Attraktive Förderkulisse - maximale Fördersätze für Unternehmen
Die Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für Existenzgründer und Unternehmen in Sachsen sind vielfältig. In Görlitz profitieren Sie dabei in vielen Fällen von Höchstsätzen bei finanziellen Zuschüssen.
Themen wirtschaftlicher Fördermaßnahmen sind schwerpunktmäßig:
- Gründung, Wachstum, Investition
- Forschung und Entwicklung, Technologie und Digitalisierung
- Arbeitsmarktförderung
- Markterschließung und Außenwirtschaftsförderung
- Energieeffizienz und Umweltschutz
Gern unterstützten wir Sie bei Ihrem Vorhaben mit einer Fördermittel-Erstberatung, stellen den Kontakt zum Fördermittelgeber her und begleiten Sie bei Terminen.
Ihr Kontakt:
Wirtschaftsförderung
Tel.: +49 (0)3581 4757 40
wirtschaft@europastadt-goerlitz.de
Aktuelle Informationen, Förderaufrufe und Termine finden Sie auch in unserem Newsblog Wirtschaft
Förderung für kleine und Kleinstunternehmen in der Gründerzeitlichen Kernstadt
Die Stadt Görlitz fördert zukünftig Kleine und Kleinstunternehmen mit Sitz im Fördergebiet „Gründerzeitliche Kernstadt“. Das hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 31.03.2024 beschlossen.
Möglich machen das Mittel der Europäischen Union, die Vorhaben zur Entwicklung benachteiligter Stadtgebiete fördern (EFRE). Ein Förderbaustein ist dabei die Unterstützung der lokalen Unternehmen.
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Existenzgründer:innen, Unternehmensnachfolgen und Bestandsunternehmen im Fördergebiet können einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von maximal 40% für anstehende Investitionen beantragen. Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.500 € betragen. Die Zuwendung ist auf 35.000 € je Vorhaben begrenzt.
Antragsberechtigt sind kleine und Kleinstunternehmen aus nahezu allen Bereichen u. a. des produzierenden Gewerbes, des Handwerks, des Einzelhandels- und Dienstleistungsbereiches, der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Freiberufler.
Bezuschusst werden Anschaffungskosten für Sach- bzw. Ausstattungsgüter sowie unternehmensspezifische bauliche Maßnahmen.
Das Vorhaben muss innerhalb von einem Jahr umgesetzt werden.
Mit den Mitteln des Förderprogramms EFRE will die Stadt Görlitz Unternehmen in der gründerzeitlichen Kernstadt bei beispielhaften Vorhaben unterstützen. Ziel ist es, dem Stadtgebiet einen nachhaltigen Entwicklungsschub zu verleihen und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung voranzutreiben.
Die geltende Förderrichtlinie und die Antragsunterlagen können Sie HIER einsehen und herunterladen.
Bei Fragen können Sie sich an die Stadtverwaltung Görlitz oder die EGZ wenden:
Stadt Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, Kerstin Brand / Riccardo Kulka, stadtsanierung@goerlitz.de, 03581 672117 / 672248
Europastadt GörlitzZgorzelec GmbH, Wirtschaftsförderung, Katrin Hennersdorf, wirtschaft@europastadt-goerlitz.de, 03581 475716
Kofinanziert von der Europäischen Union.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.
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Förderquellen
Fördermittel sind staatliche Maßnahmen zugunsten eines Unternehmens bzw. Unternehmerkreises. Daher kommen alle staatlichen Ebenen und staatliche Institutionen als Förderquellen in Betracht.
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Das Land Sachsen gewährt finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, Darlehen und Beteiligungen.
Einen Überblick über die Förderprogramme des Freistaates finden Sie auf den Seiten der Sächsischen Aufbaubank, kurz SAB.
Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen zusammenfassenden Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union: www.foerderdatenbank.de
Auch hier können Sie die Ergebnisse mit Hilfe von Filtern eingrenzen.
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„Digital Jetzt“– Förderung für die Digitalisierung des Mittelstands
Digitale Technologien und Know-how entscheiden in der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Damit der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen kann, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“. Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren.
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Wer kann die Förderung beantragen?
Mittelständische Unternehmen
- aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe)
- mit 3 bis 499 Beschäftigten
- die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung.
Diese Voraussetzungen müssen Unternehmen erfüllen
Das Unternehmen muss durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag einen Digitalisierungsplan darlegen. Dieser
- beschreibt das gesamte Digitalisierungsvorhaben
- erläutert die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen
- zeigt den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen
- stellt beispielsweise dar, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird, wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt, wie es ein neues Geschäftsmodell entwickelt und/oder seine Marktposition gestärkt wird
Außerdem:
Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt.
Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben. Nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.
Das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.
Laufzeit der Förderung
Das Antragsstellungstool wurde am 7. September 2022 freigeschaltet. Der Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 zu stellen.
HIER erfahren Sie mehr zum Programm.
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Technologiegründerfond
Das sächsische Kabinett hat am 28. Februar die dritte Generation des öffentlich mitfinanzierten TGFS Technologiegründerfonds Sachsen auf den Weg gebracht. Er sichert weiterhin die Finanzierung von Frühphasen sächsischer Start-ups ab und ist dafür zunächst mit 83,4 Millionen Euro ausgestattet. Es ist geplant, sich weitgehend branchenoffen an rund 40 Start-ups mit Kapital zwischen 200.000 Euro und fünf Millionen Euro zu beteiligen. Die Laufzeit des Fonds endet spätestens im Jahr 2033.
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Im Fokus stehen erneut wissensbasierte und technologieorientierte Start-ups mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen. Der TGFS investiert dabei branchenübergreifend, die Innovationsstrategie des Freistaates gilt jedoch als Leitplanke für die relevanten Technologiefelder. Neben der reinen Kapitalbereitstellung begleitet der Fonds die Start-ups auch mit Know-how auf ihrem oftmals herausfordernden Weg von der Gründung bis zur Marktreife. Dabei können die jungen Unternehmen auf das Netzwerk und die Erfahrung des TGFS-Teams zurückgreifen.
HIER erhalten Sie weitere Informationen.
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Förderung bei der Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs
Um ihre Verbreitung und den Einsatz voranzubringen, fördert der Freistaat Sachsen die Anschaffung von Lastenrädern. Antragsberechtigt sind Vereine, kleinere und mittlere Unternehmen, Kommunen und Zweckverbände.
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Es wird die Anschaffung von fabrikneuen Lastenfahrrädern und elektrisch unterstützten Lastenfahrrädern (Pedelecs) bis 1 Kubikmeter Transportvolumen und/oder bis 150 Kilogramm Nutzlast gefördert. Die Höhe der Zuschüsse beträgt 500 Euro je Lastenfahrrad und 1.500 Euro je Lastenpedelec. Förderfähig sind pro Jahr maximal fünf Lastenfahrräder oder Lastenpedelecs pro Antragsteller. Die Räder können baulich als einspurige oder mehrspurige Fahrräder konstruiert sein und müssen über mindestens 40 Kilogramm (zuzüglich Fahrergewicht) Lastenzuladung verfügen.
Antrags- und Bewilligungsstelle ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV).
HIER erhalten Sie weitere Informationen.
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Förderprogramm für gemeinwohlorientierte Unternehmen
Am 2. Februar startete das Programm „REACT with impact – Förderung des Sozialunternehmertums“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), um gemeinwohlorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Social Startups in ihrem besonderen Handeln für Umwelt und Gesellschaft zu unterstützen.
Gefördert werden Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch qualifizierte Beratungsunternehmen. Darüber hinaus wird es einen weiteren Förderaufruf zur Vernetzung, Kooperation und Stärkung gemeinwohlorientierter Unternehmen geben.
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Für „REACT with impact“ antragsberechtigt sind gemeinwohlorientierte kleine und mittlere Unternehmen sowie Startups, die unter anderem die Kriterien der EU-KMU-Definition und der Social Business Initiative der Europäischen Kommission erfüllen. Ein zentrales Kriterium ist dabei, dass die Unternehmen und Startups mit ihrer Geschäftstätigkeit in erster Linie ein soziales oder ökologisches Ziel verfolgen und ihre Gewinne größtenteils reinvestieren. Die Rechtsform der Unternehmen spielt keine Rolle.
Eine sich 2023 anschließende, bedarfsgerechte Unterstützung wird sichergestellt.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie HIER.
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Technologieförderung
Die sächsische Staatsregierung hat die Förderrichtlinie »EFRE/JTF-Technologieförderung 2021 bis 2027« beschlossen. Damit ist der Weg frei für die weitere Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und deren Kooperationspartner im Freistaat Sachsen. Mit dem neuen Technologieförderprogramm will Sachsen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit sächsischer Unternehmen weiter stärken.
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FuE- Projektförderung
Mittels FuE-Projektförderung erhalten sächsische Unternehmen Unterstützung für innovative, technologieorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die der Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte und Verfahren dienen. Die Förderung erfolgt entweder für ein einzelbetriebliches FuE-Projekt oder als FuE-Verbundprojekt. Die einzelbetriebliche FuE-Projektförderung richtet sich dabei zukünftig ausschließlich an sächsische KMU. In FuE-Verbundprojekten wird die Zusammenarbeit sächsischer KMU mit anderen Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Hochschulen im Freistaat Sachsen unterstützt.
Mit der Förderung von FuE an Pilotlinien zur erstmaligen Anwendung neuer Technologien im industriellen Maßstab können Unternehmen bei der risikoreichen Überführung technologischer Forschungsergebnisse in fertigungsreife Produktionslinien unterstützt werden.
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Technologietransferförderung
Mit der Technologietransferförderung können KMU Unterstützung für den Erwerb weltweit verfügbaren technologischen Wissens erhalten. Ziel ist die Realisierung neuer oder an einen neuen technologischen Stand angepasster Produkte oder Verfahren. Im Zusammenhang mit diesem Technologieerwerb können auch eigene Anpassungsentwicklungen und notwendige Beratungsleistungen Bestandteil der Förderung sein.
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InnoPrämie
Damit können KMU externe FuE-Dienstleistungen beauftragen – und zwar im Vorfeld einer Produkt-, Verfahrens- oder Dienstleistungsinnovation sowie für die technische Unterstützung in der Umsetzungsphase. Der maximale Zuschuss pro Unternehmen und Jahr wird von 20.000 Euro auf 40.000 Euro angehoben.
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Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen
Seit dem 1. Januar 2023 kann die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen zu allen Fragen der Unternehmensführung durch Zuschüsse gefördert werden. Dies regelt die neue Richtline zur Förderung von Unternehmensberatungen, die im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
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Mittelständische Unternehmen sind besonders von den vielfältigen Änderungen unternehmerischer Rahmenbedingungen betroffen. Mit der neuen „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ können Zuschüsse für die Einholung professioneller Beratung zu allen Fragen der Unternehmensführung gewährt werden. Das ist eine Chance, die eigene Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.
Weitere Informationen und Antragsmöglichkeit finden Sie HIER.
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Förderrichtlinie Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen
Anträge zum Förderprogramm "Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen Zuschuss EFRE 2021 bis 2027" können ab sofort über das Portal der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden.
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Das Programm bietet Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Ideen in marktfähige neue Produke, Verfahren oder Dienstleistungen. Unterstützt werdne auch Anpassungen dieser Ideen mit dem Ziel der wesentlichen Verbesserung.
Förderfähig sind gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren Sitz oder deren zu begünstigende Betriebsstätte im Freistaat Sachsen ansässig ist und Angehörige freier Berufe.
Mehr Informationen sowie das Antragsportal finden Sie HIER.
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Fördermittelguide für Digitalisierungsvorhaben
Die Digitalisierung geht nicht ohne finanzielle Investitionen – sei es in Technologie, in Unternehmensprozesse oder in die Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter:innen.
EU, Bund und Länder stellen dafür Fördermittel zu Verfügung. Der Digi-Guide des Zukunftszentrum Sachsen weist Ihnen den Weg zu finanziellen Zuschüssen, Weiterbildungen und Beratung für Ihre Digitalisierungsvorhaben.
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HIER erhalten Sie eine kompakte Übersicht und Beschreibung zum jeweiligen Angebot sowie wichtige Hinweise, wie beispielsweise zu Voraussetzungen, Antragstellung oder Laufzeiten.
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Förderrichtlinie "MINT-Fachkräfteprogramm 2021-2027"
Das sächsische Kabinett hat mit der Richtlinie "MINT-Fachkräfteprogramm 2021-2027" die Fortsetzung des bisherigen Programms »ESF-Technologieförderung« beschlossen. Damit ist der Weg frei für die Förderung zur Gewinnung und Bindung hochqualifizierter Fachkräfte in sächsischen KMU und zur Stärkung der Innovationskraft sächsischer Unternehmen.
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Mit der Förderung von Innovationsassistent/-innen werden sächsische KMU bei der unbefristeten Neueinstellung von Nachwuchsfachkräften unterstützt. In Projekten mit innovativem Charakter – zum Beispiel der Entwicklung eines neuen Produktes oder eines neuen Verfahrens – bringen die geförderten Personen ihr Wissen in sächsischen Unternehmen zur Anwendung und stärken so deren Wettbewerbsfähigkeit.
»InnoManagerinnen« und »InnoManager« beschäftigen sich mit dem strategischen Innovationsmanagement in Unternehmen und tragen zu Prozess- und Organisationsinnovationen bei. Die Unternehmen werden damit in ihrer Fähigkeit zur Anpassung an den technologischen und nachhaltigen Wandel unterstützt.
Transferassistent/-innen haben die Aufgabe, sächsische KMU beim Know-how-Transfer zu unterstützen. Dafür werden sie an Transferstellen der sächsischen Hochschulen oder bei Technologiemittlern eingesetzt und bereiten Wissen gezielt für KMU auf.
Mit den »InnoTeams« wird die Zusammenarbeit zwischen sächsischen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen unterstützt.
Die SAB – Sächsische Aufbaubank – Förderbank – berät zur Antragstellung. Weitere Informationen finden Sie HIER.
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Förderprogramm IQ
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales entwickelt das bestehende Förderprogramm IQ (Integration durch Qualifizierung) weiter, um die nachhaltige und bildungsadäquate Integration von erwachsenen Menschen ausländischer Herkunft in den Arbeitsmarkt zu verbessern.
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Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, d.h. unter anderem freie und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Kommunen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände.
Weitere Informationen zum Programm erhalten Sie HIER.
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ESF Plus-Richtlinie Zukunft Berufliche Bildung
Digitalisierung der Arbeitswelt, Klima- und Umweltschutz, Fachkräftemangel und Strukturwandel: Diese Herausforderungen kommen gleichzeitig auf Beschäftigte und Unternehmen zu. Für die berufliche Aus- und Weiterbildung heißt das, sie muss künftig noch schneller und bedarfsgerechter an den aktuellen Entwicklungen ausgerichtet werden.
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Die Unterstützung der Beruflichen Bildung ist auch im Förderzeitraum 2021 - 2027 ein Förderziel des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus). Eine Antragstellung auf Vorhaben für diese Förderung soll zeitnah möglich sein.
Informationen zum Programm erhalten Sie bereits jetzt bei der Sächsischen Aufbaubank: Zukunft Berufliche Bildung
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Förderaufruf des Bundes für klimafreundliche Nutzfahrzeuge
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat den zweiten Förderaufruf im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur veröffentlicht. Ergänzend gibt es Förderungen für Sonderfahrzeuge und Infrastruktur.
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Gefördert werden die Anschaffung von Nutzfahrzeugen, Sonderfahrzeugen und umgerüsteten Dieselfahrzeugen, die Beschaffung betriebsnotwendiger Tank- und Ladeinfrastruktur sowie die Erstellung von Machbarkeitsstudien.
Es können bis zu 80% der Investitionsausgaben bezuschusst werden.
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2024.
Hier finden Sie alle Informationen im Detail: www.klimafreundliche-nutzfahrzeuge.de
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