Obermarkt (Dreieck in Höhe Dreifaltigkeitskirche), Brüderstraße, Untermarkt
Maßnahme: Christkindelmarkt 2025
Auswirkung: Am 17.11.2025 beginnen die Aufbauarbeiten für die Eislaufbahn auf dem Obermarkt, die sich dort bis zum
07.01.2026 befinden wird. Hierfür ist die Umfahrung um den Obermarkt in Höhe Dreifaltigkeitskirche gesperrt. Die Flächen für den Christkindelmarkt werden vom 28.11. bis 14.12.2025 gesperrt.
Busparkplatz Chr.-Lüders- Straße
Maßnahme: Restflächen nach Fräsarbeiten für Bau REWE-Markt XXL
Termin: ab 03.11.2025
Auswirkung: provisorischer Parkplatz für ca. 6 Reisebusse
Bemerkungen: Die Parkplätze für Busse wurden provisorisch auf der Restfläche des ehemaligen Busbahnhofes Innenstadt eingerichtet. Es befinden sich auf der Friedhofstraße weitere 3 reguläre Busparkplätze.
Baustellenkarte für das Stadtgebiet Görlitz
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Neißetalstraße Abzweig in Höhe Nummer 17
Maßnahme: Austausch Pumpwerk
Termin: 01.12.- 13.12.2025
Auswirkung: Vollsperrung
Gerda-Boenke-Straße 22 bis Stauffenbergstraße Höhe 8
Maßnahme: Fahrbahnreparatur
Termin: 26.11.2025 – 05.12.2025
Auswirkung: Vollsperrung im jeweiligen Baubereich
Elisabethstraße 42/43
Maßnahme: Kraneinsatz
Termin: geplant am 03.12.2025, 08-14 Uhr
Auswirkung: Eine Vollsperrung der Platzseite ist vorgesehen. Die vorhandene Einbahnstraßenregelung wird dann
aufgehoben.
Goethestraße 1
Maßnahme: Kraneinsatz
Termin: geplant am 04.12.2025, 08-14 Uhr
Auswirkung: Vollsperrung und Umleitung stadteinwärts
Scultetusstraße 17 - 21
Maßnahme: Suchschachtungen
Termin: 24.11.2025 - 19.12.2025
Auswirkung: Vollsperrung ab Haus-Nr. 17
Rothenburger Landstraße Nr. 309 bis 357
Maßnahme: Aufgrabung Strom
Termin: 04.11.- 19.12.2025
Auswirkung: halbseitige Sperrung
Bemerkungen: Der Verkehr wird durch eine mobile Lichtsignalanlage geregelt.
Walther-Rathenau-Straße Nr. 15 bis Kreuzung Grundstraße
Maßnahme: Aufgrabung Medienanschlüsse
Termin: 13.10. - 19.12.2025
Auswirkung: Vollsperrung
Luisenaue Höhe Paul- Linke- Straße
Maßnahme: Aufgrabungen für Strom
Termin: 24.11.2025 - 05.12.2025
Auswirkung: Vollsperrung.
Die Zufahrt in die Paul-Linke-Straße ist während dieser Zeit nur über die A.-Saefkow-Straße möglich.
Leipziger Straße 19 - 21 (Leipziger Platz)
Maßnahme: Aufgrabung Fernwärme (II. Bauabschnitt)
Termin: 13.10. - 05.12.2025 (Verlängerung)
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Der Verkehr wird über Landeskronstraße und Bautzener Straße umgeleitet.
Krölstraße zwischen Lutherplatz und Leipziger Straße
Maßnahme: Medienarbeiten und Kanalsanierung
Termin: 08.09.2025 bis 06.12.2025
Auswirkung: Der Verkehr wird im Zweirichtungsverkehr an der Baustelle vorbeigeleitet.
Am Stadtpark Nr. 1 (Unterführung Stadthalle)
Maßnahme: Sanierung Stadthalle
Termin: 03.02.2025 - 31.01.2028
Auswirkung: Vollsperrung auch für Fußgänger- und Radverkehr
Bemerkungen: Die bereits seit Jahren für den Fahrzeugverkehr gesperrte Unterführung muss in dieser Zeit auch für den
Fußgänger- und Radverkehr gesperrt werden. Fußgänger- und Radfahrer können alternativ die Route des Oder-Neiße-Radweges unterhalb der Stadtbrücke nutzen (Verbindung zwischen Bolko-von-Hochberg-Straße und Furtstraße).
Johannes-R.-Becher-Straße Nr. 15 in Höhe Zittauer Straße
Maßnahme: Aufgrabung Gasversorgung
Termin: 13.10. - 30.11.2025
Auswirkung: Vollsperrung
Link zum Sperrinformationssystem des Freistaates Sachsen
(Baustellen in ganz Sachsen)
Link zur mobilen Version des Sperrinformationssystems des Freistaates Sachsen
Baustellen der Stadtwerke Görlitz AG:
Baustellen der Stadtwerke Görlitz AG
Hinweise zum Verlauf der Sanierung des Tunnels Königshainer Berge
Entschädigungen bei Straßenbaumaßnahmen
Unter bestimmten Umständen können Anlieger Entschädigungen beanspruchen, wenn ihr Gewerbebetrieb durch Straßenbauarbeiten in existenzielle Nöte gerät. Genaueres ist dem Merkblatt Entschädigungsansprüche zu entnehmen.
Möglichkeit zur Minderung der Straßenreinigungsgebühr
Kann die Reinigung einer öffentlich zu reinigenden Straße wegen einer längeren Baumaßnahme nicht entsprechend der im Reinigungsklassenverzeichnis festgelegten Reinigungsklasse durchgeführt werden, wird auf Antrag des Gebührenpflichtigen eine Gebührenminderung überprüft. Der entsprechende Antrag ist bis 31.01. des Folgejahres rückwirkend zu stellen. Danach gilt der Antrag als verfristet. Anträge, die zu keiner Minderung der Straßenreinigungsgebühren führen, sind für den Antragsteller kostenpflichtig. Falls die Straßenreinigung vorübergehend eingeschränkt oder eingestellt werden muss, besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung. Das Gleiche gilt auch für die Behinderung der Straßenreinigung durch ruhenden Verkehr.
