Wahlvorschläge können von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen mit Sitz, Geschäftsleitung, Tätigkeit und Mitgliederbestand in den Gebieten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft in Form von Listen eingereicht werden. Die Listen können als Landeslisten für einzelne Länder oder als gemeinsame Liste für alle Länder eingereicht werden.
Listen für einzelne Länder müssen von 1 vom Tausend der Wahlberechtigten des jeweiligen Landes bei der letzten Wahl zum Europäischen Parlament, jedoch höchstens 2000 Wahlberechtigten, unterzeichnet sein, gemeinsame Listen für alle Länder von 4000 Wahlberechtigten, ausgenommen sind Parteien, die seit der letzten Wahl im Europäischen Parlament, im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren.
Wahlteilnahme für Deutsche im Ausland (Informationen folgen in Kürze)
Wahlteilnahme für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (Informationen folgen in Kürze)