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Weitere Schöffen werden gesucht …

Weitere Schöffen werden gesucht …

vom 12.04.2023

Wie bereits mehrfach berichtet, werden 2023 bundesweit Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

Immerhin 85 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Görlitz bekundeten bereits Ihre Bereitschaft, als ehrenamtliche Schöffen zu arbeiten. Dafür bedanken wir uns herzlich.

Da die Stadt Görlitz vom Präsidenten des Landgerichtes aufgefordert wurde, mindestens 148 Erwachsenenschöffen in die Vorschlagsliste der Stadt aufzunehmen, suchen wir weitere Interessierte, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen möchten.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Görlitz wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.

Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Sie sollten ihr Rechtsempfinden und ihre Berufs- und Lebenserfahrung zur Geltung bringen.

Für den ehrenamtlichen Einsatz beim Amts- oder Landgericht, der höchstens 12 Sitzungstage im Jahr in Anspruch nimmt, erhalten die Schöffen eine finanzielle Entschädigung für den Zeitaufwand und den eventuell entstandenen Verdienstausfall sowie Ersatz entstandener Kosten (z.B. Fahrtkosten).

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Görlitz sind aufgerufen, sich umgehend für das Ehrenamt zu bewerben. Dazu melden Sie sich bitte schriftlich (auch per E-Mail an wahlen@goerlitz.de , persönlich oder telefonisch bei der Stadtverwaltung Görlitz, Hauptverwaltungsamt, Bereich Statistik und Wahlen, Apothekergasse 2, Telefon 67 1513

Die Postanschrift lautet:    

Stadtverwaltung Görlitz                                   
Hauptverwaltungsamt
Bereich Wahlen/Statistik
Postfach 30 01 31
02806 Görlitz

Was sind Schöffen?

Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit; sie wirken bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen gegen Erwachsene mit. Ihre Stimme hat bei der Beratung und bei der Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht wie die eines Berufsrichters. Durch die Schöffen nimmt das Volk an der Rechtsprechung teil. Schöffen benötigen kein Jurastudium. Sie sollen ihr Rechtsempfinden sowie ihre Berufs- und Lebenserfahrung in den Gerichtsprozessen zur Geltung bringen.

Der Schöffe soll grundsätzlich zu nicht mehr als zwölf Sitzungstagen im Jahr herangezogen werden. Neben der Erstat­tung von Fahrtkosten und sonstigen notwendigen Auslagen erhält der Schöffe eine Entschädigung für Zeitversäumnis und Verdienstausfall.

Wer kann Schöffe werden?

Schöffe kann grundsätzlich jedermann werden. Das Gesetz sieht nur wenige Einschränkungen vor, so etwa Altersbegrenzungen (Mindestalter: 25 Jahre; Höchstalter: 70 Jahre) oder den Ausschluss bestimmter Berufsgruppen (z. B. von Polizeivollzugsbeamten). Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und, wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes, körperliche Eignung.

Wie wird man Schöffe?

Jeder Interessierte kann sich bei seiner Hauptwohnsitzgemeinde als Schöffe bewerben oder andere ihm geeignet erscheinende Personen vorschlagen. Bewerbungen sind ab sofort in der Stadt Görlitz möglich.

Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbenden die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen zur Aufnahme in die Vorschlagslisten erfüllen. Der Stadtrat entscheidet dann bis spätestens zum 30. Juni 2023 mit Zweidrittelmehrheit, wer von den Bewerbern in die Vorschlagsliste der Stadt Görlitz aufgenommen wird.

Die Schöffen für das Amts- und das Landgericht werden im Herbst 2023 durch einen Wahlausschuss beim Amtsgericht aus den Vorschlagslisten der Gemeinden für fünf Jahre gewählt. Abschließend bestimmt das jeweilige Gericht, wer Haupt- bzw. Hilfsschöffe ist und benachrichtigt diese über deren Wahl.

 

Weitere Informationen des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.bV. und ein Antragsformular für die Bewerbung als Schöffe finden Sie unter https://schoeffenwahl2023.de  bzw. www.schoeffen.de .

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