... inmitten der Görlitzer Altstadt oder im Hafen Görlitz.
Nach der Eheschließung verlässt die Hochzeitsgesellschaft das Rathaus über die historische Treppe, die im Volksmund auch Hochzeitstreppe genannt wird.
Termine für 2022/2023 im Eheschließungsraum im Rathaus Görlitz werden telefonisch entgegengenommen.
Das Standesamt Görlitz bietet Paaren, die den Schritt in die Ehe wagen wollen, einen neuen Ort für die Trauung an. Seit dem Frühjahr 2020 ist es möglich, sich von Standesbeamtinnen der Stadt Görlitz im Hafen Görlitz am Berzdorfer See trauen zu lassen.
Termine für Eheschließungen im Hafen Görlitz:
2022 | 23.04.2022 | 14.05.2022 | 25.06.2022 | 23.07.2022 | 13.08.2022 | 17.09.2022 | 08.10.2022 |
Terminreservierungen für die Eheschließungen nimmt das Standesamt Görlitz ab sofort telefonisch entgegen.
Tel.: +49 3581 67-1250
Die Mitarbeiterinnen des Standesamtes Görlitz stehen als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung und beraten gern. Selbstverständlich gibt es auch weiterhin die Eheschließungen im Standesamt des Rathauses Görlitz. Hinweis: Aufgrund der gegenwärtigen Situation arbeitet das Standesamt zur Zeit mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.
Geburts-, Heirats-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden oder beglaubigte Abschriften der Personenstandsregister werden anhand der geführten Personenstandsregister im Standesamtes Görlitz ausgestellt. Der Personenstandsfall muss in Görlitz oder in einem Ort, der heute eingemeindet ist, eingetreten sein.
Die Personenstandsregister werden nur befristet im Standesamt aufbewahrt.
Die Aufbewahrungsfristen sind für
Geburtsregister: | 110 Jahre |
Heiratsregister: | 80 Jahre |
Lebenspartnerschaftsregister: | 80 Jahre |
Sterberegister: | 30 Jahre |
Nach Fristablauf werden diese Personenstandsregister an das Ratsarchiv/Stadtarchiv Görlitz abgegeben.
Wer ist berechtigt, Urkunden anzufordern?
Urkunden können von den Personen beantragt werden, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
Andere Personen können Personenstandsurkunden nur dann beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird.
Untermarkt 6-8, Görlitz
Leiter/-in: Carola Krieg
Email: Carola Krieg
Telefon: +49 3581 67-1250
Link: http://www.goerlitz.de/standesamt
Dienstag: | 09:00-12:00 Uhr 13:00-18:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00-12:00 Uhr 13:00-16:00 Uhr |
Freitag: | 09:00-12:00 Uhr |