Die Stadt Görlitz kann auf Antrag Eigentümern Zuschüsse zur Sicherung oder Instandsetzung/Modernisierung ihrer Gebäude gewähren. Über die Förderung und deren Höhe wird im Einzelfall nach Prüfung der entsprechenden Unterlagen entschieden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Gefördert werden dringende und unerlässliche Sicherungsmaßnahmen an vor 1949 errichteten Gebäuden um eine spätere Modernisierung/Instandsetzung zu ermöglichen.
Zuwendungsfähig sind:
Zuwendungshöhe:
Bis zu 100% der zuwendungfähigen Kosten, maximal 200,- EUR/m² Nettoraumfläche nach DIN 277
Bedingungen:
Vertragliche Verpflichtung zur Modernisierung/Instandsetzung innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss der Sicherungsvereinbarung (Eintragung im Grundbuch erforderlich).
Eine weitere Städtebauförderung ist ausgeschlossen.
Gefördert werden Instandsetzungsmaßnahmen an der äußeren Hülle bei unsanierten, leerstehenden Gebäuden.
Zuwendungsfähig sind:
Zuwendungshöhe:
pauschal 25% der zuwendungsfähigen Kosten
Bedingung:
Nachweis der Gesamtfinanzierung der geförderten Maßnahmen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Der Rückbau von baulichen Anlagen kann im Ausnahmefall gefördert werden wenn:
Zuwendungshöhe:
bis zu 100% der zuwendungsfähigen Kosten
Die Antragstellung kann formlos unter folgender Adresse erfolgen:
Stadtverwaltung Görlitz
Amt für Stadtentwicklung
SG Stadtsanierung
Hugo-Keller-Straße 14
02826 Görlitz
Frau Müller
Tel.: +49 (0)3581 672116
u.mueller@goerlitz.de
Frau Werner
Tel.: +49 (0)3581 672118
an.werner@goerlitz.de