HEIRATEN IM HISTORISCHEN FLAIR .... inmitten der Görlitzer Altstadt...oder im Hafen Görlitz
Nach der Eheschließung verlässt die Hochzeitsgesellschaft das Rathaus über die historische Treppe, die im Volksmund auch Hochzeitstreppe genannt wird.
Das Standesamt Görlitz bietet Paaren, die den Schritt in die Ehe wagen wollen, einen neuen Ort für die Trauung an.
Seit dem Frühjahr 2020 ist es möglich, sich von Standesbeamtinnen der Stadt Görlitz im Hafen Görlitz am Berzdorfer See trauen zu lassen.
Termine für Eheschließungen im Hafen Görlitz:
Samstag, 17.04.2021; Samstag, 08.05.2021, Samstag, 26.06.2021, Samstag 24.07.2021, Samstag, 14.08.2021, Samstag, 18.09.2021, Samstag 16.10.2021
jeweils in der Zeit von 09.30 Uhr - 13.30 Uhr.
Terminreservierungen für die Eheschließungen nimmt das Standesamt Görlitz ab sofort telefonisch entgegen.
Die Mitarbeiterinnen des Standesamtes Görlitz stehen als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung und beraten gern.
Selbstverständlich gibt es auch weiterhin die Eheschließungen im Standesamt des Rathauses Görlitz;
Achtung: Aufgrund der gegenwärtigen Situation arbeitet das Standesamt zur Zeit mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.
Telefon: +49 3581-67-1255 oder 67-1256
Geburts-, Heirats-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden oder beglaubigte Abschriften der Personenstandsregister werden anhand der geführten Personenstandsregister im Standesamtes Görlitz ausgestellt. Der Personenstandsfall muss in Görlitz oder in einem Ort, der heute eingemeindet ist, eingetreten sein.
Die Personenstandsregister werden nur befristet im Standesamt aufbewahrt.
Die Aufbewahrungsfristen sind für
Nach Fristablauf werden diese Personenstandsregister an das Ratsarchiv/Stadtarchiv Görlitz abgegeben.
Wer ist berechtigt, Urkunden anzufordern?
Urkunden können von den Personen beantragt werden, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen können Personenstandsurkunden nur dann beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird.
Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
Untermarkt 6-8, Görlitz
Leiter/-in: Carola Krieg
Email: Carola Krieg
Telefon: +49 3581 67-1250
Fax: +49 3581 67-1406
Link: http://www.goerlitz.de/standesamt
Dienstag: | 09:00-12:00 Uhr 13:00-18:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00-12:00 Uhr 13:00-16:00 Uhr |
Freitag: | 09:00-12:00 Uhr |