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Antrag auf Minderung der Straßenreinigungsgebühr kann bis 31.1. gestellt werden

Antrag auf Minderung der Straßenreinigungsgebühr kann bis 31.1. gestellt werden

vom 15.01.2021

Kann die Reinigung einer öffentlich zu reinigenden Straße nicht entsprechend der im Reinigungsklassenverzeichnis festgelegten Reinigungsklasse durchgeführt werden, wird auf Antrag des Gebührenpflichtigen eine Gebührenminderung überprüft.

Dies betrifft Hauseigentümer, deren Liegenschaft von längeren Baumaßnahmen (im Jahr 2020 z.B. Biesnitzer Straße, Bahnhofstraße, Annengasse) betroffen war.

Der entsprechende Antrag ist bis 31.01. des Folgejahres rückwirkend zu stellen. Danach gilt der Antrag als verfristet. Anträge, die zu keiner Minderung der Straßenreinigungsgebühren führen, sind für den Antragsteller kostenpflichtig. Falls die Straßenreinigung vorübergehend eingeschränkt oder eingestellt werden muss, besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung. Das Gleiche gilt auch für die Behinderung der Straßenreinigung durch ruhenden Verkehr.

Formular - Antrag auf Minderung der Straßenreinigungsgebühr

 

Hinweise zum Verfahren: https://www.goerlitz.de/aemter/anliegen/129-Strassenreinigungsgebuehren

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