Gleichstellungsbeauftragte für Frau und Mann
Ziel der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist es, das Grundrecht der Gleichberechtigung sowie die Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen zu verwirklichen.
Die Aufgabenstellung der Gleichstellungsbeauftragten definiert sich vorrangig aus Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes, dort heißt es:
»Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.«
Willkommensbündnis Görlitz
Alle, die sich bisher im Willkommensbündnis Görlitz engagierten oder zukünftig engagieren wollen, können sich per E-Mail gleichstellung@goerlitz.de oder telefonisch (03581/671370) anmelden.
Ansprechpartner/-in
Telefon: +49 (0) 3581 67-1370
E-Mail: gleichstellung@goerlitz.de
Online Links:
Aus F WIE KRAFT: Gleichstellung in der Lausitz
Altersarmut bei Frauen: Warum die häusliche Pflege arm macht | tagesschau.de
Alterspflege: Pflege von Angehörigen erhöht Armutsrisiko von Frauen | ZEIT ONLINE
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