Gleichstellungsbeauftragte für Frau und Mann  

Ziel der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist es, das Grundrecht der Gleichberechtigung sowie die Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen zu verwirklichen.

Die Aufgabenstellung der Gleichstellungsbeauftragten definiert sich vorrangig aus Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes, dort heißt es: 

»Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.« 

 

Willkommensbündnis Görlitz 

Alle, die sich bisher im Willkommensbündnis Görlitz engagierten oder zukünftig engagieren wollen, können sich per E-Mail gleichstellung@goerlitz.de oder telefonisch (03581/671370) anmelden. 

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Beauftragte/r für Kinder, Jugend und Familie