einer öffentlich zu reinigenden Straße wegen einer längeren Baumaßnahme nicht entsprechend der im Reinigungsklassenverzeichnis festgelegten Reinigungsklasse durchgeführt werden, wird auf Antrag des Gebührenpflichtigen eine Gebührenminderung überprüft. Der entsprechende Antrag ist bis 31.01. des Folgejahres rückwirkend zu stellen. Danach gilt der Antrag als verfristet. Anträge, die zu keiner Minderung der Straßenreinigungsgebühren führen, sind für den Antragsteller kostenpflichtig. Falls die Straßenreinigung vorübergehend eingeschränkt oder eingestellt werden muss, besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung. Das Gleiche gilt auch für die Behinderung der Straßenreinigung durch ruhenden Verkehr.

Formular - Antrag auf Minderung der Straßenreinigungsgebühr

Hinweise zum Verfahren