Sanierungsgebiet Innenstadt Nord
Am 31.03.2022 beschloss der Stadtrat die Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung "Innenstadt Nord". Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 17.05.2022 im Amtsblatt der Stadt Görlitz. Die Aufhebungssatzung ist damit rechtsverbindlich.
Rechtsfolgen:
- Löschung aller Sanierungsvermerke aus dem Grundbuch
- Entfall der sanierungsrechtlichen Genehmigungen für Kaufverträge, Grundschulden, Grundstücksteilungen und Baumaßnahmen
- Entfall der steuerlichen Abschreibung nach §§ 7h, 10f, 11a EstG (Sanierungsgebietsabschreibung)
Es erfolgt die Erhebung der noch offenen Ausgleichsbeträge per Bescheid. Dazu erhalten diese Grundstückseigentümer im Vorab eine schriftliche Mitteilung über die Höhe und Ermittlung des Ausgleichsbetrages (Anhörung).
Zahlen und Fakten
Sanierungsgebiet Historische Altstadt
Am 23.06.2022 beschloss der Stadtrat die Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung "Historische Altstadt". Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 19.07.2022 im Amtsblatt der Stadt Görlitz. Die Aufhebungssatzung ist damit rechtsverbindlich.
Rechtsfolgen:
- Löschung aller Sanierungsvermerke aus dem Grundbuch
- Entfall der sanierungsrechtlichen Genehmigungen für Kaufverträge, Grundschulden, Grundstücksteilungen und Baumaßnahmen
- Entfall der steuerlichen Abschreibung nach §§ 7h, 10f, 11a EstG (Sanierungsgebietsabschreibung)
Es erfolgt die Erhebung der noch offenen Ausgleichsbeträge per Bescheid. Dazu erhalten diese Grundstückseigentümer im Vorab eine schriftliche Mitteilung über die Höhe und Ermittlung des Ausgleichsbetrages (Anhörung).
Zahlen und Fakten
Sanierungsgebiet Nikolaivorstadt
Am 23.06.2022 beschloss der Stadtrat die Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung "Nikolaivorstadt". Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 19.07.2022 im Amtsblatt der Stadt Görlitz. Die Aufhebungssatzung ist damit rechtsverbindlich.
Rechtsfolgen:
- Löschung aller Sanierungsvermerke aus dem Grundbuch
- Entfall der sanierungsrechtlichen Genehmigungen für Kaufverträge, Grundschulden, Grundstücksteilungen und Baumaßnahmen
- Entfall der steuerlichen Abschreibung nach §§ 7h, 10f, 11a EstG (Sanierungsgebietsabschreibung)
Es erfolgt die Erhebung der noch offenen Ausgleichsbeträge per Bescheid. Dazu erhalten diese Grundstückseigentümer im Vorab eine schriftliche Mitteilung über die Höhe und Ermittlung des Ausgleichsbetrages (Anhörung).
Zahlen und Fakten
Sanierungsgebiet Gründerzeitviertel
1. Allgemeine Daten
- Gebietsgröße: 39,4 ha
- Förmliche Festlegung: 16.12.1997
- Verlängerung der Sanierungssatzung bis 31.12.2027
- Fördervolumen: 16,2 Mio. EUR
2. Gebietscharakteristik
- westlicher Teil der Görlitzer Innenstadt, Nähe zum Stadtzentrum
- Komplexes Zeugnis des Stadterweiterungsprozesses im 19. Jh.
- Mehrgeschossige Wohnbebauung aus der „Gründerzeit“ mit relativ lockerer Bebauungsdichte
- Innerstädtisches Wohnen in großzügigen Wohnquartieren mit geordneten, großflächigen Grundstücken
- Entwicklungspotentiale auf innerstädtischen Gewerbe- und Industrieflächen
3. Entwicklungsschwerpunkte / Verfahrensstand
- Bewahrung der baulich geschlossenen, gründerzeitlichen Quartiersstrukturen
- Priorität der Entwicklung hat das Wohnen im typischen Gründerzeitquartier mit der Zielsetzung einer ausgewogenen Sozial- und Bevölkerungsstruktur
- Komplexe Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung
- Gestaltung privater Quartiersinnenbereiche sowie die Weiterentwicklung öffentlicher Freianlagen
- Bewahrung und Umnutzung erhaltenswerter Industriearchitekturen im Zusammenhang mit der Entwicklung gesamtstädtisch relevanter neuer Funktionen, wie stadtteilvernetzende Grün- und Freiraumstrukturen, Nutzungen für Kultur und Freizeit, Handel und Dienstleistungen sowie auch angemessenem Gewerbe
- Reduzierung der hohen Verkehrsbelastung,
- Gestaltung und Umgestaltung der Straßenräume
- Abbau des Stellplatzdefizits durch Nutzung der freien Flächenpotentiale
- die Grundlagen für eine vorzeitige Ausgleichsbetragserhebung liegen derzeit noch nicht vor
Sanierungsgebiet Innenstadt Ost / Brückenpark
1. Allgemeine Daten
- Gebietsgröße: 69,9 ha
- Förmliche Festlegung: 26.10.2010 (vereinfachtes Verfahren)
- Aufhebung der Satzung: voraussichtlich 2025
- Fördervolumen: 24,2 Mio. EUR
2. Gebietscharakteristik
- Bestandteil des Görlitzer Gründerzeitgebietes, Stadtzentrum
- Die gründerzeitliche Stadterweiterung bewirkte eine Verlagerung der Hauptgeschäfts-zone auf eine Achse zwischen Altstadt und Bahnhof
- Hochwertige Wohn- und Gewerbebauten in der Architektursprache des Historismus und Jugendstils sowie bedeutsame Einzelbauwerke wie Stadthalle und ehemalige Synagoge
- Innerstädtisches Wohnen in großzügigen Wohnquartieren wie auch in freistehenden Stadtvillen, ausgedehnte Parkanlagen
- Entwicklungspotentiale auf innerstädtischen Gewerbe- und Industrieflächen
3. Entwicklungsschwerpunkte / Verfahrensstand
- Sicherung der historischen, geschlossen erhaltenen gründerzeitlichen Stadtstrukturen durch Sanierung/Instandsetzung und Neuordnung von Gebäuden und baulichen Anlagen
- Verbesserung der Wohnbedingungen durch Aufwertung des Wohnumfeldes und Schaffung von städtischen und infrastrukturellen Voraussetzungen für die Steigerung der Attraktivität des Gebietes
- Revitalisierung städtischer Hauptkommunikationsbereiche (Berliner Straße), die wichtige Versorgungsfunktionen im Gebiet und im Verflechtungsbereich erfüllen
- Nutzungsänderungen für leerstehende, in der Regel quartiersinnenliegende, ehemalige Gewerbe- bzw. soziale Versorgungskomplexe unter Beachtung von möglichen Auswirkungen auf die vorhandenen Wohn- und Mischnutzungen
- Neuordnung und Entwicklung des gesamten Bereiches entlang der Neiße mit zentralen Einrichtungen der Kultur (Stadthalle), Bildung (Fachhochschule) und öffentlichen Grün- und Freiflächen (Stadtpark)
- Verbesserung der sozialen und kulturellen Funktionen des Gebietes im Verflechtungsbereich im Rahmen des Projektes Brückenpark und Entwicklung dieser Funktionen grenzüberschreitend mit Zgorzelec
- Verbesserung der Funktionsfähigkeit des ruhenden und fließenden Verkehrs
Hinweis:
In diesem Sanierungsgebiet werden keine Ausgleichsbeträge erhoben!
Ausgleichsbeträge in Sanierungsgebieten
Entsprechend dem Baugesetzbuch ist die Stadt verpflichtet, von jedem Eigentümer eines im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks einen Ausgleichsbetrag in Höhe der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung zu erheben. Die Gemeinde kann die Ablösung im Ganzen vor Aufhebung der Sanierungssatzung zulassen. Nach Aufhebung der Sanierungssatzung erfolgt die Erhebung der Ausgleichsbeträge per Bescheid.
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Warum werden Ausgleichsbeträge erhoben?
Die positiven Ergebnisse der Sanierung beeinflussen den Bodenwert der im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke. Die Stadt ist verpflichtet, die Grundstückseigentümer anteilig zur Refinanzierung der eingesetzten öffentlichen Fördermittel zu beteiligen - und zwar in Höhe der durch die Sanierung bedingten Bodenwerterhöhung ihrer Grundstücke.
Was sind Ausgleichsbeträge?
Ausgleichsbeträge werden aus der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung des Grundstücks ermittelt. Diese besteht aus dem Unterschied zwischen dem Bodenwert, der sich für das Grundstück ergeben würde, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre (Anfangswert) und dem Bodenwert, der sich für das Grundstück durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des Sanierungsgebietes ergibt (Endwert).
Werterhöhungen am Gebäude sind nicht Bestandteil des Ausgleichsbetrages.
Rechtliche Grundlage
BauGB § 154 (1) - Auszug
Der Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks hat zur Finanzierung der Sanierung an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwerts seines Grundstücks entspricht.
Ihre Ansprechpartner
Frau Werner
Tel.: +49 (0)3581 672118
an.werner@goerlitz.de
Frau Müller
Tel.: +49 (0)3581 672116
u.mueller@goerlitz.de
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