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Bekanntmachung für Abfahrtsstellen im öffentlichen Verkehrsraum

Bekanntmachung für Abfahrtsstellen im öffentlichen Verkehrsraum

vom 25.08.2021

Die Stadt Görlitz stellt 3 Abfahrtsstellen im öffentlichen Verkehrsraum für Stadtrundfahrten mit motorbetriebenen Fahrzeugen auf dem Obermarkt und mit elektrobetriebenen Fahrzeugen auf der Fleischerstraße in Görlitz im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis nach Sächsischem Straßengesetz bereit.Der Zeitraum der Sondernutzung beginnt am 20.09.2021 und endet am 31.10.2021. Analog öffentlicher Haltestellen soll die Abfahrtsstelle von den Fahrzeugen der Stadtrundfahrten grundsätzlich nur zum Ein- und Ausstieg der Fahrgäste angefahren werden. Dabei dürfen die Fahrzeuge maximal 15 Minuten vor der Abfahrt und maximal 15 Minuten nach dem Ausstieg in der Abfahrtsstelle verbleiben. Ein Warten oder Abstellen von Fahrzeugen über den genannten Zeitraum hinaus ist nicht gestattet.

Weiterhin stellt die Stadt Görlitz Abfahrtsstellen im öffentlichen Verkehrsraum für Stadtrundfahrten mit Pferdedroschken im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis nach Sächsischem Straßengesetz am Kaisertrutz bereit. Er beginnt am 20.09.2021 und endet am 31.10.2021.

Die Abfahrtsstellen werden ab 20.09.2021 bereitgestellt.

 

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