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Zugangseröffnungserklärung der Stadt Görlitz

Die Stadt Görlitz bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Gesetzliche Grundlagen für die elektronische Kommunikation sind:

  • § 3 Verwaltungsverfahrensgesetz
  • § 36a Erstes Buch Sozialgesetzbuch
  • § 87a Abgabenordnung
  • § 2 E-Government-Gesetz
  • § 2 Sächsisches E-Government-Gesetz

Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat. Die Stadt Görlitz hat diesen Zugang unter folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet.

E-Mail:

Sie erreichen alle Organisationseinheiten der Stadt Görlitz über die in diesem Internetauftritt genannten E-Mail-Adressen. Wenn Sie bereits mit einer Organisationseinheit in direktem Kontakt stehen, können Sie die Ihnen bekannten E-Mail-Adressen dieser Organisationseinheit weiter verwenden.

Technisch bedingt werden die E-Mails nicht verschlüsselt. Bitte beachten Sie dies bei der Übermittlung personenbezogener Angaben. Es kann daher nicht sichergestellt werden, dass die E-Mails auf dem Transportweg zur Stadt Görlitz nicht mitgelesen werden können.

Wenn Sie uns elektronisch kontaktieren, gehen wir davon aus, dass wir Ihnen auch auf diesem Wege antworten dürfen, soweit die Vorschriften (z.B. förmliche Zustellung) dem nicht entgegenstehen.

Die Stadt Görlitz nimmt keine sogenannten E-Mail Einschreiben entgegen.

Verschlüsselte und signierte E-Mails (S/MIME):

Sie können uns Ihre E-Mail auch mit S/MIME verschlüsselt und signiert zusenden. Hierzu müssen Sie das dafür bereitgestellte öffentliche S/MIME-Zertifikat in Ihr E-Mail-Programm einbinden

S/MIME-Zertifikat (öffentlicher Schlüssel) (*.zip, 1,72 KB)  

De-Mail:

Ebenfalls ist der Zugang zur Stadt Görlitz per De-Mail möglich. De-Mail ermöglicht den verschlüsselten und authentifizierten Versand von Mails und Dateianhängen. Eine absenderbestätigte De-Mail gilt gemäß E-Government-Gesetz ab 1.7.2014 als Schriftformersatz. Sie können also Ihre an die Stadt Görlitz gerichteten Schriftstücke auf diesem Weg online einreichen.

Die zentrale Eingangsadresse ist: poststelle@goerlitz.de-mail.de

Zum Versand einer De-Mail müssen Sie über ein eigenes De-Mail-Konto verfügen.

Vorgänge, die der Schriftform bedürfen oder eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen:

Vorgänge, die der Schriftform bedürfen oder eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen (beispielsweise Widerspruch), können rechtsverbindlich über die zentrale De-Mail-Adresse poststelle@goerlitz.de-mail.de in Form einer De-Mail mit Absenderbestätigung im Sinne § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz eingelegt werden. Bei rechtsanwaltlicher Vertretung kann der Widerspruch auch über das besondere Behördenpostfach (beBPo) erhoben werden und ist an das beBPo „Stadt Görlitz“ zu richten.

 

Unterstützte Dateiformate

Die Stadt Görlitz kann leider nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen und nimmt Dateien nur in folgenden Formaten entgegen:

  • Portable Document Format (*.pdf)
  • Microsoft-Office-Format (*.docx; *.xlsx; *.pptx)
  • Joint Photographic Experts Group (*.jpeg; *.jpg)
  • Tagged Image File Format (*.tiff)
  • Graphics Interchange Format (*.gif)
  • Portable Network Graphics (*.png)

In den Dateianhängen dürfen weder ausführbarer Code noch automatisierte Abläufe/Programmierungen (Makros etc.) verwendet werden.

Sollte Ihr Dateianhang eine dieser Eigenschaften besitzen, so wird die E-Mail abgewiesen.

 

Maximale Datenmenge

Die Gesamtgröße einer E-Mail inklusive Anhänge (Attachments) ist auf 10 Megabyte (MB) beschränkt.

Dateien in den zulässigen Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Stadt Görlitz nur als unverschlüsselte und nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.

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