Das Sachgebiet Beteiligungsverwaltung erstellt jährlich zum 31.12. einen Beteiligungsbericht entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.
In Anwendung der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen, ist dem Stadtrat der Stadt Görlitz bis zum 31. Dezember des dem Berichtsjahr folgenden Jahres ein Bericht über die Eigenbetriebe und die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts vorzulegen, an denen die Stadt Görlitz unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Dem Bericht sind die entsprechenden Angaben für Zweckverbände, deren Mitglied die Kommune ist, sowie deren Beteiligungsberichte beizufügen.
Der Beteiligungsbericht enthält Informationen über alle Beteiligungsverhältnisse, die die Stadt Görlitz eingegangen ist, über die Formen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit , die Zusammensetzung der Organe und die Ergebnisse des jeweiligen Wirtschaftsjahres. Mit der Erstellung des Beteiligungsberichtes kommt die Stadt Görlitz nicht nur ihrer nach der Gemeindeordnung bestehenden Berichtspflicht nach. Ziel ist es auch die Öffentlichkeit darüber zu informieren in welch vielfältiger Weise die Stadt Görlitz im Bereich der Daseinsvorsorge tätig ist.
Beteiligungsbericht der Stadt Görlitz 2015
Beteiligungsbericht der Stadt Görlitz 2016
Beteiligungsbericht der Stadt Görlitz 2017
Beteiligungsbericht der Stadt Görlitz 2018
Beteiligungsbericht der Stadt Görlitz 2019
Beteiligungsbericht der Stadt Görlitz 2020
Ansprechpartner
Tobias Fritsche
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