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Anzeige einer allgemeinen Ordnungswidrigkeit

Anzeige einer allgemeinen Ordnungswidrigkeit

Hinweise zur Anzeige einer allgemeinen Ordnungswidrigkeit

Jeder Bürger hat die Möglichkeit, eine durch ihn festgestellte Ordnungswidrigkeit gegen eine Rechtsvorschrift anzuzeigen, Rechtsvorschriften in diesem Sinne sind:

  • Bundesgesetze
  • Landesgesetze
  • Satzungen und Verordnungen der Stadt Görlitz

 

Sofern dieser Verstoß eine Straftat (z.B. Diebstahl, Bedrohung) im Sinne des Strafgesetzbuches darstellt, darf die Bußgeldstelle nicht tätig werden. In diesen Fällen muss sich an die zuständige Polizeibehörde gewandt werden.

Die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit ist kein Antrag auf Durchführung eines Bußgeldverfahrens, sondern stelt eine Anregung an die Verwaltungsbehörde dar, ein Bußgeldverfahren über den ihr jetzt benannten Sachverhalt einzuleiten. Einen Anspruch auf Durchführung eines Bußgeldverfahrens hat der Anzeigeerstatter auch als persönlich Geschädigter nicht. Der Anzeigeerstatter ist im weiteren Verlauf des Verfahrens dann Zeuge für den festgestellten Sachverhalt und wird im Fall einer Gerichtsverhandlung als Zeuge verpflichtet.

Bitte füllen Sie das Formular - Anzeige einer allgemeinen Ordnungswidrigkeit - aus und fügen Sie der Anzeige ein oder mehrere Beweisfotos bei. Weiterhin muss die Anzeige durch Sie unterschrieben werden. Die Anzeige kann nur bearbeitet werden, wenn das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist. Anonyme Anzeigen werden nicht bearbeitet. Sie werden darauf hingewiesen, dass Ihre Angaben der Wahrheit entsprechen müssen. Ihnen können sonst die Kosten des Verfahrens und die Auslagen des Betroffenen auferlegt werden.

 

Sie können die Anzeige per Post oder per e-Mail an uns senden:

Stadtverwaltung Görlitz

Bußgeldstelle

Hugo-Keller-Straße 14

02826 Görlitz

bussgeldstelle@goerlitz.de,

 

Ebenso ist es möglich, die Anzeige in die Hausbriefkästen am Rathaus (Untermarkt 6-8, 02826 Görlitz) oder in der Jägerkaserne (Hugo-Keller-Straße 14, 02826 Görlitz) einzuwerfen bzw. an dem entsprechenden Bürgerservice abzugeben.

Sie müssen damit rechnen, dass Ihr Vor- und Nachname in der Verwarnung bzw. im Bußgeldbescheid genannt wird. Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen werden Sie in der Regel als Zeuge geladen.

 

Zuständigkeit:

Bußgeldstelle/Vollzugsdienst (SG)

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