Abfallentsorgung
Seit dem 01.01.2009 ist der Landkreis Görlitz für die Abfallwirtschaft in Görlitz verantwortlich.
Aufgrund von Beschwerden und Kontrollen zur Stellung der Abfallbehälter weist das Ordnungsamt nochmals auf die bestehende Abfallsatzung für das Entsorgungsgebiet der Großen Kreisstadt Görlitz hin.
Gemäß der Satzung sind die zu leerenden Abfallbehälter bzw. Abfallsäcke am Leerungstag, frühestens jedoch am Vorabend des Leerungstages nach 16.00 Uhr, so aufzustellen , dass sie vom Entsorgungsfahrzeug erreicht werden können und eine Verkehrsgefährdung ausgeschlossen ist. D. h., wenn die Entsorgung beispielsweise am Montag stattfindet, darf die Tonne/ der Sack erst am Sonntag nach 16.00 Uhr zur Entsorgung bereitgestellt werden.
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Abfallbehälter entgegen dieser in der Satzung getroffenen Regelung aufstellt. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden.