Der Stiftung standen in den letzten Jahren jährlich ca. 20 T€ zur Verfügung, die zur Unterstützung von Projekten ausgegeben werden konnten.
Die "VEOLIA Stiftung Görlitz" (ehemals "Ars Vivendi Görlitz-Stiftung") wurde im Jahr 2003 gegründet. Sie fördert Projekte:
der Wissenschaft und Forschung
Projekte sind nur förderfähig, wenn sie das jährlich neu festzulegende Förderthema zum Inhalt haben. Das jeweilige Thema wird in der ersten Stiftungsratssitzung des Jahres für das Folgejahr festgelegt und rechtzeitig im Internet veröffentlicht.
Über Projektanträge entscheidet der Stiftungsrat abschließend.
Ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen aus Mitteln der "VEOLIA Stiftung Görlitz" besteht nicht.
Die "VEOLIA Stiftung Görlitz" kann Förderungen an steuerbegünstigte Körperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich deren Betriebe gewerblicher Art, die die Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Sinne der §§ 51 - 68 AO erfüllen, vergeben.
Antragsadresse:
"VEOLIA Stiftung Görlitz"
c/o Stadtverwaltung Görlitz - Geschäftsstelle
Untermarkt 6/8
02826 Görlitz
Die Anträge sind auf einem im Internet abrufbaren Formblatt zu stellen.
Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn sie
eine klar umrissene, vollständige Projektbeschreibung sowie
einen nach Einnahmen und Ausgaben gegliederten, sachlich zutreffenden und vollständigen Kosten- und Finanzierungsplan des Projektes, aus dem sich die bisher zur Verfügung stehenden Eigenmittel, zugesagte oder in Aussicht gestellte Drittmittel sowie die beantragte Fördersumme ergeben enthalten.
Förderanträge können entsprechend der Ausschreibung eingereicht werden.
Es werden in der Regel nur Projekte gefördert, deren Durchführung noch nicht begonnen hat.
Die Geschäftsstelle der "VEOLIA Stiftung Görlitz" überprüft die Vollständigkeit der Anträge, fordert ggf. deren Ergänzung und legt die Anträge dem Stiftungsvorstand zur Empfehlung sowie dem Stiftungsrat zur Beschlussfassung vor.
Die "VEOLIA Stiftung Görlitz" zahlt Förderbeträge auf der Basis eines Vertrages, der Bestimmungen über die Mittelverwendung und die Form des Nachweises der Mittelverwendung (Verwendungsnachweis) enthält.
Missachtet der Geförderte die Regelungen des Vertrages, können die gewährten Mittel ganz oder teilweise zurückgefordert werden. Zurückgeforderte Beträge sind zu verzinsen.
Diese Fördergrundsätze gelten ab 1. Januar 2010, und ersetzen damit die Fördergrundsätze vom 22. Januar 2003. Sie können jederzeit angepasst werden.