Abfahrtsstellen Stadtrundfahrten 2027 / 2028
vom 20.04.2026
Bereitstellung von Abfahrtsstellen im öffentlichen Verkehrsraum für Stadtrundfahrten mit
motorbetriebenen Fahrzeugen auf dem Obermarkt in Görlitz für die Jahre 2027 und 2028
Die Stadt Görlitz stellt Abfahrtsstellen im öffentlichen Verkehrsraum für Stadtrundfahrten mit motorbetriebenen Fahrzeugen im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis nach Sächsischem Straßengesetz auf dem Obermarkt bereit.
Der Zeitraum der Sondernutzung wird durch die Stadt Görlitz festgelegt und beträgt maximal 2 Jahre.
Er beginnt am 01.01.2027 und endet spätestens am 31.12.2028.
Die Sondernutzung kann auch nur jährlich für jeweils eine Saison (April bis Oktober) erteilt werden.
Analog zu öffentlichen Haltestellen sollen die Abfahrtsstellen von den Fahrzeugen der Stadtrundfahrten in der Regel nur zum Ein- und Ausstieg der Fahrgäste angefahren werden.
Die Abfahrtsstellen werden ab 01.01.2027 bereitgestellt.
