vom 20.04.2020
ViaThea und Altstadtfest werden in diesem Jahr nicht stattfinden. Grundlage für diese Entscheidung ist die aktuelle Einschätzung der Lage des Bundes und des Freistaates Sachsen, wonach aufgrund des Coronavirus Großveranstaltungen bis mindestens zum 31. August 2020, das heißt ggf. auch über den August hinaus, nicht stattfinden dürfen.
„Abgesehen vom allgemeinen Besucherumfang, nach dem ViaThea und Altstadtfest auf jeden Fall Großveranstaltungen sind, können wir bei diesen beiden Ereignissen die hygienischen Anforderungen und die für den Infektionsschutz erforderlichen Mindestabstände zwischen den Teilnehmern nicht einhalten. Die Durchführung solcher Großveranstaltungen wird meines Erachtens erst dann wieder möglich sein, wenn es ein wirksames Medikament bzw. einen Impfstoff gegen das Coronavirus gibt. Mein Kollege Rafał Gronicz und ich sind uns einig, dass das Altstadt- und das Jakuby-Fest in diesem Jahr nicht stattfinden können. Die unter diesen Umständen nicht verbrauchten finanziellen Mittel sollten zu Gunsten der jeweiligen Veranstaltungen auf das Jubiläumsjahr 950-Jahre-Görlitz 2021 übertragen werden. Für verschiedene andere Ereignisse des jährlichen Görlitzer Veranstaltungskalenders in nächster Zeit, wie beispielsweise den Tippelmarkt, versuchen wir Lösungen zu finden, um diese auch in diesem Jahr ermöglichen zu können“, sagt Oberbürgermeister Octavian Ursu.
Auf Grundlage der aktuellen Corona-Schutzverordnung mit Gültigkeit ab dem 20. April möchte die Stadt Görlitz besonders auf folgende Punkte aufmerksam machen:
Anlage: Corona-Schutzverordnung des Freistaates Sachsen mit Gültigkeit ab 20. April 2020.