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Elternbeiträge werden im Lockdown erstattet

Elternbeiträge werden im Lockdown erstattet

vom 21.01.2021

Die Elternbeiträge für Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege sollen im Lockdown erstattet werden.

Das gilt, wenn die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen wird. In dieser Sache wird analog zum Vorgehen im Frühjahr 2020 verfahren: Für den Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis 17. Januar 2021 wird der Monatsbeitrag pauschal erstattet. Das geschieht, indem im Februar keine Abbuchung der Beiträge vorgenommen wird. Bei einer fortgesetzten Schließung soll diese Beitragserstattung ebenfalls fortgesetzt werden.

Weitere Informationen finden Sie im Elternbrief:

Festlegung der Stadt Görlitz zur Erhebung und Erstattung der Elternbeiträge während der Schließung der Kindertagesstätten

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