BRIEFWAHL / WAHLSCHEIN
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dazu benötigen Sie einen Wahlschein für die Oberbürgermeisterwahl.
Diesen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte beantragen.
Die durch Sie ausgefüllte Wahlbenachrichtigungskarte senden Sie bitte rechtzeitig an die Stadtverwaltung Görlitz, Briefwahlbüro, Hugo-Keller-Straße 14, 02826 Görlitz zurück.
Die Briefwahlunterlagen können auch auf elektronischem Weg beantragt werden. Möglich ist ebenfalls die Nutzung des auf der Wahlbenachrichtigungskarte vermerkten QR-Code.
Eine telefonische Briefwahlbeantragung ist nicht möglich.
Mit einem Wahlschein kann man alternativ außerdem in einem beliebigen anderen Wahlbezirk der Stadt Görlitz wählen.
Das Briefwahlbüro im Raum 159 der Jägerkaserne, Hugo-Keller-Straße 14, 02826 Görlitz ist barrierefrei zu erreichen und hat ab dem 13.04.2026 wie folgt geöffnet:
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
sowie am Freitag, den 08.05.2026 zusätzlich von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr und für die in der Sächsische Kommunalwahlordnung benannten Sonderfälle am Sonnabend, den 09.05.2026 von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Die Unterlagen können auch im Briefwahlbüro persönlich abgeholt werden. Bei Bedarf kann dort gleich gewählt werden.
Bitte beachten Sie, dass der verschlossene Wahlbrief mit dem Wahlschein und dem Stimmzettelumschlag sowie dem sich darin befindlichen Stimmzettel so rechtzeitig übersandt werden muss, dass der Wahlbrief spätestens am 10.05.2026 um 18:00 Uhr eingeht.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Briefwahlbüros sind ab dem 13.04.2026 telefonisch erreichbar unter der Rufnummer 03581/67 2500.
