Gleichstellungsbeauftragte für Frau und Mann  

Ziel der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist es, das Grundrecht der Gleichberechtigung sowie die Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen zu verwirklichen.

Die Aufgabenstellung der Gleichstellungsbeauftragten definiert sich vorrangig aus Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes, dort heißt es: 

»Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.« 

 

Willkommensbündnis Görlitz 

Alle, die sich bisher im Willkommensbündnis Görlitz engagierten oder zukünftig engagieren wollen, können sich per E-Mail gleichstellung@goerlitz.de oder telefonisch (03581/671370) anmelden. 

Beratung und Information

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Gesetzliche Rahmung

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Aufgabenprofil

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Moderne Beauftragtenarbeit

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Beauftragte/r für Kinder, Jugend und Familie

Der Görlitzer Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 28. November 2024 Melanie Morche als neue Beauftragte für Kinder, Jugend und Familie berufen. Sie übernimmt dieses Ehrenamt für die Stadtrats-Wahlperiode 2024 bis 2029. Sie wird in Zukunft den Oberbürgermeister und den Stadtrat in Fragen von Kinder-, Jugend- und Familienangelegenheiten beraten.

„Ich möchte ein Sprachrohr für die Görlitzer Familien sein“, sagt Melanie Morche. Sie will sich für die Bedürfnisse von Familien insbesondere mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege einsetzen, Projekte zur Förderung familienrelevanter Themen unterstützen und das Bewusstsein für familienrelevante Themen in der Öffentlichkeit schärfen. „Ein weiteres Ziel ist für mich die Einbindung der Belange von Familien in die Kommunalpolitik“, so Morche.