Ausfall der LSA B 6/ Wiesbadener Straße

Wegen wiederholter Störungen im Signalablauf musste die Lichtsignalanlage am Knotenpunkt B 6/ Wiesbadener Straße vom Betreiber, dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr/ Niederlassung Bautzen (LASuV), am 20.08.2025 außer Betrieb genommen werden. Die technische Überprüfung ergab, dass das gesamte Steuergerät wegen eines technischen Defektes ausgetauscht werden muss. Da die Beschaffung des neuen Steuergerätes etwas Zeit in Anspruch nehmen wird, bleibt die Lichtsignalanlage vorübergehend abgeschaltet. Das LASuV arbeitet intensiv daran, die Ausfallzeit der Anlage so kurz wie möglich zu halten.

Es ist mit Rückstauerscheinungen zu rechnen, weshalb alle Verkehrsteilnehmer um besondere Vorsicht und Rücksichtnahme gebeten werden. 

Baustellenkarte für das Stadtgebiet Görlitz

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Emmerichstraße Nr. 44

Maßnahme: Kraneinsatz
Termin: 05.09.2025, 06.00 bis 16.00 Uhr
Auswirkung: Vollsperrung

Sattigstraße Nr. 27

Maßnahme: Kraneinsatz
Termin: 30.09.2025, 07.00 bis 17.00 Uhr (Terminänderung)
Auswirkung: Vollsperrung

Berzdorfer Straße zwischen Kreisverkehr B 99 und Kreisverkehr Hafenstraße

Maßnahme: Aufgrabung Abwasser und Fernmeldeleitung
Termin: 18.08. - 19.09.2025
Auswirkung: Vollsperrung

Bemerkungen: Die Umleitung erfolgt über die Alte Kraftwerksstraße und Berzdorfer Straße.

Landeskronstraße zwischen Leipziger Straße und Lutherplatz

Maßnahme: Aufgrabung Fernwärme (II. Bauabschnitt)
Termin: 28.07. - 30.09.2025 (Verlängerung)
Auswirkung: halbseitige Sperrung

Bemerkungen: Verlängerung der Einbahnstraßenregelung bis zum Lutherplatz. Der stadtauswärtige Verkehr wird über die Bautzener Straße umgeleitet.

Leipziger Straße in Höhe Landeskronstraße

Maßnahme: Aufgrabung Fernwärme
Termin: 21.07. - 30.09.2025 (2. Verlängerung)
Auswirkung: Vollsperrung

 

Conrad-Schiedt-Straße in Höhe Nr. 15

Maßnahme: Neubau Einkaufsmarkt Rewe, Umgestaltung Busparkplatz
Termin: 16.06.2025 - 31.10.2026
Auswirkung: Vollsperrung auch für Fußgänger- und Radverkehr

Rosa-Luxemburg-Straße von Kopernikusstraße bis Paul-Taubadel-Straße

Maßnahme: Medienverlegung
Termin: 10.06. - 31.10.2025
Auswirkung: Vollsperrung

B 99/ Biesnitzer Straße/ Kreuzung Lutherstraße

Maßnahme: Aufgrabung Trinkwasser
Termin: 28.04. - 19.09.2025 (Verlängerung)
Auswirkung: Der Verkehr wird durch eine mobile Lichtzeichenanlage geregelt.

Bemerkungen: Es ist mit Stauerscheinungen zu rechnen. Der Anschlussbereich muss bis zum Abschluss der Sanierung einer Trinkwasserhauptleitung geöffnet belieben. Die Gesamtsanierung findet im Abschnitt Pomologische Gartenstraße bis zum Brauwiesenplatz statt. 

Girbigsdorfer Straße Brücke über die B6

Maßnahme: Reparaturarbeiten an der Brücke
Termin: 14.04. - 17.10.2025 (Verlängerung)
Auswirkung: Vollsperrung

Bemerkungen: Die Umleitung wird in beiden Richtungen über B 6, Laubaner Straße und Nieskyer Straße ausgewiesen.
Für Fußgänger und Radfahrer wird zur sicheren Überquerung der B 6 eine Lichtzeichenanlage im Bereich der Abfahrt aufgestellt.

Am Stadtpark 1 (Unterführung Stadthalle)

Maßnahme: Sanierung Stadthalle
Termin: 03.02.2025 - 31.01.2028
Auswirkung: Vollsperrung auch für Fußgänger- und Radverkehr

Bemerkungen: Die bereits seit Jahren für den Fahrzeugverkehr gesperrte Unterführung muss in dieser Zeit auch für den
Fußgänger- und Radverkehr gesperrt werden. Fußgänger- und Radfahrer können alternativ die Route des Oder-Neiße-Radweges unterhalb der Stadtbrücke nutzen (Verbindung zwischen Bolko-von-Hochberg-Straße und Furtstraße).

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(Baustellen in ganz Sachsen)

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Baustellen der Stadtwerke Görlitz AG:

Baustellen der Stadtwerke Görlitz AG


Hinweise zum Verlauf der Sanierung des Tunnels Königshainer Berge

Entschädigungen bei Straßenbaumaßnahmen

Unter bestimmten Umständen können Anlieger Entschädigungen beanspruchen, wenn ihr Gewerbebetrieb durch Straßenbauarbeiten in existenzielle Nöte gerät. Genaueres ist dem Merkblatt Entschädigungsansprüche zu entnehmen.

Möglichkeit zur Minderung der Straßenreinigungsgebühr

Kann die Reinigung einer öffentlich zu reinigenden Straße wegen einer längeren Baumaßnahme nicht entsprechend der im Reinigungsklassenverzeichnis festgelegten Reinigungsklasse durchgeführt werden, wird auf Antrag des Gebührenpflichtigen eine Gebührenminderung überprüft. Der entsprechende Antrag ist bis 31.01. des Folgejahres rückwirkend zu stellen. Danach gilt der Antrag als verfristet. Anträge, die zu keiner Minderung der Straßenreinigungsgebühren führen, sind für den Antragsteller kostenpflichtig. Falls die Straßenreinigung vorübergehend eingeschränkt oder eingestellt werden muss, besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung. Das Gleiche gilt auch für die Behinderung der Straßenreinigung durch ruhenden Verkehr.

Formular - Antrag auf Minderung der Straßenreinigungsgebühr

Hinweise zum Verfahren