Landesdirektion Sachsen entscheidet zum Kaufhaus Görlitz – Denkmalschutz stimmt Bauvorhaben zu
vom 05.11.2025
Als obere Denkmalschutzbehörde hat die Landesdirektion Sachsen zur Bauvoranfrage bezüglich des historischen Kaufhauses Görlitz entschieden. Im Ergebnis einer intensiven fachlichen Prüfung und Abwägung wird für die denkmalschutzrechtlichen Fragestellungen des Bauvorbescheides die Zustimmung erteilt.
»Es war keine einfache Entscheidung. Die Fachexperten in meinem Haus haben alles sorgfältig geprüft, die Argumente aller Beteiligten angehört und gegeneinander abgewogen. Das Ergebnis schafft nun Klarheit«, so Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen. Der Bauvorbescheid kann nun abgeschlossen werden und das Genehmigungsverfahren für das Bauvorhaben weiter voranschreiten. Die Zustimmung erfolgt unter der Voraussetzung einer engen Zusammenarbeit mit der Denkmalschutzbehörde der Stadt Görlitz bei der Bauausführung. Die denkmalgeschützten Elemente sind soweit wie möglich zu berücksichtigen.
Die Entscheidung der Landesdirektion als obere Denkmalschutzbehörde war notwendig, weil es zwischen der Stadt Görlitz (untere Denkmalschutzbehörde) und dem Landesamt für Denkmalpflege (LfD) unterschiedliche Auffassungen zur Genehmigung des Bauvorantrages gab. Der Dissens bezog sich auf zwei denkmalrelevante Punkte. Erstens: Darf das 1. und 2. Dachgeschoss (als neues 4. und 5 Obergeschoss) komplett gewerblich genutzt werden? Zweitens: Dürfen der Abbruch und der Neubau des Daches mit zusätzlichen Gauben und einer neuen Schutzdachkonstruktion über dem Lichthof erfolgen? Die Landesdirektion hat nun beiden Punkten zugestimmt. Das öffentliche Interesse am Umbau und die Wiederbelebung des Kaufhauses überwiegt das denkmalschutzrechtliche Interesse. »Die Aktivierung und der Erhalt des Kulturdenkmals ist wichtiger, als dass das Gebäude weiter dem Dornröschenschlaf und Verfall ausgesetzt bleibt«, so Bélafi. Der Präsident ergänzte, dass die geplanten Änderungen den ursprünglichen Charakter des Kulturdenkmals nicht wesentlich beeinträchtigen.
Oberbürgermeister der Stadt Görlitz, Octavian Ursu zur Entscheidung:
»Es ist für unsere Stadt von besonderer Bedeutung, dass das Kaufhaus saniert und wiederbelebt wird. Mit der Entscheidung der Landesdirektion ist ein wichtiger Schritt getan, um die Planungen für die Sanierung voranzutreiben und dadurch das Haus, auch als Magnet für den innerstädtischen Einzelhandel mitten in unserer Stadt, wieder etablieren zu können.«
Hintergrund
Mit vollständigem Antrag vom 25. Juni 2024 beantragte Herr Dipl.-Ing. Jörg Rudolph, in Vollmacht handelnd für die Stöcker Kaufhaus GmbH & Co. KG (Vorhabenträger), bei der Stadt Görlitz den Bauvorbescheid für die »Reaktivierung und Erweiterung des historischen Kaufhauses in Görlitz«. Es handelt sich hier um das ehemalige Kaufhaus »Zum Strauß« (Demianiplatz), welches aufgrund seiner bau-, kunst- und ortsgeschichtlichen sowie künstlerischen und städtebaulichen Bedeutung als Kulturdenkmal erfasst ist. Das ehem. Hertie-Kaufhaus (Kulturdenkmal) ist seit 2009 geschlossen.
