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Die Schiffbarkeitserklärung für den Berzdorfer See wird öffentlich bekanntgegeben

Die Schiffbarkeitserklärung für den Berzdorfer See wird öffentlich bekanntgegeben

vom 24.08.2022

Wie im Mai dieses Jahres bereits angekündigt, hat die Landesdirektion Sachsen zwei Allgemeinverfügungen erlassen, die für die künftige Nutzung des Berzdorfer Sees wichtig sind.

Darin wird einerseits festgestellt, dass Gewässerstrecken des Berzdorfer Sees für die Nutzung (Schifffahrt) fertiggestellt sind und in dem festgelegten Umfang und Geltungsbereich von jedermann im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit Wasserfahrzeugen befahren werden kann. Andererseits werden die Nutzungszeiten für den See festgelegt. Der See wird künftig, wie bisher auch, zwischen dem 1. April und dem 31. Oktober eines jeden Jahres und während dieser Zeit zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang, genutzt werden können.

„Ich freue mich sehr, dass wir mit der Entwicklung des Sees nun einen großen Schritt vorankommen. Wir werden die Unterlagen in den kommenden Tagen bewerten und die nächsten Schritte festlegen“, so Oberbürgermeister Octavian Ursu.

Die „Schiffbarkeit“ soll zum 12. September 2022 wirksam werden.  

 

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