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Sportanlagen ab 12.4. unter Pandemiebedingungen offen

Sportanlagen ab 12.4. unter Pandemiebedingungen offen

vom 07.04.2021

Die Hartplätze und Kunstrasenflächen in den Sportanlagen werden ab 12.4.2021 unter den aktuellen Pandemiebedingungen für Trainingsbetrieb von Sportvereinen mit Hygienekonzept analog aus dem Jahr 2020 auf Grundlage der geltenden Coronaschutzverordnung des Freistaates Sachsen und der Allgemeinverfügung des Landkreises vom 29.3.2021 für den Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren geöffnet.

Die Vereine sind in der Verantwortung, ein gültiges Hygienekonzept zu erstellen und die Bedingungen der Coronaschutzverordnung und der Allgemeinverfügung des Landkreises einzuhalten. Vereine, welche einen Überlassungsvertrag mit der Stadt Görlitz haben, können für die drei Hartplätze (Stadion der Freundschaft, Sportplatz Biesnitz,  Sportplatz Ludwigsdorf) und den Kunstrasenplatz Eiswiese ab sofort konkrete Anträge für die Freigabe der Trainingszeiten ab 12.4.21 beim Amt für Jugend, Schule und Sport, Soziales stellen  (schulverwaltungsamt@goerlitz.de).

 

 

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