Verkehrsplanung

Lärmaktionsplanung

Lärmkartierung

Die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) schreibt seit 2007 in fünfjährigem Turnus die Erstellung von Lärmkarten u. a. im Einwirkbereich von Hauptverkehrsstraßen vor. In den Lärmkarten werden die Lärmbelastungen der entsprechenden Geräuschquellen dargestellt und die Zahl der dadurch betroffenen Bewohner ausgewiesen. Die Lärmkarten dienen als Hilfsmittel, um sich einen Überblick über die Geräuschsituation zu verschaffen und bilden die Grundlage für die Erstellung bzw. Fortschreibung der Lärmaktionspläne.

Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 

Die erstmals in Zuständigkeit des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) durchgeführte Lärmkartierung 2022 ist abgeschlossen. Die Lärmkarten sind nun im Internet-Kartendienst des LfULG verfügbar. Ein Abruf ist hier möglich. 

Ergebnisse der Lärmkartierung 2017

Die Stadt Görlitz hat im Rahmen der Vorbereitung der Lärmkartierung 2017 die Verfügbarkeit aktueller Eingangsdaten (Basisjahr 2015) sowie die vorliegenden Lärmkarten aus dem Jahr 2012 hinsichtlich des Aktualisierungsbedarfes überprüft, um eine Entscheidung zum Umgang mit der Lärmkartierung 2017 treffen zu können. Dazu wurde ein externer Partner hinzugezogen, welcher den Prozess der Lärmaktionsplanung in Görlitz von Beginn an mit begleitet hat.

Der vom Ingenieurbüro gefertigte Prüfbericht stellt als erhebliches Problem heraus, dass im Jahr 2015 keine aktuellen, von Baustellen unbeeinflussten, Verkehrszählungen erhoben werden konnten. Eine Vielzahl an Sperrungen im Straßenhauptnetz hat zu erheblichen Verschiebungen der Verkehrsströme geführt. Da weiterhin keine Hinweise auf eine eklatante Verschlechterung der Lärmsituation oder eine erhebliche Erhöhung der Betroffenheiten in der Stadt Görlitz vorliegen, hat die Stadt eine Entscheidung getroffen, im Rahmen der Lärmkartierung 2017 nur die Bundesautobahn A 4 neu zu kartieren. Aufgrund der geschilderten Bedingungen ist eine Neubearbeitung der Lärmkartierung im übrigen Straßennetz zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll. Stattdessen bildet die bestehende Lärmkartierung aus dem Jahr 2012 die innerstädtische Lärmsituation bis zur nächsten turnusmäßigen Lärmkartierung hinreichend realistisch ab. Es wird damit verhindert, dass eine „unzutreffende“ Lärmsituation kartiert und anschließend Prioritäten falsch gesetzt werden. Der detaillierte Prüfbericht kann im Amt für Stadtentwicklung/SG Städtebau eingesehen werden. 

Die Prüfung steht dabei im Einklang mit § 47c (4) Bundesimmissionsschutzgesetz, wonach die Lärmkarten „mindestens alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Erstellung überprüft und bei Bedarf überarbeitet“ werden müssen.


Ergebnisse der Lärmkartierung 2012 (Stufe 1 und 2)

Die Stadt Görlitz hat erstmalig eine Lärmkartierung im Jahr 2007 durchgeführt. Dabei wurden alle Straßen mit einer Verkehrsbelastung von über sechs Millionen Fahrzeugen pro Jahr einbezogen. Bei der Kartierung 2012 galt es alle Straßen zu betrachten, auf denen drei Millionen Fahrzeuge pro Jahr verkehren. Kartierungspflichtig waren etwa 22,5 Kilometer des Görlitzer Straßennetzes. Folgende Straßen zählten hierzu:

    Bundesautobahn A 4
    B 6 (zwischen B 115 und Abzweig Wiesbadener Straße)
    B 99 (zwischen B 6 und S 111)
    S 125 (zwischen Friedrich-List-Straße und Jakobstunnel)
    Christoph-Lüders-Straße
    Biesnitzer Straße (zwischen Reichertstraße und Lutherstraße)
    Girbigsdorfer Straße
    Goethestraße
    Grüner Graben
    Obermarkt
    Pontestraße
    Reichertstraße

Fragen und Hinweise zum Lärmaktionsplanung können gern per E-Mail an stadtentwicklung@goerlitz.de gerichtet werden.

 

Einführung


Lärm ist eines der von der Bevölkerung am stärksten wahrgenommenen Umweltprobleme. Vor allem in Städten stellt dabei der Verkehr den größten Lärmverursacher dar. Zum Schutz des menschlichen Organismus und zur Minimierung der Kosten, welche der Volkswirtschaft indirekt durch Ausgaben im Gesundheitswesen entstehen, wurde durch das Europäische Parlament mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) ein europaweit geltender verbindlicher Rahmen vorgegeben, den Umgebungslärm und somit seine schädlichen Folgen zu verringern oder gar zu vermeiden.

Gemäß dieser Richtlinie und den darauf basierenden nationalen Vorschriften und Vorgaben der einzelnen Bundesländer mussten Kommunen im Jahr 2007 in einer 1. Stufe eine strategische Lärmkartierung durchführen, wenn Hauptverkehrsstraßen mit Belastungen von über sechs Millionen Fahrzeugen im Jahr (16.400 Kfz im durchschnittlichen Tagesverkehr – DTV) durch das administrative Gebiet führen.
Im Jahr 2012 war entsprechend der gesetzlichen Regelung als 2. Stufe eine erneute Kartierung der Lärmbelastungen durchzuführen, wobei die Verkehrsbelegungsgrenze der zu betrachtenden Straßenabschnitte auf drei Millionen Fahrzeuge pro Jahr (8.200 Kfz/Tag im DTV) herabgesenkt wurde. Ziel der Kartierung ist die Ermittlung der Schallpegel und die daraus resultierenden Betroffenheiten.  

 
 

Lärmaktionsplan

Werden im Ergebnis der Kartierung erhebliche Lärmbelastungen in bewohnten Bereichen festgestellt, ist im nächsten Schritt die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes mit Maßnahmen zur Lärmminderung gesetzlich vorgeschrieben. Ein beschlossener Lärmaktionsplan ist abwägungsrelevant für andere Planungsträger. Der Lärmaktionsplan alleine stellt jedoch keine Rechtsgrundlage für die Umsetzung der darin festgeschriebenen Maßnahmen dar.

Lärmaktionsplan 2023

Mit Änderungsverordnung zur EU-Umgebungslärmrichtlinie vom Juni 2019 sind ab der Lärmkartierung 2022 die Lärmaktionspläne innerhalb einer Frist von nunmehr zwei Jahren durch die Gemeinden zu erstellen. Eine Überprüfung bzw. Fortschreibung des Lärmaktionsplanes 2013 muss demnach von Seiten der Stadt Görlitz bis Juli 2024 erfolgen. Der Prozess beinhaltet verpflichtend auch eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung.  


Lärmaktionsplan 2018

In der Sitzung des Technischen Ausschusses am 07.03.2018 erfolgte eine öffentliche Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Lärmaktionsplanes 2013 sowie zur Vorgehensweise in Bezug auf die Aufstellung des Lärmaktionsplanes 2018. Vor dem Hintergrund, dass das innerstädtische Hauptstraßennetz im Rahmen der Lärmkartierung 2017 nicht neu kartiert wurde und auch keine gravierende Verschlechterung der Lärmsituation bzw. keine erhebliche Erhöhung der Betroffenenzahlen vorliegen, soll der Maßnahmenplan des Lärmaktionsplanes 2013 bis zur nächsten turnusmäßigen Überprüfung im Jahr 2022/23 seine Gültigkeit behalten. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Stadtrat am 28.06.2018 einstimmig.
Hinweise zur Lärmaktionsplanung bzw. Einwände zur Vorgehensweise konnten bis 30.04.2018 schriftlich dargelegt werden. Hiervon wurde nicht Gebrach gemacht.

Eine Befassung mit den Kartierungsergebnissen der Bundesautobahn A 4 ist nicht beabsichtigt, da von Seiten des zuständigen Landesamtes für Straßenbau und Verkehr bereits eine Maßnahme zur Lärmvorsorge in Planung ist. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt hier im Zuge des Planfeststellungsverfahrens per Auslegung.


Lärmaktionsplan 2013 (Stufe 1 und 2) 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.03.2014 den Lärmaktionsplan 2013 (Stufe 1 und 2) als strategisches Grundlagenpapier zur Lärmminderung und Lärmvermeidung im Straßenverkehr beschlossen. download Lärmaktionsplan 2013

Ablauf des Verfahrens sowie Lärmsituation in der Stadt Görlitz

In Görlitz wurden im Rahmen der bundesweiten Straßenverkehrszählung (SVZ 2005 und 2010) Verkehrsbelegungszahlen ermittelt, die eine Durchführung der Kartierung sowohl in Stufe 1 als auch in Stufe 2 formell bedingten.    

Auf Grundlage der Kartierung aus dem Jahr 2007 wurde in einer vorbereitenden Untersuchung festgestellt, dass flächenhafte Überschreitungen der Schwellenwerte nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie entlang der kartierten Straßen und zusätzlich auf Grund der dichten Bebauung im Görlitzer Innenstadtbereich zu erwarten sind und folglich ein Lärmaktionsplan aufzustellen ist.

Für den Lärmaktionsplan der 1. Stufe (Straßen mit mehr als sechs Millionen Kfz im Jahr) wurde daraufhin der Entwurf erarbeitet. Der Prozess der Erstellung des Planes führte dabei bis in das Jahr 2012 und damit zum Zeitpunkt, für den die Kartierung der 2. Stufe vorgesehen war. Auch anhand dieser Kartierung zeigte sich, dass die Verlärmung durch den Straßenverkehr in der Stadt Görlitz problematisch ist und hierzu entsprechende Maßnahmen abzuleiten sind.

Folglich wurde der Entwurf des Lärmaktionsplanes in 2013 als kombiniertes Werk der Stufen 1 und 2 fortgeführt. Dabei erwies sich, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen im Rahmen der 1. Stufe nur im Detail ergänzt werden mussten. Der überarbeitete Plan wurde im Juni/Juli 2013 erneut für sechs Wochen ausgelegt. Parallel zur Auslegung gab es zudem eine öffentliche Informationsveranstaltung am 02.07.2013 im Rathaus.

Innerhalb der Verfahrensschritte wurde der vorliegende Lärmaktionsplan somit in der jeweiligen Fassung wiederholt der Öffentlichkeit vorgestellt und damit mehrfach die Möglichkeit zur Beteiligung gegeben.

Maßnahmen des Lärmaktionsplanes

Für die Reduzierung des Verkehrslärms können nicht nur räumlich begrenzt wirkende, rein baulich technische Maßnahmen zum Einsatz kommen, sondern die Lärmminderung und -vermeidung muss alle Ebenen der Lärmentstehung und Lärmverbreitung erfassen. Im Rahmen des Lärmaktionsplanes wurden sieben Maßnahmenschwerpunkte herausgearbeitet:

    Maßnahme 1: Umsetzung des Gesamtverkehrskonzeptes
    Maßnahme 2: Geschwindigkeitsbegrenzungen im Hauptstraßennetz (Nachtstunden)
    Maßnahme 3: Ersatz von Kopfsteinpflasterbelägen durch Asphalt/allgemeiner Sanierungsbedarf
    Maßnahme 4: Einsatz lärmarmer Beläge bei Erneuerungsmaßnahmen im Hauptnetz
    Maßnahme 5: Einsatz von Rasengleisen
    Maßnahme 6: Programm zur Erhöhung des Anteils von Straßenbegleitgrün
    Maßnahme 7: Beachtung der Belange des Lärmschutzes bei der Stadtentwicklung

Die Umsetzung der im Lärmaktionsplan festgeschriebenen Maßnahmen obliegt den zuständigen Behörden (Planungs- und Baulastträgern), Trägern öffentlicher Belange sowie Bauherren/Eigentümern. Für jede der vorgeschlagenen Maßnahmen ist dabei im Hinblick auf deren Realisierung das für die betreffende Maßnahme übliche Entscheidungsverfahren zu durchlaufen. Mit dem Lärmaktionsplan werden in diesem Sinne keine Entscheidungen vorweggenommen, sondern es wurde die Grundlage für ein sinnvolles und koordiniertes Vorgehen bezüglich der Lärmminderung und -vermeidung geschaffen.


Zusammenfassung und Ausblick              

Mit dem vorliegenden Lärmaktionsplan kommt die Stadt Görlitz einerseits ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, andererseits erhält sie ein Handlungspapier mit Vorschlägen zur Minderung der Lärmbelastung für die betroffenen Einwohner. Es wird deutlich, dass die Problematik Verkehrslärm in Städten nicht flächendeckend durch einzelne, leicht zu realisierenden Maßnahmen beizukommen ist, sondern überwiegend ein komplexer Prozess ist.

Neben dem Tausch von Fahrbahnbelägen haben vor allem die in bereits beschlossenen strategischen Planungen (Gesamtverkehrskonzept und INSEK) enthaltenen Maßnahmen Potenzial zur Lärmminderung, welche sich auch hinsichtlich Verkehrssicherheit, Energieeffizienz sowie Aufenthalts- und Wohnqualität in der Stadt positiv auswirken.

Der Prozess der Lärmaktionsplanung ist damit nicht abgeschlossen. Eine Überprüfung und eventuelle Überarbeitung ist alle fünf Jahre vorgeschrieben. 

Lärmkartierung/Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken

Für die Lärmkartierung und die Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig.
Alle Informationen zur Thematik sowie die Beteiligungsmöglichkeiten können hier eingesehen werden.

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