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Stab außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Görlitz hat getagt

Stab außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Görlitz hat getagt

vom 18.03.2020

Heute Vormittag hat erneut der Stab außergewöhnliche Ereignisse (SAE) der Stadt Görlitz zur aktuellen Lage zum Coronavirus (Covid-19) getagt. Zusätzlich zu den Fachleuten aus der Verwaltung waren auch Vertreter der städtischen Gesellschaften, der Landes- und Bundespolizei und Rettungsdienste anwesend. Im Mittelpunkt der Lagebesprechung stand die Umsetzung der Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen (s. Anhang) ab Donnerstag, 19. März 2020, um 0 Uhr.

Ergänzend zu den Regelungen der Allgemeinverfügung für die Görlitzerinnen und Görlitzer folgende Informationen:

  • Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Anordnungen der Allgemeinverfügung einzuhalten. Die Stadt Görlitz ist als Kommune dazu angehalten, diese durchzusetzen.
  • Die Stadt Görlitz bittet besonders darum, die Schließung von Bolz- und Spielplätzen zu beachten und diese auch einzuhalten.
  • Die Lage an der Autobahn ist mit den zuständigen Polizeibehörden besprochen und Unterstützung seitens der Stadt angeboten worden.
  • Die Stadtverwaltung Görlitz ist ab sofort bis zum 20. April für den Besucherverkehr geschlossen. In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch an die zuständigen Ämter. Parkausweise, deren Gültigkeit derzeit abläuft, behalten ohne Verlängerung ihre Gültigkeit bis Ende April.
  • Die bereits öffentlich eingeladene Verbandsversammlung Neißebad am 25. März 2020 wird nicht stattfinden.

Oberbürgermeister Octavian Ursu appelliert an die Görlitzerinnen und Görlitzer, die Regelungen einzuhalten und einen kühlen Kopf zu bewahren. „Ich möchte in dieser besonderen Situation alle Bürgerinnen und Bürger zu Verständnis, Zusammenhalt und Disziplin im Sinne der Gemeinschaft aufrufen“, sagt er.

ALLGEMEINVERFÜGUNG DES FREISTAATES SACHSEN ab 19. März 2020 0 Uhr

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