Was sind Beteiligungsräume und Bürgerräte?
Im Rahmen der stadtteilbezogenen Bürgerbeteiligung soll den Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit gegeben werden, in einem klar definierten Rahmen und Verfahren Entscheidungen für ihr unmittelbares Wohnumfeld zu treffen. Dazu wurde das Stadtgebiet in acht Beteiligungsräume gegliedert. Jedem Beteiligungsraum steht ein festes Budget von 1 Euro/Einwohner für die Verwirklichung von Projekten zur Verfügung. Die Projekte sollten identitätsfördernd und langfristig angelegt sein, in den öffentlichen Raum hineinwirken und unter Mitwirkung der Bürgerschaft realisiert werden. Projekte ohne Außenwirkung und ohne Mehrwert für die Bürgerschaft sind nicht umsetzbar.
Vetreter der Beteiligungsräume sind Bürgerräte, die aus drei bis sieben ehrenamtlichen Personen bestehen. Diese müssen im Beteiligungsraum leben und mindestens 16 Jahre alt sein. Ihre Aufgaben sind vielfältig und in der Satzung genauer geregelt. Wer in welchem Beteiligungsraum als Bürgerrat aktiv ist, welche Aktivitäten die Bürgerräte jährlich planen und durchführen, deren Erreichbarkeiten und Sprechzeiten können in der nachfolgenden Übersicht nachgelesen werden.
Wenn die maximale Anzahl von 7 Mitgliedern pro Bürgerrat noch nicht erreicht ist, ist es möglich, nachträglich weitere Mitglieder zu wählen. Kandidaturen können Sie direkt an den Bürgerrat oder an die Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung richten.