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Görlitz nicht auf die Tentativliste für das Welterbe aufgenommen – Entscheidung sehr bedauerlich

Görlitz nicht auf die Tentativliste für das Welterbe aufgenommen – Entscheidung sehr bedauerlich

vom 04.12.2023

Von der zuständigen Kultusministerkonferenz wurde heute mitgeteilt, dass die Görlitzer Bewerbung nicht auf die Tentativliste für das UNESCO-Welterbe aufgenommen wurde.

Oberbürgermeister Octavian Ursu sagt dazu: „Die Entscheidung ist sehr bedauerlich. Wir haben sehr viel Herzblut, Arbeit und finanzielle Ressourcen in den Antrag investiert. Selbstverständlich respektieren wir aber die fachliche Einschätzung der Experten.“

Görlitz hatte sich unter dem Titel „Ein Architekturensemble von Kaufleuten an der Via Regia“ als herausragendes Zentrum des Handels im Mittelalter und der frühen Neuzeit beworben. Gelegen an der Via Regia, einer der wichtigsten Fernstraßen Europas, zog die Stadt zahlreiche Kaufleute an. Hier gingen sie ihren Geschäften nach, wovon heute einzigartige Baudenkmäler zeugen. Sie vermitteln einen Eindruck vom Leben der Kaufleute, von der Organisation und von der Verteidigung des Handels. Von hohem Wert sind die Görlitzer Hallenhäuser – eine besondere Form des Kaufmannshauses.
 

Hintergrund:
Die Ländervorschläge werden im Sekretariat der Kultusministerkonferenz zu einer einheitlichen Liste zusammengeführt. Diese so genannte Tentativliste dient als Grundlage für künftige Nominierungen zum Welterbe. Turnusmäßig reicht die Kultusministerkonferenz zum Stichtag 1. Februar Vorschläge für die Aufnahme in die UNESCO-Liste des Welterbes zur Entscheidung im Folgejahr ein. Auf der aktuellen Tentativliste stehen unter anderem die Bayerischen Königsschlösser, das Residenzensemble Schwerin und die Siedlungen der Herrnhuter Brüdergemeine. Das UNESCO-Welterbekomitee prüft, welche Stätten in die „Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt“ aufgenommen werden können. Die Bundesrepublik Deutschland ist mit insgesamt 52 Welterbestätten auf der UNESCO-Liste des Kultur- und Welterbes vertreten, darunter zehn grenzüberschreitende oder transnationale Stätten. Welterbe ist eine Bezeichnung für Objekte und Denkmäler der Kultur und Natur, die einen außergewöhnlichen universellen Wert für die gesamte Menschheit besitzen. Sie werden von der UNESCO erfasst und genießen einen besonderen Schutz. Weitere Informationen finden Sie hier: Sieben neue Anträge zum UNESCO-Welterbe in Deutschland - Kulturministerkonferenz beschließt neue Tentativliste (kmk.org)

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