LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Östlichen Oberlausitz
Der Fördermittelaufruf bietet öffentlichen und privaten Akteuren eine gute Gelegenheit, ihre Ideen und Visionen für die Entwicklung der Region umzusetzen.
Am 12. Mai 2025 startete der 2. LEADER-Förderaufruf 2025 der Lokalen Aktionsgruppe Östliche Oberlausitz. Folgende Maßnahmen werden mit einem Gesamtbudget von rund 1,6 Millionen Euro aufgerufen:
Maßnahme A 1.1 Stärkung des sozialen Miteinanders und des bürgerschaftlichen Engagements (300.000,- Euro)
Maßnahme A 1.3 Generationengerechte Gestaltung der Gemeinde einschließlich Ver- und Entsorgung (300.000,- Euro)
Maßnahme B 1.1 Entwicklung bedarfsgerechter Wohnangebote (300.000,- Euro)
Maßnahme B 2.1 Erhalt, Ausbau und Diversifizierung von Unternehmen (einschließlich Infrastrukturmaßnahmen) sowie Ausbau von Wertschöpfungsketten (200.000,- Euro)
Maßnahme C 1.2 Weiterentwicklung des Beherbergungsangebotes (200.000,- Euro)
Maßnahme D 1 Natur und Umwelt (250.000,- Euro)
Interreg 2021-2027
Kooperationsprogramm INTERREG Polen – Sachsen 2021-2027
Wspólny Sekretariat / Gemeinsames Sekretariat
Centrum Projektów Europejskich / Zentrum für Europäische Projekte
ul. Św. Mikołaja 81
50-126 Wrocław
tel. +48 782 110 103
tel. +48 71 758 0967
ESF
Durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) können in der Förderperiode ESF Plus 2021 - 2027 insgesamt sieben Einzelvorhaben in der Innenstadt-West durchgeführt werden.
mehr lesenEFRE 2021 - 2027 Nachhaltige Stadtentwicklung
Görlitz geht mit der "Gründerzeitlichen Kernstadt" in die vierte Runde.
Weitere InformationenBundesprogramm "Demokratie leben"
Die Fördermittel können innerhalb der Stadt Görlitz für Projekte verwendet werden, die sich der Demokratiebildung widmen bzw. sich gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit richten.
Weiter LesenHospital- und Sammelstiftung
Weitere InformationenJugend- und Sozialförderung
Informationen über die Möglichkeiten der Jugend- und Sozialförderung
Mehr lesenKulturelle Projekte: Gewährung einer Zuwendung
mehr lesenStädtebauförderung
Die Stadt Görlitz gewährt auf Antrag Eigentümern Zuschüsse zur Sicherung, Instandsetzung und Modernisierung ihrer Gebäude.
mehr lesenSteuerabschreibung
Eigentümer von Grundstücken in Sanierungsgebieten und von Baudenkmalen können Aufwendungen an ihrem Gebäude steuerlich geltend machen. Die Stadt Görlitz erteilt dazu auf Antrag eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt zur Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen.
mehr lesenVEOLIA Stiftung Görlitz
Als Dienstleister für die Aufgaben der Daseinsvorsorge – Wasser, Umweltservice, Energie und Verkehr – unterstützt Veolia Environnement weltweit seine Kunden mit nachhaltigen und maßgeschneiderten Lösungen.
weiter lesenHospital- und Sammelstiftung
Die „Sammelstiftung Stadt Görlitz“ ist eine rechtsfähige kommunale örtliche Stiftung bürgerlichen Rechts und verfolgt steuerbegünstigte Zwecke:
- Kinder- , Jugend- und Altenhilfe
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Heimatpflege und der Heimatkunde
Die "Hospitalstiftung Stadt Görlitz" ist eine rechtsfähige kommunale örtliche Stiftung bürgerlichen Rechts und verfolgt steuerbegünstigte Zwecke:
- Jugend- und Altenhilfe
- Behindertenhilfe
- Förderung des Wohlfahrtswesen
- Förderung des öffentlichen Gesundheitswesen
- Förderung mildtätiger Zwecke
Wohnungsbauförderung: Sächsische Aufbaubank - Regionalbüro Görlitz
Wohnungsbauförderung: Die SAB berät Interessenten zu verschiedenen Fördermöglichkeiten. Wer zum Beispiel den Kauf seines Hauses finanzieren oder seine Immobilie mit zinsverbilligten Darlehen energiesparend sanieren möchte, kann sich individuell beraten lassen.
mehr lesenFörderprojekt „Gestaltung der Dorfmitte Schlauroth – 1. BA Renaturierung Dorfteich“
LAGEPLAN LEADER-PROJEKT Dorfmitte Schlauroth - Dorfteich
Mit dem Los 1 – Landschaftsbau beim o.g. Förderprojekt kann momentan mithilfe einer Förderung durch LEADER im Maßnahmenschwerpunkt D 1.3 „Erhalt, Pflege und Entwicklung typischer oder wertvoller Strukturelemente der Natur- und Kulturlandschaft sowie Siedlungsbereiche“ der Dorfteich im Görlitzer Ortsteil Schlauroth renaturiert und sein Umfeld in der Aufenthaltsqualität gestärkt werden. Die Förderung erfolgt aus dem Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELER) und ist damit kofinanziert durch die Europäische Union.
Seit Anfang Januar 2026 befindet sich die Maßnahme in Ausführung. Bei Frost, und damit für diesen Arbeitsschritt guten Bedingungen wird der Teich entschlammt. Über 300 m³ Schlamm sollen entnommen werden. Innerhalb des nach Naturschutzrechts möglichen Zeitfensters bis Ende Februar werden einzelne Gehölze am Teichrand entnommen, deren Vitalität und Entwicklung als kritisch eingestuft wird. Weitere Maßnahmebestandteile sind die Profilierung des Teichzulaufs und die Sanierung des Teichauslaufs sowie die Wiederherstellung der Ufersicherung mit Pfählen und Faschinen und die Ausformung von Flachwasserbereichen. Damit wird der Dorfteich als Lebensraum einheimischer Tier- und Pflanzenarten gesichert, und die Biotopvernetzung gefördert.
Zur Stärkung der Aufenthaltsqualität wird der vorhandene Steg saniert, eine seniorengerechte Sitzbank eingebaut und deren Standort mit einem barrierefreien, gut nutzbaren Weg erschlossen. Der Einbau von Geländern und die Aufstellung einer Schautafel zum Thema Libellen sowie zweier Hinweistafeln zum Teich komplettieren die Maßnahme. Als Ersatz für entnommene Gehölze werden am Teichrand vier Erlen gepflanzt.
Der Umsetzungszeitraum der Baumaßnahme ist geplant bis Ende April 2026. Dank der Förderung durch LEADER in Höhe von 50.000 € kann die Maßnahme realisiert werden. Das Gesamtfinanzvolumen der aktuellen Maßnahme beträgt rund 120 T€.

