Bewohner städtischer Quartiere, deren Parkraum wegen erheblichem Parkraummangel bewirtschaftet wird (erkennbar an besonderen Verkehrszeichen) können sich bei den Gemeinden sog. Bewohnerparkausweise ausstellen lassen. Bedingt durch erheblichen Parkdruck in den städtischen Bereichen durch Besuchs-, Liefer- und Bewohnerverkehr war es in den vergangenen Jahren verstärkt erforderlich, die sog. "Parkraumbewirtschaftung" vorzunehmen. Dies bedeutet, dass in besonders belasteten Teilen von Gemeinden, Städten etc. im Interesse derjenigen, die in diesen Gebieten leben, das Dauerparken auf die Bewohner des betroffenen Viertels beschränkt wird und für den restlichen Personenkreis nur so genannte "Kurzzeitparken" möglich bleibt. Die Parkraumbewirtschaftung soll auch dazu dienen, das Wohnen in städtischen Gebieten wieder attraktiver zu machen und damit den Siedlungsdruck auf ländliche Gebiete und die "Stadtflucht" zu mindern. Um seine Berechtigung zum dauernden Parken im bewirtschafteten Bereich gegenüber Kontrollorganen, wie Kräften der Polizei oder der kommunalen Verkehrsüberwachung nachweisen zu können, muss der Bürger, der tatsächlich in diesem Bereich wohnt und gemeldet ist, einen Bewohnerparkausweis besitzen und im Fahrzeug gut sichtbar auslegen.
Der Antrag ist persönlich bei der Straßenverkehrsbehörde zu stellen.
Einen Bewohnerparkausweis kann beantragen, wer:
Folgende Nachweise sind vorzuweisen:
Die Verwaltungsgebühr beträgt 30 Euro.
Geltungsdauer: Der Bewohnerparkausweis gilt für 12 Monate.
Das Bewohnerparken mit gültigem Parkausweis UM in der Parkverbotszone Altstadt ist nur innerhalb der vorhanden Pfeilmarkierungen am Bordstein zulässig (siehe Übersicht zum Bewohnerparken UM).
Frau Schuch, Tel.: +49 (0)3581 67-2131
Parkausweise für Bewohner
weitere Informationen unter www.goerlitz.de/svb