Görlitzer Feuerwehr

Berufsfeuerwehr

Die Berufsfeuerwehr

Die Berufsfeuerwehr der Stadt Görlitz existiert seit dem Jahr 1897. Sie untergliedert sich in die Hauptbereiche Vorbeugender Brandschutz, also die Verhinderung von Feuer und Schaden, dem Abwehrenden Brandschutz, der für eine Schadensbegrenzung sorgt und der Verwaltung, die die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte bearbeitet. Desweiteren existiert in Görlitz seit Dezember 2008 das Ressort Rettungsdienst als neue Aufgabe.

(bf/my)

Abwehrender Brandschutz

Die Gefahrenabwehr durch die Berufsfeuerwehr

Der abwehrende Brandschutz wird durch die Berufsfeuerwehr in drei Wachabteilungen im 24-stündigen Dienst gewährleistet. Dabei rotieren die Wachabteilungen kontinuierlich. Jede der drei Wachabteilungen besteht für sich aus einem Löschzug mit 11 Einsatzkräften, die in verschiedene Funktionen eingeteilt sind.

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Vorbeugender Brandschutz

Aufgaben des Vorbeugenden Brandschutzes:

  • Mitwirkung im Baugenehmigungsverfahren
  • Durchführung von Brandverhütungsschauen
  • Stellen von Brandsicherheitswachen
  • Aufklärung der Bevölkerung über brandschutzgerechtes Verhalten
  • Durchführung von Brandschutzberatungen und Schulungen
  • Projekt "Brandschutzerziehung" für Grundschulklassen
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Der Rettungsdienst

Der Startschuss als Leistungserbringer im Rettungsdienst, damals noch für den Rettungszweckverband "Schlesische Oberlausitz", erfolgte im Juni 2002.

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Geschichte der Berufsfeuerwehr Görlitz

 

 

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Einstellungsvoraussetzungen Brandmeisteranwärter

· persönliche Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis nach § 4 sächsisches Beamtengesetz https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/13871-SaechsBG,

· Realschulabschluss oder

· Abschluss einer Hauptschule und eine für die Verwendung in der Feuerwehr förderliche abgeschlossene Berufsausbildung,

· Höchstalter zum Eintrittstermin 31 Jahre,

· Mindestgröße 165 cm,

· nach amtsärztlichem Gutachten erforderliche gesundheitliche und körperliche Eignung für den feuerwehrtechnischen Dienst und arbeitsmedizinische Untersuchung nach den Grundsätzen G 25, G 26.3, G 41 und G 42 ohne Einschränkungen,

· Nachweis einer Schwimmstufe,

· gesetzlich vorgeschriebenen Wehr- oder Ersatzdienst bereits abgeleistet,

· Besitz des Führerscheins für Kraftfahrzeuge über 7,5 t (Klasse „C“) oder

· eine abgeschlossene Rettungssanitäter-Ausbildung (520-Stunden-Programm) oder abgeschlossene Rettungsassistentenausbildung

 

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