zurück zur Übersicht

Bußgeldstelle/Vollzugsdienst (SG)

Bußgeldstelle/Vollzugsdienst (SG)

Die Zentrale Bußgeldstelle der Stadt Görlitz verfolgt und ahndet Ordnungswidrigkeiten, die ausschließlich im Stadtgebiet Görlitz festgestellt werden. Dies erstreckt sich auf den ruhenden und fließenden Verkehr, sowie auf allgemeine Ordnungswidrigkeiten aus den unterschiedlichsten Bereichen.

Ordnungswidrigkeiten werden durch den gemeindlichen Vollzugsdienst, durch die Polizei, durch Anzeigen von Privatpersonen oder durch andere Ämter und Einrichtungen (z.B. Bauaufsicht, Einwohnermeldeamt) festgestellt und zur Anzeige gebracht.

Die Bußgeldstelle Görlitz ahndet u.a. Verstöße

- im ruhenden Verkehr

- Rotlichtüberwachung

- Geschwindigkeitsüberschreitungen

- allg. Ordnungswidrigkeiten

- Verstöße gegen die StVO undStVZO

 

Der gemeindliche Vollzugsdienst

Die Aufgaben der Mitarbeiter des gemeindlichen Vollzugsdienstes der Stadt Görlitz sind sehr vielfältig. Hauptaufgabe ist dabei - neben Tätigkeiten zur Gefahrenabwehr - die Feststellung von verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten im gesamten Gebiet der Stadt Görlitz. Ein großer Teil der Arbeit ist die Überwachung des sogenannten ruhenden Verkehrs. Ziel ist es dabei, Auswirkungen des Falschparkens auf den fließenden Verkehr zu verhindern und den knappen und wertvollen Parkraum möglichst vielen Verkehrsteilnehmern zu gleichen Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Durch die Mitarbeiter des gemeindlichen Vollzugsdienstes werden z.B. folgende Ordnungswidrigkeiten festgestellt und zur Bearbeitung an die Bußgeldstelle Görlitz weitergeleitet:

. Parken auf Geh- und Radwegen, vor Grundstücksein- und ausfahrten, im Gleisbereich der Straßenbahn, an Haltestellen

. Parken auf Behindertenparkplätzen

. Parken im Halt- und Parkverbot, in Ladezonen

. Verstellen von Feuerwehrzufahrten

. Einhalten von Parkzeiten auf bewirtschafteten Parkflächen

. Abschleppen und Umsetzung von Fahrzeugen

Die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder richtet sich nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für den Straßenverkehr.

 

Weiterhin erfolgt u.a. die Kontrolle und Überwachung

. der Ordnung und Sicherheit auf öffentlichen Plätzen, Straßen, Wegen und Grünanlagen

. die Einhaltung der Görlitzer Polizeiverordnung

. die Kontrolle von Hundebesitzern und ihren vierbeinigen Lieblingen

. illegale Müllablagerungen

. Gültigkeit von Ausnahmegenehmigungen und Sondernutzungserlaubnissen

. Geschwindigkeitsüberwachung im Gebiet der Stadt Görlitz

Zuständig für:

Abschleppen und Umsetzung von Fahrzeugen

Anzeige einer allgemeinen Ordnungswidrigkeit

Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit

Das Bußgeldverfahren

Das Verwarnverfahren

Geschwindigkeitsüberwachung

Parken: Parkscheinautomaten

Rotlichtüberwachung

Ruhender Verkehr

Anschrift

Hugo-Keller-Str. 14
02826 Görlitz

Ansprechpartner

Leiter/-in: Holger Kloß

Email: Holger Kloß

Telefon: +49 3581 67-1521

Öffnungszeiten

Dienstag: 09:00-12:00 Uhr
13:00-18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr
13:00-16:00 Uhr
Freitag: 09:00-12:00 Uhr

Übergeordnet:

Amt für öffentliche Ordnung