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Neue Corona-Schutz-Verordnung ab 15. Mai: Ab Freitag und Montag kommender Woche treten weitere umfassende Lockerungen in Kraft

Neue Corona-Schutz-Verordnung ab 15. Mai: Ab Freitag und Montag kommender Woche treten weitere umfassende Lockerungen in Kraft

vom 14.05.2020

In den nächsten Tagen treten umfassende Lockerungen der Corona-Beschränkungen in Kraft. Oberbürgermeister Octavian Ursu begrüßt die bevorstehenden Lockerungen: „Ich freue mich, dass wir ein großes Stück Normalität zurückbekommen.“ Er bittet aber auch um Umsichtigkeit. Der Freistaat Sachsen räumt den Landkreisen und Kreisfreien Städten ein, künftig selbstständig Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens zu ergreifen, um trotz der Lockerungen in Gebieten mit einem erhöhten Infektionsrisiko konkret räumlich reagieren zu können. Damit wird auch ein großes Stück Verantwortung an die Bürger zurückgegeben.

Ab Montag werden unter strengen Hygieneauflagen neben den Fitnessstudios auch die Bolzplätze wieder schrittweise geöffnet. Entsprechende Aushänge informieren vor Ort über die geltenden Hygienevorschriften.

Die Betreuung der Kinder in der Kindertagesstätten läuft ebenfalls wieder an. Hier werden im Rahmen der gegebenen Bedingungen konstante Gruppen gebildet, die den ganzen Tag zusammenbleiben und wenn möglich nicht in Kontakt zu den anderen Gruppen kommen. Gleiches gilt für die Grundschulklassen. Erforderliche Maßnahmen im Sanitärbereich, in der Pausenregelung und der Versorgung mit Mittagessen wurden eingeleitet. Die Eltern werden entsprechend informiert.

Ab Montag wird neben dem jetzt schon fahrplanmäßigen ÖPNV auch der Schülerverkehr wieder aufgenommen. Auch für diese Schüler gilt, dass während der Beförderung ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist.

Die höheren Klassen hingegen werden unter Einhaltung der Abstandsregelung unterrichtet. Die Schulen haben hier entsprechende Maßnahmen eingeleitet.

Gaststätten, Hotels und Pensionen dürfen wieder öffnen, wenn die Hygiene- und Schutzvorschriften eingehalten werden. Oberbürgermeister Octavian Ursu hat veranlasst, dass den Unternehmen die Gebühren für die Nutzung der Außenflächen bis zum 31. August erlassen werden. Zusätzlich sollen auf Antrag auch Erweiterungen dieser Flächen möglich sein, um mehr Gäste versorgen zu können.  

Ab dem 18. Mai sind die Bereiche Bürgerservice und Einwohnermeldewesen wieder zu den üblichen Sprechzeiten geöffnet. 

Montag:              08:00-12:00 Uhr

Dienstag:            09:00-12:00 Uhr und 13:30-18:00 Uhr

Donnerstag:      08:00-12:00 Uhr und 13:30-17:00 Uhr

Freitag:                08:00-12:00 Uhr

Die Besucherinnen und Besucher werden dringend gebeten, die geltenden Schutzmaßnahmen einzuhalten. Ab Montag wird es auch wieder möglich sein, über die Onlineterminvergabe des Einwohnermeldeamtes Termine zu buchen.

Für die anderen Fachbereiche sollte eine vorherige telefonische Terminabsprache erfolgen, um Wartezeiten und die Einhaltung der geltenden Schutzmaßnahmen zu erleichtern.

Alle neuen Regelungen ab 15. Mai 2020 sind unter https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html zu finden.

 

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