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Schiffbarkeitserklärung bringt vollumfängliche Nutzung für Jedermann des Berzdorfer Sees

Schiffbarkeitserklärung bringt vollumfängliche Nutzung für Jedermann des Berzdorfer Sees

vom 06.05.2022

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) hat heute darüber informiert, dass der Verfahren zur Schiffbarmachung des Berzdorfer Sees grundsätzlich abgeschlossen ist.

Oberbürgermeister der Stadt Görlitz und Vorsitzender des Planungsverbandes Berzdorfer See, Octavian Ursu, sagt dazu:

„Wir freuen uns, dass unsere jahrelangen Bemühungen nun zur Schiffbarmachung des Berzdorfer Sees führen werden. Damit wird die letzte Hürde zur vollumfänglichen Nutzung unseres Sees genommen. Der entscheidende Durchbruch für uns ist die Rechtssicherheit, weil damit der Freistaat Sachsen die Verantwortung für das Gewässer übernimmt. Die Einzelheiten der Schiffbarkeitserklärung und der weitere Zeitplan müssen noch mit der LMBV, der Landesdirektion und dem Landkreis abgestimmt werden. Die Stadt Görlitz dankt allen Beteiligten für die Mitwirkung am langen Prozess, der nun zur Schiffbarmachung des Sees führen wird.“

Hintergrund: Der Berzdorfer See ist derzeit noch nicht für die Schifffahrt freigegeben und wird seit Jahren auf der Grundlage einer Wasserrechtlichen Genehmigung genutzt. Mit dem Ende des Verfahrens zur Feststellung der Fertigstellung des Sees (Schiffbarkeitserklärung) werden die rechtlichen Grundlagen für eine Nutzung des Sees für Jedermann geschaffen.

 
 
 

 

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