Wohnen & Bauen

Abschreibungsmöglichkeiten

Abschreibung gemäß §§ 7h, 10f, 11a Einkommensteuergesetz

Eigentümer von Grundstücken in Sanierungsgebieten können Aufwendungen an ihrem Gebäude steuerlich geltend machen.

Die Stadt Görlitz erteilt  dazu auf Antrag eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt zur Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten.

 

Voraussetzungen

  • Das Gebäude muss in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen.
  • Am Gebäude sind Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt worden.
  • Vor Beginn der Baumaßnahmen wurde eine vertragliche Vereinbarung zwischen Eigentümer und der Stadt abgeschlossen.

 

Weitere Informationen finden Sie hier 

Ansprechpartner:

Stadtverwaltung Görlitz
Amt für Stadtentwicklung

SG Stadtsanierung

Herr Kulka                    
Tel.: +49 (0)3581 672248    
r.kulka@goerlitz.de   

 

Bescheinigungsrichtlinie

Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung 

Muster Rechnungsaufstellung

 

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