Sozialpädagoge/in
In der Stadt Görlitz ist im Amt 40 / Sachgebiet Familie und Soziales eine befristete Stelle als Sozialpädagoge/in zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit einer Wochenarbeitszeit von 30 Stunden zu besetzen. Die Stelle ist befristet bis 28.02.2018.
Im Rahmen der SMK-ESF-Richtlinie 2014 – 2020 wird im Vorhabenbereich D „Maßnahmen für Kinder mit besonderen Lern- und Lebensschwierigkeiten“ der Einsatz von zusätzlichem Personal in ausgewählten Kindertageseinrichtungen gefördert. Der Einsatz ist im Kinderhaus „Südstadtmäuse“ vorgesehen.
Die Aufgaben beinhalten unter anderem:
- Ermittlung des individuellen Hilfe- und Unterstützungsbedarfes der Kinder und deren Eltern
- Entwicklung und Umsetzung spezifisch notwendiger Angebote und spezieller Unterstützungsmaßnahmen gemeinsam mit dem bereits tätigen pädagogischen Personal
- vertiefende Elternarbeit (Unterstützungs- und Beratungsangebote, zusätzliche vertiefte Entwicklungsgespräche)
- Steuerung der Kommunikationsprozesse zwischen Eltern und Kita
- Unterstützung der Fachkräfte bei der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder, Weiterbildung der Fachkräfte
- Netzwerkaufbau mit Frühförderstellen, Ärzten, Therapeuten, Ämtern u. a.
Von den Bewerberinnen/Bewerbern erwarten wir:
- eine abgeschlossene Ausbildung entsprechend § 1 Abs. 1 Nr. 3 - 9 der Sächsischen Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte (SächsQualiVO) z. B. als staatlich anerkannte/r Diplom-Sozialpädagoge/in mit mindestens 2-jähriger Berufserfahrung in einem sozialpädagogischen Tätigkeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe, der Schulsozialarbeit oder des Sozialen Dienstes
- der Abschluss des Curriculums zum Sächsischen Bildungsplan ist wünschenswert
- pädagogische Erfahrungen und Kenntnisse in der frühkindlichen Bildung und Erziehung sowie Erfahrungen in der Elternarbeit
- Erfahrungen und Fähigkeiten in der analytischen und konzeptionellen, pädagogischen und organisatorischen Arbeit
- vorteilhaft sind Erfahrungen mit Förderprogrammen des ESF
- Zuverlässigkeit, Engagement, sicheres Auftreten, verantwortungsvoller Umgang mit Kindern, Eltern und den Mitarbeitern sowie eine gute Kommunikationsfähigkeit.
Im Falle einer positiven Entscheidung werden außerdem ein erweitertes, polizeiliches Führungszeugnis nach § 30 a Abs. 2 BZRG sowie ein Gesundheitszeugnis nach § 43 IfSG notwendig.
Bitte beachten Sie, dass elektronische Bewerbungen keine Berücksichtigung finden. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewerbung werden nicht erstattet. Für den Fall eines Rücksendungswunsches bitten wir Sie um Beifügung eines ausreichend frankierten Briefumschlages.
Die Vergütung erfolgt nach TVöD.
Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung, die Sie bitte einschließlich Ihrer Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Zeugniskopien sowie sonstige Referenzen) bis zum 10.06.2016 an die
Stadtverwaltung Görlitz, Hauptverwaltung, Postfach 30 01 31, 02826 Görlitz
richten.