Information zu Bebauungsplänen
Der Stadtrat der Stadt Görlitz hat eine Vielzahl von Beschlüssen zu Bebauungsplänen für unterschiedliche Bereiche des Stadtgebietes gefasst. Im Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan sind auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) verschiedene Verfahrensschritte, unter anderem die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange, durchzuführen. Nach dem Satzungsbeschluss und der Inkraftsetzung der Satzung durch Bekanntmachung sind die Regelungen eines Bebauungsplanes für jedermann rechtsverbindlich.
Zur verbindlichen Bauleitplanung gehören:
- Bebauungspläne, die aufgrund von § 10 BauGB beschlossen werden
- Vorhabenbezogene Bebauungspläne, die aufgrund von § 12 BauGB beschlossen werden
Weitere städtebauliche Satzungen mit ähnlicher Bedeutung sind unter anderem:
- Ergänzungssatzungen, die aufgrund § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB beschlossen werden
- Gestaltungssatzungen, die aufgrund der jeweils gültigen Sächsischen Bauordnung beschlossen werden
Räumliche Lage von Bebauungsplänen
Über das Geoportal des Landkreises Görlitz können Informationen zur räumlichen Lage von Bebauungsplänen innerhalb des Stadtgebietes aufgerufen werden.
Link zum Geoportal des Landkreises Görlitz
Hinweis: Bitte stellen Sie im Themenbereich Planen-Bauen-Wohnen die Rubrik Bauleitplanung ein.
Bekanntmachungen über Verfahrensschritte
Für Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen der Stadt Görlitz erfolgen die Bekanntmachungen zu den jeweiligen Verfahrensschritten im Amtsblatt der Stadt Görlitz, an den Aushangtafeln sowie im Internet. Folgende Links können genutzt werden:
Link zum Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen
Link zu Bekanntmachungen auf der Homepage der Stadt Görlitz
Rechtswirksame Bebauungspläne
Alle rechtswirksamen Bebauungspläne können während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung Görlitz im Amt für Stadtentwicklung, Sachgebiet Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, 02826 Görlitz eingesehen werden. Auch ist eine Übermittlung von Dateien als E-Mail möglich.
Seit 2018 erfolgt die Einstellung von rechtswirksamen Bebauungsplänen auch ins Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen. Sie können unter dem folgendem Link aufgerufen werden:
Link zum Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen
Allgemeine Informationen
Für nähere Informationen zu Bebauungsplänen und städtebaulichen Satzungen, zum Beispiel zu älteren Plänen, die derzeit nicht in den digitalen Portalen zur Verfügung stehen, können Sie sich gern an das Amt für Stadtentwicklung, SG Städtebau wenden.
Kontakt / Erreichbarkeit:
Stadtverwaltung Görlitz
Amt für Stadtentwicklung
Hugo-Keller-Straße 14
02826 Görlitz
Frau Liss
Tel.: 03581 / 672103
Mail: h.liss@goerlitz.de