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Einrichtung einer neuen Bewohnerparkzone Nikolaivorstadt (NV)

Einrichtung einer neuen Bewohnerparkzone Nikolaivorstadt (NV)

vom 28.11.2025

Aufgrund Parkraummangels und der Konkurrenzsituation um Parkplätze in der Görlitzer Nikolaivorstadt wird mit einer neuen Bewohnerparkzone Bewohnerinnen und Bewohnern der Nikolaivorstadt, zunächst auf zwei Jahre als Verkehrsversuch befristet, eine Bevorrechtigung gegenüber ortsfremden Nutzergruppen eingeräumt.

Die Einrichtung der neuen Zone NV erfolgt bis spätestens Ende der 3. Kalenderwoche 2026, so dass ab 19. Januar 2026 umfangreiche Neuregelungen zum Parken (siehe Übersichtsplan im Anhang) in Kraft treten werden. Im Kerngebiet der Nikolaivorstadt sind künftig ausschließlich Bewohnerstellplätze ausgewiesen. Wenige Ausnahmen bilden u. a. einige Stellplätze für Kurzzeitparken mit Parkscheibenregelung in der Großen Wallstraße, welche beispielsweise das Bringen und Holen der Kita- bzw. Schulkinder weiterhin ermöglichen. Freie Stellplätze verbleiben entlang des Nikolaigrabens und in einem Teilabschnitt der Straße Am Hirschwinkel. Weitere öffentliche Stellplätze stehen zudem gegen Gebühr (Tagesticket 4 Euro) auf dem Parkplatz Altstadt (Hugo-Keller-Straße 15) zur Verfügung.

Mit der Einrichtung der neuen Bewohnerparkzone NV sind Bewohnerinnen und Bewohner folgender Straßen bzw. Straßenabschnitte erstmalig anspruchsberechtigt, einen Bewohnerparkausweis zu erhalten:

  • Am Hirschwinkel
  • Bogstraße
  • Finstertorstraße (Nr. 8A bis 10)
  • Große Wallstraße
  • Heilige-Grab-Straße (Nr. 80 bis 86)
  • Lunitz
  • Kleine Wallstraße
  • Nikolaigraben
  • Obersteinweg
  • Rothenburger Straße (Nr. 2 bis 15 und Nr. 45 bis 56)
  • Schanze (außer Nr. 11, 11A, 11B)
  • Steinweg

Ein Bewohnerparkausweis für die neue Bewohnerparkzone NV kann ab 1. Dezember 2025 persönlich zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung beim Sachgebiet Straßenverkehr, Hugo-Keller-Straße 14, Zimmer 255 beantragt werden. Die Antragstellung kann zudem auch per Post oder per E-Mail an ausnahmestvo@goerlitz.de erfolgen. Der Parkausweis gilt ab 19. Januar 2026 für 12 Monate. Die Verwaltungsgebühr dafür beträgt 120,- Euro.

Einen Anspruch auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises hat derjenige, der in den genannten Straßen mit Hauptwohnsitz meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt. Jede Bewohnerin bzw. jeder Bewohner erhält hierbei nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug, wenn er keine anderweitige Parkmöglichkeit (Garage, Stellplatz o. ä.) besitzt.

Folgende Unterlagen werden für die Beantragung benötigt:

Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland oder deutscher Reisepass und Meldebescheinigung oder ausländischer Personalausweis/Reisepass und Meldebescheinigung
Kraftfahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
Führerschein
Bescheinigung des Arbeitgebers/des Halters bei dauerhafter Nutzung eines Fahrzeuges
Vollmacht durch Berechtigten, wenn ein Dritter den Parkausweis beantragt (gilt auch für Eheleute)
 

Weitere Informationen sowie das Antragsformular unter https://www.goerlitz.de/aemter/anliegen/62-Parkausweise-fuer-Bewohner .