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Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan

Projekt in Umsetzung

StadtentwicklungBau

Beschreibung des Projektes


Ein Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan für das gesamte Gebiet einer Kommune. Er ist das Planungsinstrument der öffentlichen Verwaltung, mit dem städtebauliche Planungs- und Entwicklungsziele von Kommunen festgelegt und gesteuert werden. Der Flächennutzungsplan entspricht einer Landkarte, in der die langfristigen Entwicklungsvorhaben der Kommune kartografisch für einen Zeitraum von etwa 15 Jahren dargestellt werden. In diesem Zeitraum kann sich aus der Änderung eines Teilgebietes oder der Änderung der Nutzungserfordernisse in der städtebaulichen Entwicklung die Notwendigkeit der Anpassung des Flächennutzungsplanes ergeben.
Nach § 5 Abs. 1 BauGB ist im Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den vorausseh-baren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Der Inhalt des Flächennutzungs-planes orientiert sich am Baugesetzbuch (BauGB), hier § 5. Mit dem Flächennutzungsplan beschließt die Stadt Görlitz, wie sich die Bodennutzung auf dem gesamten Gebiet der Stadt entwickeln soll. Die verschiedenen Nutzungsarten sind unterschiedlich eingefärbt und mit verschiedenen Planzeichen gekennzeichnet.
Derzeit existiert nur für das ehemalige Stadtgebiet von Görlitz ein gemäß Einigungsvertrag überge-leiteter Generalbebauungsplan vom 23.08.1990, der die Funktion eines Flächennutzungsplanes innehat. Für die zwischenzeitlich eingegliederten heutigen Ortsteile der Stadt Görlitz gibt es keine rechtskräftigen Flächennutzungspläne.
Um im gesamten Gebiet der Stadt die geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern und mit Bebauungsplänen Baurecht schaffen zu können, ist ein neuer Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet erforderlich.
Am 30.08.2018 hat der Stadtrat einen Aufstellungsbeschluss für einen neuen Flächennutzungsplan. gefasst und anschließend ortsüblich bekannt gemacht. Damit ist es planungsrechtlich möglich, Bebauungspläne im Parallelverfahren bis zur Genehmigungsreife zu bearbeiten und für sie eine Genehmigung zu erlangen.

Alle Einwohner

Gesamtes Stadtgebiet

Zeitplan & Bearbeitungsstand

27.03.2022


nach Stadtratsbeschluss erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) und der Träger Öffentlicher Belange nach § 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB)


STR/0467/14-19 vom 22.08.2018 – Aufstellungsbeschluss Flächennutzungsplan


in Umsetzung

Bürgerbeteiligung

61

Gesamtes Stadtgebiet

Information der Bürger: vorgesehen
Aktive Bürgerbeteiligung: vorgesehen
Bürgerbeteiligung Typ: formell, informell

 Informations- und Diskussionsvorstellung in 2024

23.01.2024

Kontakt

Amt für Stadtentwicklung
Ansprechpartner/-in: Herr Schaaf
Telefon: 03581/671533
E-Mail: a.schaaf@goerlitz.de

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