Städtebauförderung
Die Stadt Görlitz kann auf Antrag Eigentümern Zuschüsse zur Sicherung oder Instandsetzung/Modernisierung ihrer Gebäude gewähren. Über die Förderung und deren Höhe wird im Einzelfall nach Prüfung der entsprechenden Unterlagen entschieden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Voraussetzungen
- Gebäude muss in einem Fördergebiet liegen
- formloser Antrages einschließlich Maßnahmebeschreibung und Kostenschätzung nach DIN 276
- Mit den Maßnahmen darf noch nicht begonnen worden sein
- Finanzmittel müssen zur Verfügung stehen
Sicherungsmaßnahmen
Gefördert werden dringende und unerlässliche Sicherungsmaßnahmen an vor 1949 errichteten Gebäuden um eine spätere Modernisierung/Instandsetzung zu ermöglichen.
Zuwendungsfähig sind:
- statisch - konstruktive Ertüchtigungen - Nachweis durch Statiker erforderlich
- Erneuerung Dachtragwerk und Dachdeckung
- Schwammsanierung
- zugehörige Planungs- und Baunebenkosten
Zuwendungshöhe:
Bis zu 100% der zuwendungfähigen Kosten, maximal 200,- EUR/m² Nettoraumfläche nach DIN 277
Bedingungen:
Vertragliche Verpflichtung zur Modernisierung/Instandsetzung innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss der Sicherungsvereinbarung (Eintragung im Grundbuch erforderlich).
Eine weitere Städtebauförderung ist ausgeschlossen.
Instandsetzungs-Modernisierungsmaßnahmen
Gefördert werden Instandsetzungsmaßnahmen an der äußeren Hülle bei unsanierten, leerstehenden Gebäuden.
Zuwendungsfähig sind:
- Instandsetzung Dach insbesondere Dachtragwerk, Dachdeckung und Dachentwässerung
- Instandsetzung/Erneuerung von Fenstern und Außentüren/-toren
- Instandsetzung Fassade einschließlich Klempnerarbeiten
- Maßnahmen an Gründung sowie Trockenlegung und Schwammsanierung
- zugehörige Planungs- und Baunebenkosten
Zuwendungshöhe:
pauschal 25% der zuwendungsfähigen Kosten
Bedingung:
Nachweis der Gesamtfinanzierung der geförderten Maßnahmen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Abbruchmaßnahmen
Der Rückbau von baulichen Anlagen kann im Ausnahmefall gefördert werden wenn:
- der Rückbau den planungsrechtlichen Zielen der Gemeinde entspricht
- die bauliche Anlage kein Denkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes ist
Zuwendungshöhe:
bis zu 100% der zuwendungsfähigen Kosten
Antragstellung/Information/Beratung
Die Antragstellung kann formlos unter folgender Adresse erfolgen:
Stadtverwaltung Görlitz
Amt für Stadtentwicklung
SG Stadtsanierung
Hugo-Keller-Straße 14
02826 Görlitz
Frau Müller
Tel.: +49 (0)3581 672116
u.mueller@goerlitz.de
Frau Werner
Tel.: +49 (0)3581 672118
an.werner@goerlitz.de