Baustellenkarte für das Stadtgebiet Görlitz

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Gobbinstraße 15

Maßnahme: Aufgrabung Trinkwasser (Havariebeseitigung)

Termin: 12.03. bis voraussichtlich 27.03.2026

Auswirkung: Vollsperrung durch Fahrbahnschaden

Bemerkungen: Die Einbahnstraßenregelung wird während der Zeit aufgehoben.

Kastanienallee 23-26

Maßnahme: Baumpflegearbeiten
Termin: 17.03. - 20.03.2026, 7-16 Uhr
Auswirkung: Vollsperrung während der Arbeitszeit

Bemerkungen: Die Umleitung erfolgt über Zittauer Straße, Biesnitzer Straße und Promenadenstraße.

Struvestraße 8

Maßnahme: Aufgrabung Fernmeldeleitung
Termin: 18.03. - 02.04.2026
Auswirkung: Vollsperrung

Bemerkungen: Die Einbahnstraßenregelung wird während der Zeit aufgehoben. Die Umleitung erfolgt über Bismarckstraße und Elisabethstraße.

Büchtemannstraße zwischen Biesnitzer Straße und Gutenbergstraße

Maßnahme: Neuverlegung Strom und Trinkwasser
Termin: 02.03. - 10.04.2026
Auswirkung: Vollsperrung

Bemerkungen: Die Umleitung erfolgt über Biesnitzer Straße, Reichertstraße und Melanchthonstraße.

Walther-Rathenau-Straße Nr. 20 bis Königshainer Straße

Maßnahme: Aufgrabung Gas- und Wasserversorgung
Termin: 04.03. - 29.05.2026
Auswirkung: Vollsperrung

Am Stadtpark Nr. 1 (Unterführung Stadthalle)

Maßnahme: Sanierung Stadthalle
Termin: 03.02.2025 - 31.01.2028
Auswirkung: Vollsperrung auch für Fußgänger- und Radverkehr

Bemerkungen: Die bereits seit Jahren für den Fahrzeugverkehr gesperrte Unterführung muss in dieser Zeit auch für den
Fußgänger- und Radverkehr gesperrt werden. Fußgänger- und Radfahrer können alternativ die Route des Oder-Neiße-Radweges unterhalb der Stadtbrücke nutzen (Verbindung zwischen Bolko-von-Hochberg-Straße und Furtstraße).

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(Baustellen in ganz Sachsen)

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Baustellen der Stadtwerke Görlitz AG:

Baustellen der Stadtwerke Görlitz AG

Entschädigungen bei Straßenbaumaßnahmen

Unter bestimmten Umständen können Anlieger Entschädigungen beanspruchen, wenn ihr Gewerbebetrieb durch Straßenbauarbeiten in existenzielle Nöte gerät. Genaueres ist dem Merkblatt Entschädigungsansprüche zu entnehmen.

Möglichkeit zur Minderung der Straßenreinigungsgebühr

Kann die Reinigung einer öffentlich zu reinigenden Straße wegen einer längeren Baumaßnahme nicht entsprechend der im Reinigungsklassenverzeichnis festgelegten Reinigungsklasse durchgeführt werden, wird auf Antrag des Gebührenpflichtigen eine Gebührenminderung überprüft. Der entsprechende Antrag ist bis 31.01. des Folgejahres rückwirkend zu stellen. Danach gilt der Antrag als verfristet. Anträge, die zu keiner Minderung der Straßenreinigungsgebühren führen, sind für den Antragsteller kostenpflichtig. Falls die Straßenreinigung vorübergehend eingeschränkt oder eingestellt werden muss, besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung. Das Gleiche gilt auch für die Behinderung der Straßenreinigung durch ruhenden Verkehr.

Formular - Antrag auf Minderung der Straßenreinigungsgebühr

Hinweise zum Verfahren