vom 04.06.2020
Mit einem Schreiben an alle betroffenen Eltern informiert die Stadt Görlitz in diesen Tagen offiziell über das Verfahren zur Erhebung und Erstattung der Elternbeiträge während der Notbetreuung sowie während des eingeschränkten Regelbetriebes im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie.
Auf Grundlage der aktuell gültigen Verfahrensweise zur Erhebung von Elternbeiträgen, die durch den Sächsischen Städte- und Gemeindetag (SSG) zur „Refinanzierung der Elternbeiträge im Zusammenhang mit Corona" vom 14.05.2020 bekannt gegeben wurde, wird dabei in Bezug auf die Elternbeiträge folgende Vorgehensweise festgelegt:
Ein eingeschränkter Regelbetrieb wurde in der Kindertagespflege bereits ab 4. Mai 2020 und für die Klassenstufe 4 ab 6. Mai 2020 aufgenommen. Zwischenzeitlich wurde durch die jüngste Allgemeinverfügung vom 12. Mai 2020 bestimmt, dass ab dem 18. Mai 2020 ein eingeschränkter Regelbetrieb auch in den Kitas und Horten erfolgen soll. Der zweite Schließzeitraum umfasst damit nunmehr ebenfalls einen vollen Monat vom 18. April 2020 bis zum 17. Mai 2020. Für diesen zweiten Schließzeitraum erfolgt der Verzicht auf Elternbeiträge nicht, wenn eine Betreuung im Zeitraum vom 18. April bis 17. Mai in Anspruch genommen wurde.
Somit sind Eltern, die ab dem 18. April 2020 eine Notbetreuung in Kindergärten, Kinderkrippen und den Horten der Grund- und Förderschulen bzw. ab dem 6. Mai 2020 die eingeschränkte Regelbetreuung im Hort der Grund- und Förderschulen in der Klassenstufe 4 in Anspruch genommen haben, auf der Grundlage der Elternbeitragssatzung der Stadt Görlitz sowie der Betreuungsverträge zur Zahlung der Elternbeiträge verpflichtet.
Zu unterscheiden sind dabei die Begriffe der Not- und eingeschränkten Regelbetreuung:
Für Rückfragen zum Verfahren bei der Kindertagespflege stehen die Leiterinnen und Leiter der Kindertageseinrichtungen zur Verfügung.